SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13114 Thema: Digitales Klassenzimmer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sieht das digitale Klassenzimmer aus? Die Vorstellungen der Staatsregierung zur Ausgestaltung einer digital unterstützten Lernumgebung sind umfassend in der Konzeption zur "Medienbildung und Digitalisierung in der Schule" des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus dargestellt, welche im November 2017 veröffentlicht worden ist (www.medienbildung.sachsen.de). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ausgestaltung einer Lernumgebung von der pädagogischen Konzeption der Schule sowie der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer abhängt. Digitale Medien sollen dementsprechend, dort wo sie benötigt werden, ein selbstverständlicher Bestandteil der Lernumgebung sein . Frage 2: Welche Gründe sind der Staatsregierung bekannt, die bisher die Digitalisierung an den sächsischen Schulen verzögert und/oder verhindert haben? Die digitale Entwicklung einer Schule ist ein Aspekt der Schulentwicklung, der entsprechend in den Dimensionen der Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung verankert ist. Die Einzelschule agiert darüber hinaus in einem sozialen Rahmen, der durch die kommunale Selbstverwaltung, die Schulträger sowie Landes- und Bundesebene gestaltet wird. Positive Rahmenbedingungen in Bezug auf eine digitale Schulentwicklung finden sich ausführlich in den sieben Handlungsfeldern der SMK-Konzeption "Medienbildung und Digitalisierung in der Schule". Schwerpunkte sind die verbindliche Verankerung der Bildungsinhalte, die Qualifizierung der Lehrkräfte sowie die Schaffung notwendiger infrastruktureller Grundlagen. Entsprechend vielfältig sind mögliche Hinderungsgründe. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/13/16 Dresden , ~~ . Mai 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium f!lr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Oe-Mall -Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Welche sächsischen Schulen sind derzeit mit welcher internetfähigen Technik ausgestattet? (Die Antwort bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Eine Differenzierung internetfähiger Techniken ist nicht möglich, da jedes Gerät, welches in irgendeiner Form netzwerkfähig ist, auch internetfähig ist. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/13105, verwiesen. Frage 4: Welche sächsischen Schulen haben derzeit ein Konzept für den Einsatz digitaler Medien? Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Schulen, die den Medienentwicklungsplan pflegen, ein Konzept haben, da dieses die Grundlage für die Medienbeschaffung darstellt. Derzeit haben 1.463 Schulen den Medienentwicklungsplan für 2018 bearbeitet oder bearbeiten ihn aktuell. Die Anforderung an Schulen, explizite Medienbildungskonzepte zu führen, besteht nicht. Frage 5: Sind der Staatsregierung Statistiken und/oder Studien über den Stand der Digitalisierung in den Schulen in den einzelnen Bundesländern bekannt? Wenn ja, welche und zu welchen Ergebnissen gelangen die Statistiken und Studien ? Der Staatsregierung sind Studien bekannt, die Erkenntnisse über den Stand der Digitalisierung in den einzelnen Bundesländern zulassen . Dabei ist die Auslegung des Digitalisierungsbegriffs entscheidend. Zumeist handelt es sich um Vergleichsstudien mit Blick auf die Bundesrepublik. Exemplarisch wird auf den jährlichen Länderindikator "Schule digital" der Telekom-Stiftung, die Bitkorn-Studien "Digitale Schule - vernetztes Lernen" 2015 sowie die Monitore "Digitale Bildung" der Bertelsmann Stiftung verwiesen, die öffentlich einsehbar sind . Darüber hinaus liegt der Staatsregierung das "Gutachten zur Nutzung digitaler Anwendungen und Werkzeuge zur Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen an Schulen im Freistaat Sachsen" des Instituts für Informationsmanagement Bremen GmbH aus dem Jahr 2017 vor. Dort werden folgende Voraussetzungen für die bessere Nutzung von webbasierten Anwendungen an sächsischen Schulen formuliert: Die Nutzung webbasierter Dienste und Anwendungen hängt unmittelbar mit der Ausstattung und Infrastruktur der Schulen zusammen. Eine gute Ausstattung bietet Lehrkräften die Möglichkeit, webbasierte Anwendungen in den Schulalltag zu integrieren und einen Mehrwert zu erzielen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-05-15T10:31:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes