STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-0141,51/27/16-2014 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden ,0. esden, November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/131 Thema: Kulturförderung in den Kulturräumen Sachsens Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchem Gesamtbetrag wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 kulturelle Maßnahmen im jeweiligen Kulturraum gefördert? Frage 2: Welche Einzelmaßnahmen wurden im jeweiligen Kulturraum gefördert? Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Frage 3: Wie hoch waren die jeweiligen Eigenanteile der Förderempfänger, der Sitzgemeinden und des Kulturraums für die jeweiligen Einzelmaßnahmen im jeweiligen Kulturraum? Frage 4: Bei welchen Einzelmaßnahmen, die durch den jeweiligen Kulturraum gefördert wurden, handelt es sich um Förderempfänger, an denen die jeweiligen Sitzgemeinde, der jeweiligen Landkreis oder der Freistaat Sachsen direkt oder indirekt beteiligt ist? Frage 5: Wie oft und in welchen Fällen mussten kulturelle Maßnahmen aufgrund des Auslaufens bzw. der Einstellung der Förderungen in den jeweiligen Kulturräumen beendet werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von den Kulturräumen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Die Bewilligung von Fördermitteln durch die Kulturräume ist nach § 2 Abs. 3 Sächsisches Kulturraumgesetz eine Entscheidung der zuständigen kommunalen Selbstverwaltungsträger vor Ort. Die Kulturräume vollziehen das Sächsische Kulturraumgesetz und die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsverfahren im eigenen kommunalen Wirkungskreis. Angaben zu den von den Kulturräumen konkret bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln liegen dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nicht vor. Daten hierzu werden von der Staatsregierung nicht erhoben. Seite 2 von 2