SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/13115 Thema: Grundschule Siebenlehn Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Beim Landesamt für Schule und Bildung bewarb sich ein Seiteneinsteiger zum Schuljahr 2017/2018 mit dem Wunsch an der Grundschule Siebenlehn eingesetzt zu werden. Der Bewerber lehrte bereits an der Grundschule und wurde von der Schulleitung als Lehrer favorisiert. Vom Landesamt für Schule und Bildung wurde der Bewerber zunächst abgelehnt. Danach erfolgte eine telefonische Zusage durch das Landesamt für Schule und Bildung mit der Frist, innerhalb einer Woche das Angebot anzunehmen. Da der Bewerber nicht so kurzfristig seinen Arbeitsvertrag bei seinem Arbeitgeber kündigen konnte, konnte er die Stelle nicht antreten. Zum Schuljahr 2018/2019 bewarb er sich erneut. Wieder wurde er von der Schulleitung favorisiert, während er wieder vom Landesamt abgelehnt wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wird der Bewerber zum wiederholten Male abgelehnt, obwohl sich die Schulleitung eindeutig für ihn ausgesprochen hat? Werden Wünsche und Empfehlungen der Schulleitung vom Landesamt berücksichtigt? Wenn ja, wie? Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden und inwieweit sieht das Kultusministerium als oberster Dienstherr in solchen Fällen Handlungsbedarf und was soll sich konkret verbessern? Frage 3: Wie viele Stellen sind an der Grundschule Siebenlehn ab Schuljahr 2018/19 zu besetzen und wie viele Bewerbungen sind eingegangen ? (Bitte aufschlüsseln nach grundständig ausgebildeten Lehrern und Seiteneinsteigern nach Art der Qualifikation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 17. April2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/13/17 Dresden,~Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist im Rahmen der Bewirtschaftung der nach Kassenanschlag verfügbaren Stellen, Mittel und sonstigen Beschäftigungsmöglichkeiten für die Absicherung des Unterrichts an allen öffentlichen Schulen des Freistaates Sachsen verantwortlich. Die Personalvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung sind nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes bzw. des Sozialgesetzbuches IX zu beteiligen. Der Schulleiter ist von Beginn an in das Einstellungsverfahren einzubeziehen. Die Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Bestenauslese) . Die Ausschreibungen richten sich insbesondere an Lehrkräfte mit I. und II. Staatsprüfung, dem Abschluss "Master of Education" (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/Höheres Lehramt, mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR und einer Lehrbefähigung in mindestens einem ordentlichen Unterrichtsfach. Dabei werden sowohl Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen als auch Absolventen aus anderen Bundesländern und Lehrkräfte mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschluss berücksichtigt, der durch das LaSuB als gleichgestellt anerkannt wurde. Voraussetzung für eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, die vorgenannte Kriterien nicht erfüllen, sogenannte Seiteneinsteiger, ist der Nachweis eines Abschlusses nach der gegenwärtig gültigen Lehrer-Qualifizierungsverordnung (QualiVO Lehrer) in der Fassung vom 1. August 2017. Es erfolgt keine Einstellung von Seiteneinsteigern mit universitärem Hochschulabschluss ohne Fächerzuordnung - es sei denn, diese Bewerber verfügen über einen pädagogischen Abschluss, der die Bedingungen nach QualiVO Lehrer erfüllt. Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Bachelorabschluss in den Schularten Grundschule, Oberschule und Förderschule ist nach den Vereinbarungen mit dem Lehrerhauptpersonalrat bis zu einem Umfang von 60 Personen insgesamt zulässig . Bewerberinnen und Bewerber, die vorgenannte Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht in den sächsischen Landesschuldienst übernommen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Auskünfte über Bewerbungen an der Grundschule Siebenlehn nicht möglich. Im Schuljahr 2018/2019 ist an der Grundschule Siebenlehn gegenwärtig der Bedarf zur Besetzung von zwei Stellen gegeben, um den Grundbereich ab 1. August 2018 abzudecken . Eine davon wird durch Vollabordnung einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft aus einer benachbarten Grundschule realisiert. Der weitere Bedarf ist über das Einstellungsverfahren zum Schuljahresbeginn abzusichern. Konkrete Bewerbungen für spezielle Grundschulen in der Region, insbesondere für die Grundschule Siebenlehn, liegen nicht vor. 2018-05-09T09:20:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes