STAATSM1N1STER1UM DES INNERN , ,MBI EM\ 011, Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten (AfD) Drs.-Nr.: 6/13091 Thema: Jihadisten mit türkischen Pässen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der englische ‚Express' warnte mit Beitrag vom 11.04.18 vor der Einreise von Jihadisten mit gefälschten türkischen Pässen in die EU. Der Terrorexperte Jean-Charles Brisard wird dazu zitiert. Demnach gebe es Einzelpersonen oder terroristische Gruppen, die in der Türkei auf türkische Pässe zugriffen und diese Pässe benutzen könnten, um Europa als Touristen zu besuchen. Weiter hieß es, dass die Länder der EU sich nicht auf eine ,gemeinsame Politik' verlassen sollten, sondern jeder Staat seine individuellen präventiven Methoden brauche." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu den oben genannten Vorfällen mit Bezügen zu Sachsen, insbesondere zu dem Umstand, ob auch nach Sachsen Jihadisten oder sonstige Personen islamistischer Strömungen mit türkischen Pässen eingereist sind bzw. hier aufgegriffen wurden? Frage 2: Wurden bei Personenkontrollen in Sachsen falsche türkische Pässe bzw. missbräuchlich genutzte türkische Pässe festgestellt? Wenn ja, wann, in welchem Umfang, welcher Form und gab es Bezugspunkte zu Personen aus Ziffer 1.? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/79 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SEN Frage 3: Welche Erkenntnisse haben sächsische Ermittlungsbehörden generell hinsichtlich Pass -und Visafälschungen aus der Türkei? Frage 4: Wie viele illegale Einreisen nach Sachsen von Personen mit (gefälschten) türkischen Pässen gab es in den Jahren 2014 bis zum aktuellen Zeitpunkt und welche Konsequenzen hatten die illegalen Einreisen jeweils? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Einreisewege und [juristischen] Konsequenzen — Einleitung/Ausgang von Strafverfahren) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Aus den bei der sächsischen Polizei bearbeiteten Vorgängen zu Personen mit dem Hinweis „Reisender in/aus Jihad-/Krisengebiet" oder „Gefährder" bzw. „Relevante Person " sowie zu Straftaten oder Hinweisen im Phänomenbereich -religiöse Ideologiebzw . „Islamismus" sind bislang keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Frage 5: Ist die Staatsregierung mit der Bundesregierung darüber im Austausch, ob und inwiefern neue Methoden zur Verhinderung der illegalen Einreise, insbesondere von Jihadisten und sonstigen Islamisten, angedacht und umgesetzt werden. Die Verhinderung von illegalen Einreisen ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen . Sie ist daher über die Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit dem Bund in einem ständigen Austausch. Auf den TOP 8 der 206. Sitzung und den TOP 5 der 207. Sitzung der IMK unter sächsischem Vorsitz (www.innenministerkonferenz.de) wird Bezug genommen. Meundlichen Grüßen of. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-05-11T13:09:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes