STAATSMINISTERìUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDW|RTSCHAFT Posifach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6113116 Thema: Baumfällungen an Gewässern L Ordnung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Eine wesentliche Aufgabe der Landestalsperrenverwaltung ist es, die Gewässer l. Ordnung und die Grenzgewässer ständig in einem guten Zustand zu halten. Dazu zählen insbesondere die Pflege der Gewässerbetten und Ufer sowie die Unterhaltung von landeseigenen Hochwasserschutzdeichen und wasserbaulichen Anlagen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Der Betrachtungszeitraum (die Fragen 3 und 4 beziehen sich auf das Kalenderjahr 2017) und die Fällsaison (November bis Februar) sind nicht kompatibel. Eine Unschärfe der Zahlenangaben kann deshalb im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. lm Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes Landestalsperrenvenrvaltung(LÏV) wird der Baumbestand nach wasseruvirtschaftlichen Erfordernissen und auf Grundlage der gesetzlichen Aufgaben bewirtschaftet. Dazu werden Baumkataster nach den jeweiligen lokalen Erfordernissen geführt, das heißt die Gehölze entlang der Fließgewässer sind überwiegend kartiert und in Baumkatastern erfasst. Weiterhin führen verschiedene Bereiche der LTV bauliche Maßnahmen z.Jr Hochwasserschadensbeseitigung und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durch. Eine übergreifende statistische Erfassung und Auswertung des Baumbestandes erfolgt nicht. Die Daten werden sowohl analog als auch in verschiedenen lT-gestützten Anwendungen erfasst (vergleiche Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/4670). 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 17. April2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t123 Dresden, /lÍ. oç,to/P s¡mu1+ ¡- $00o rf) @ o C\,1 01.&bibñ[hhùSrkb h¡bñlnhrdm& umh ud wdeùÀ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden vwwv.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkpl¿itze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für elektronisch signiertê sowie fúr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 1: Nach welchen Kriterien wird die Notwendigkeit von Baumfällungen an Gewässern l.Ordnung durch die Landestalsperrenvervvaltung des Freistaates Sachsen erm ittelt? Die Entscheidung für die vorsorgliche Fällung von Bäumen an den Gewässern erster Ordnung und der Grenzgewässer aus Gründen der Gewässerunterhaltung in Umsetzung von $ 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit $ 31 Abs. I Nr. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sowie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird durch sachkundige Mitarbeiter der LTV und/oder durch beauftragte externe Gutachter anhand der objektiven Kriterien getroffen. Diese sind in den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e. V. (FLl-Richtlinien) zusammengefasst. Voraussetzung für Fällungen ist in diesen Fällen, dass die betreffenden Bäume sich auf Flurstticken im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden. Baumfällungen im Zusammenhang mit der Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen sind unabhängig vom Zustand erforderlich, wenn die Planung der Maßnahme dies vorsieht, zum Beispiel um Baufreiheit zu schaffen. Zustandsunabhängige Baumfällungen im Rahmen der nachholenden Unterhaltung sind in Einzelfállen ebenfalls erforderlich bei Bäumen, die sich auf Hochwasserschutzdeichen befinden. Das technische Regelwerk schreibt vor, dass diese Anlagen frei von Baumbestand sein müssen. Frage 2: Erfolgt eine Abstimmung der Landestalsperrenverwaltung mit unabhängigen Baumsachverständigen und der Naturschutzbehörde zu beabsichtigten Baumfällungen an Gewässern l. Ordnung und wie wird bei Unstimmigkeiten Übereinstimmung hergestellt? ln allen Fällen ist das Einvernehmen (bei Unterhaltungstätigkeit) beziehungsweise die Genehmigung (bei Baumaßnahmen) der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Sollte eine Zustimmung zu Unterhaltungsmaßnahmen versagt werden, würde die LTV sich dieses dokumentieren lassen. Frage 3: Wie hoch waren im Jahr 2017 die Kosten für die Fällung von Bäumen an Gewässern l. Ordnung im Freistaat Sachsen? (Bitte einzeln nach Gewässer aufführen)? Baumfällungen im Rahmen der Unterhaltungstätigkeit an Gewässern erster Ordnung werden im Regelfall in Eigenleistung der LTV durchgeführt. Diese Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) werden nicht separat erfasst und sind konkret für das Jahr 2017 durch die Beseitigung von Sturmschäden, das heißt bereits gefallener Bäume überprägt. Die Ausgaþen für Baumfällungen in Fremdleistung werden erfasst und sind in der Anlage 1 ausgewiesen. Die Anlage 1 enthält demnach nur eine Teilmenge der Gesamtausgaben. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 4: Werden für die gefällten Bäume an Gewässern l. Ordnung in Sachsen Ersatzpflanzungen durch die Landestalsperrenverwaltung vorgenommen und wo sind diese im Jahr 2017 ertolgt (bitte einzeln nach Gewässer aufführen)? Für gefällte Bäume an Gewässern erster Ordnung im Freistaat Sachsen werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Die Orte der Ersatzpflanzungen sind gewässerbezogen in Anlage 2 ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen TLh Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage L Ausgaben für Baumfällungen, -pflegemaßnahmen und Totholzbeseitigung in Fremdleistunq an Gewässern erster Ordnung tm Jahr 2017 Gewässer Ausqaben 2017l€l Bobritzsch 18.301,31 Chemnitz 4.754,05 Flöha 1.030,54 Freiberqer Mulde 13.220,47 Geißlitz 54.800,00 Gimmlitz 239,49 Große Lößnitz 3.869,88 Große Mittweida 4.522,00 Große Röder 20.000,00 Hoverswerdaer Schwarzwasser 37.232,70 Ketzerbach 14.000,00 Kleine Spree 28.523,73 Klostenruasser 15.642,31 Kotitzer Wasser 5.045,62 Lanqes Wasser 129.064,94 Lausitzer Neiße 978,78 Löbauer Wasser 22.011,24 Mandau 35.000,00 Parthe 10.000,00 Pließnitz 46.102,15 Pöhlbach 1.310,64 Pulsnitz 164.628,98 Querenbach 2.955,96 Rote Weißeritz 500,00 Schwarze Elster 20.696,00 Schwarzer Schöps 29.043,39 Sehma 2.368,10 Spree 282.621,56 Trieb 4.260,20 Triebelbach 14.571,55 Vereinigte Weißeritz 11 .241,00 Weißer Schöps 139.805,01 Wesenitz 1.434,43 Wilisch 1.285,20 Würschnitz 32.088,38 Zschopau 11.128,29 Zwickauer Mulde 10.886,55 Zwönitz 7.094,30 Anlage 2 Baumpflanzungen (Ersatzpflanzungen sowie Maßnahmen zur gewässertypischen Uferbegrünung und zur ingenieurbiologischen Ufersicherung) an Gewässern erster Ordnung im Jahr 2017 Gewässer Ortsbezu Anzahl Bäume Altes Fließ Kleinsaubernitz 54 Feilebach Dröda - Pirk 10 Flöha Olbernhau - Blumenau 250 Flöha Neuhausen - Heidersdorf I Flöha Heidersdorf - Dittersbach 5 Flöha Flöha-Falkenau 44 Frei Mulde Nassau - Mulda 10 Freiberger Mulde Lichtenbe 5 Göltzsch enfeld, Wolfspfütz, Mylau 62 Schwarzwasser S 17 WasserLa Göda Dahren 43 Lausitzer Neiße Görlitz 16 Lautenbach Pockau 200 Löbauer Wasser Löbau 78 Lungwitzbach Oberlungwitz - Glauchau I20 Mandau Zittau, Olbersdorf 3 Müglitz Köttewitz 13 Parthe Naunhof-Wolfshain - Abrechtshain 41 Pleiße Werdau - Crimmitschau 7 Pließnitz enwerder 8 Preßnitz Niederschmied 220 Pulsnitz Kön sbrück 3 Rödelbach Cunersdorf - Wilkau 15 Rote Weißeritz Kipsdorf 11 Rote Weißeritz Obercarsdorf 22 Schwarzer Schö Nieder Seifersdorf Jänkendorf 5 Sehma Neudorf 15 Seidewitz Liebstadt 6 ùt S 16 Trieb Trieb - Treuen 44 Triebisch Miltitz 20 Weiße Elster Adorf - E 56 Wesenitz GroßharthauPutzkau Bischofswerda 48 u Dörfel 20 Zscho Zscho u 150 Zsch Braunsdorf 23 Zwickauer Mulde Muldenbe e 14 Zwickauer Mulde Bad Schlema - Wolkenbu I 2018-05-16T08:03:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes