SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13112 Thema: Kosten der Digitalisierung an sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstehen den sächsischen Schulen pro Monat/ pro Jahr für die Internetnutzung? Die für den Internetzugang anfallenden Kosten trägt der Schulträger analog zu der Antwort auf die Fragen 3 und 4. Die Kosten für die Schulträger pro Monat bzw. pro Jahr sind der Staatsregierung nicht bekannt. Entweder nutzen die Schulen den geförderten Internetzugang T@School der Telekom oder sie haben einen Vertrag mit einem örtlichen Anbieter zu marktüblichen Preisen. Einige Schulträger stellen ihren Schulen auch einen eigenen kommunalen Zugang zur Verfügung. Frage 2: Mit welchen Folgekosten der Schulträger (z.B. technische Unterstützung und Wartung) in welcher Höhe rechnet die Staatsregierung im Rahmen der Digitalisierung des Schulalltags derzeit? Folgekosten ergeben sich aus den Betriebskosten sowie den Kosten für technische Unterstützung und Wartung. Diese Kosten sind der Anbindung und der Ausstattung der Schule sowie der Anzahl und Struktur der Schulen eines Schulträgers entsprechend sehr unterschiedlich. Der 2017 durch die Bertelsmann Stiftung vorgelegten Modellrechnung im Impulspapier ,,IT- Ausstattung an Schulen" kann als Orientierung auf die Folgekosten der Schulträger in großen Teilen gefolgt werden. Modellschule Grundschule: Modellschule weiterführende Schule*: 90 € p. a. pro Schüler 160 € p. a. pro Schüler *In dieser Modellrechnung zur weiterführenden Schule wird von einer 1-zu-1-Ausstattung der Schüler mit Endgeräten ausgegangen. Wie in der Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule" dargelegt wird, Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/13/14 Dresden,~ . Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN nimmt die Staatsregierung dieses Szenario auch mittelfristig nicht als Regelfall an. Frage 3: Wer ist an den sächsischen Schulen derzeit für die Wartung der IT- Infrastruktur verantwortlich? Frage 4: Wer kommt derzeit für die Ausstattung der Schulen und Schüler mit internetfähigen Geräten auf? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Anschaffung und Wartung sind entsprechend § 23 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Sächsischen Schulgesetzes Aufgaben des Schulträgers. Frage 5: An wie vielen und welchen Schulen wird derzeit die pädagogische Internetnutzung auf privaten Geräten ermöglicht und wie wird sichergestellt, dass jeder Schüler mit einem internetfähigem Gerät ausgestattet ist? Die Gestattung der Internetnutzung über private Schülergeräte ist eine pädagogische Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft bzw. der Schule und von den vorhandenen Rahmenbedingungen abhängig . Der Staatsregierung liegen dazu keine Daten vor. Die einvernehmliche Regelung der Ausstattung der Schüler mit internetfähigen Geräten ist an der Stelle, wo deren Nutzung vorausgesetzt wird, selbstverständliche Aufgabe der Schule zur Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage des Schülers. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-05-11T13:18:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes