STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13104 Thema: Einsatz bewaffneter ziviler Polizeibediensteter bei Fußballspielen , Nachfrage zu Drs. 6/12198 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit und aus welchen Gründen sind die bei den Spielen eingesetzten zivilen Polizeibediensteten mit Schusswaffen bewaffnet? Polizeibeamte in Zivil tragen die Dienstwaffe als Bestandteil der persönlichen Ausrüstung, wenn die dienstlich übertragene Aufgabe Anlass gibt, dass mit einem Einschreiten gerechnet werden muss, bei dem ein Schusswaffengebrauch oder dessen Androhung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann bzw. bei Einsätzen oder anderen angeordneten Anlässen. Frage 2: Wie viele der in der Anlage zur Drs. 6/12198 je Fußballspiel eingesetzten zivilen Polizeibediensteten waren bei ihrem Einsatz bewaffnet? Bei den in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12198 erfassten „zivilen Polizeibediensteten" handelt es sich um statistische Angaben, die in dem die Planung und Durchführung von polizeilichen Einsätzen datentechnisch unterstützenden Verarbeitungssystem recherchiert wurden. Eine personenbezogene Auswertung ist nicht möglich, Angaben zur Ausstattung mit Waffen im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen sind nicht erfasst. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/51/82 Dresden, 15. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit und aus welchen Anlass kamen wann in welchem der aufgeführten Fußballspiele Schusswaffen zum Einsatz? Eine Schusswaffenanwendung erfolgte im Zusammenhang mit den aufgeführten Begegnungen nicht. efieundlichjan Grüßen Dr. Roland VWPfof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-05-15T09:45:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes