STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13092 Thema: Schutzgelderpressungen in Sachsen 2017, zugleich Nachfrage zu Drs. 6/12318 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Offiziell kamen Schutzgelderpressungen in Sachsen im letzten Jahr noch seltener vor als bislang — fast nie. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 weist lediglich 2 Fälle im gesamten Jahr im Freistaat Sachsen aus. Dies ist der niedrigste Stand seit vielen Jahren. Zu den 2 Fällen wurden 4 Tatverdächtige ermittelt, darunter nur Deutsche. Auf Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. 6/12318 (Welche Maßnahmen und Vorkehrungen hat die Staatsregierung getroffen, um die Kriminalität im Bereich Schutzgelderpressung stärker zu bekämpfen?) gab die Staatsregierung folgende Antwort: ,Sofern sich Anhaltspunkte ergeben, dass es sich bei Schutzgelderpressungen nicht um Einzelfälle, sondern um systematisches und organisiertes Vorgehen handelt, werden die Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Sachsen bzw. in den für Organisierte Kriminalität zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften geführt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen der 2 Fälle von Schutzgelderpressungen in Sachsen im Jahr 2017 handelt es sich um eine versuchte Tat, bei wie vielen um eine vollendete? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/77 Dresden, 11. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wo genau (in welchem Ort) ereigneten sich die unter 1. erfragten Taten und welchen Milieu -Hintergrund hatten diese? Frage 3: Bei wie vielen der unter 1. erfragten Taten sind die Strafverfolgungsbehörden auf diese von den Geschädigten aufmerksam gemacht worden (Anzeigeerstattung) und wie häufig wurden diese ohne Zutun der Geschädigten entdeckt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei den Taten in Dresden und Zittau handelte sich um vollendete Taten. In einem Fall zeigte der Geschädigte die Schutzgelderpressung an und im zweiten Fall erfolgte die Anzeige von Amts wegen. Zu dem vom Fragesteller verwendeten unbestimmten Begriff „Milieu -Hintergrund" ist der Staatsregierung keine Definition bekannt. Insofern kann dieser Frageteil nicht beantwortet werden. Frage 4: Welche neuen Maßnahmen und Vorkehrungen hat die Staatsregierung getroffen, um die Kriminalität im Bereich Schutzgelderpressung besser zu erkennen? Neue Maßnahmen und Vorkehrungen im Sinne der Fragestellung sind seit der Antwort der Staatsregierung auf die nachgefragte Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12318 nicht getroffen worden. Frage 5: Wie häufig und in welchen Fällen haben sich in den Jahren 2007 bis 2017 Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich bei den Schutzgelderpressungen in Sachsen nicht um Einzelfälle, sondern um systematisches und organisiertes Vorgehen handelt und wie häufig wurden demgemäß die Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Sachsen bzw. in den für Organisierte Kriminalität zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften geführt und welche Ergebnisse hatten diese speziellen Ermittlungen (BejahungNerneinung der Zuordnung zur OK, OK- Gruppierung)? (Sofern der erfragte Zeitraum von 10 Jahren für eine fristgerechte Antwort zu lang ist, wird darum gebeten, den Zeitraum, für den eine Antwort fristgerecht möglich ist, selbst zu wählen) Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Fälle mit Zuordnung zur Organisierten Kriminalität (OK) in den Jahren 2007 bis 2017 im Sinne der Fragestellung (Quelle: web.sta-Datenbanken der sächsischen Justiz ): OK-Gruppierung Tatvorwurf Verfahrensstand bzw. -ausgang 1. Erpressung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) 2. „Red Devils" Räuberische Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Erpressung 3. „Heils Angels" Erpressung 2 x Verurteilung (Geldstrafe), 1 x Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 4. „Heils Angels" Schwere räube- 1 x Verurteilung (Freiheitsstrafe/ rische Erpres- Bewährung), 3 x Einstellung gemäß sung § 170 Abs. 2 StPO 5. „MC Gremium" Räuberische 2 x Verurteilung (Freiheitsstrafe/ Erpressung Bewährung), 1 x Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 6. Erpressung Verbindung mit einer anderen Sache 7. Räuberische anhängig Erpressung 8. Räuberische 2 x Anklage, 6 x Einstellung gemäß Erpressung § 154 Abs. 1 StPO 9. Räuberische Anklage Erpressung 10. Versuchter 5 x Anklage, 5 x Verbindung mit einer Totschlag, u. a. anderen Sache 11. Räuberische Anklage Erpressung 12. Räuberische Anklage Erpressung 13. Räuberische Urteil (Freispruch) Erpressung 14. Erpressung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO T undli7n Grüßen /rof. Dr. and Wöllerrof. Dr. and Wölleriker Seite 3 von 3 2018-05-11T13:08:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes