STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald (DIE LINKE) Drs.-Nr. 6/13102 Thema: Kunstrasenplatz Meißen Siebeneichen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden Förderanträge für den Kunstrasenplatz in Meißen Siebeneichen durch wen für welches Förderprogramm gestellt? Die Stadt Meißen hat am 14. September 2009 eine Förderung im Rahmen der EFRE-Förderung Nachhaltige Stadtentwicklung 2007 bis 2013 beantragt . Weiterhin wurde vom Dynamo -Fußballclub Meißen e. V. am 18. Oktober 2013 ein Antrag auf Förderung nach Teil C der Richtlinie (RL) Hochwasserschäden 2013 bei der Sächsischen Aufbaubank — Förderbank — (SAB) gestellt . Inhalt des Antrags war u. a. der Kunstrasenplatz. Frage 2: Wann wurden diese Förderanträge wie beschieden? Die Bewilligung des Vorhabens im Rahmen der EFRE-Förderung erfolgte mit Bescheid vom 29. September 2009. Bewilligt wurden 450.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 600.000 Euro. Die Bewilligung einer Zuwendung für den Dynamo -Fußballclub Meißen e. V. in Höhe von 362.897,41 Euro, bei förderfähigen Ausgaben in Höhe von 453.621,76 Euro, erfolgte am 10. Februar 2014. Mit Änderungsbescheid vom 27. März 2015 wurde die Zuwendung um 20,53 Euro auf 362.917,94 Euro erhöht. Die förderfähigen Ausgaben erhöhten sich auf 453.647,42 Eur 0. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/48/21 Dresden, 14. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wann erfolgte eine Auszahlung der Fördergelder? Die Zuwendung der EFRE-Fördermittel wurde in den Jahren 2009, 2010 und 2014 an die Stadt Meißen ausgezahlt. Die Auszahlung der Fördermittel an den Dynamo -Fußballclub Meißen e. V. erfolgte in mehreren Tranchen im Zeitraum vom 24. April 2014 bis 14. April 2015. Die Verwendungsnachweisprüfung wurde am 9. April 2015 ohne Beanstandungen durch die SAB abgeschlossen. Frage 4: Welche Zweckbindungsfristen gibt es für die ausgezahlten Beträge und wann laufen diese aus? Für das mit EFRE-Mitteln geförderte Vorhaben endet die Zweckbindungsfrist am 31. Dezember 2024. Bei der Förderung nach der RL Hochwasserschäden 2013 unterliegen nur Vorhaben von Unternehmen einer Zweckbindungsfrist. Da der Dynamo -Fußballclub Meißen e. V. kein Unternehmen ist, unterliegt das geförderte Vorhaben keiner Zweckbindungsfrist. i 42*1.l( fr/ indlichenprüßen Prof. ( r. ‘land Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-05-14T15:09:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes