STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13132 Thema: Verloren gegangene Notrufe „110" bei der Polizeidirektion Dresden 2017 und 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird ein verloren gegangener Notruf definiert, insb. ab welchem Zeitpunkt gilt ein Notruf als „verloren"? Frage 2: Wie viele Notrufe sind 2017 und 2018 jeweils bei der Polizeidirektion Dresden eingegangen? Frage 3: Wie viele der Notrufe sind 2017 und 2018 jeweils bei der Polizeidirektion Dresden angenommen worden bzw. verloren gegangen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Innerhalb der sächsischen Polizei gibt es keine Definition für einen „verloren gegangenen Notruf". Im Rahmen der Erstellung der Jahresstatistik 2017 für das Führungs- und Lagezentrum (FLZ) der Polizeidirektion (PD) Dresden sowie für das interne Controlling wurden durch die Dienststelle im Rahmen eine Sonderauswertung bei der Informations- und Kommunikationstechnik -Leitstelle die Daten aller (Polizei -)Notrufe (110), die im Funk -/Notruf -Abfrage -System (FNAS) der PD Dresden signalisiert worden sind, angefordert. Die genutzten Daten zu Notrufen, die nicht im FNAS signalisiert worden sind, basieren auf Auswertungen der Administratoren der Leitstelle in den zugänglichen Systemen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/51/83 Dresden, 15. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplälze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Grundsätzlich werden Notrufe wie folgt unterschieden: a) abgesetzte Notrufe, die nicht im FNAS signalisiert werden 9,5 Sekunden) Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung müssen die Netzbetreiber (§ 108 Abs. 1, 2, 3 Telekommunikationsgesetz i. V. m. § 2 Nr. 6 Verordnung über Notrufverbindungen) die Möglichkeit des Notrufes per Fax zur Verfügung stellen. Die technische Umsetzung zur Prüfung, ob ein Notruf das Merkmal eines Telefonanrufes oder eines Fax -Rufes trägt, dauert 9,5 Sekunden. Erst nach 9,5 Sekunden wird der Notruf (als Telefonanruf) im FNAS signalisiert und kann erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden. Faxanrufe werden am Notruffaxgerät (Standort im FLZ) akustisch und visuell (Papierausgabe) signalisiert. Im Jahr 2017 wurden nach Erkenntnissen der Administratoren der Leitstelle (eigene Auswertung) im Zuständigkeitsbereich der PD Dresden ca. 148.562 Notrufe abgesetzt. Davon wurden 141.407 im FNAS signalisiert. Damit wurde eine Anzahl von 7.155 Notrufen innerhalb einer Zeit von 5 9,5 Sekunden durch den Anrufer vorzeitig beendet, was zu keiner Signalisierung im FNAS führte. Diese Notrufe können aufgrund der fehlenden Signalisierung nach hiesiger Ansicht nicht als „verloren gegangen" definiert werden, da keine Annahme erfolgen konnte. In den Monaten Januar und Februar 2018 (Daten vom März 2018 liegen noch nicht vor) wurden nach Erkenntnissen der Administratoren der Leitstelle (eigene Auswertung) im Zuständigkeitsbereich der PD Dresden insgesamt ca. 21.530 Notrufe abgesetzt. Davon wurden 19.647 im FNAS signalisiert. Damit wurde eine Anzahl von 1.883 Notrufen innerhalb einer Zeit von 5 9,5 Sekunden durch den Anrufer vorzeitig beendet, was zu keiner Signalisierung im FNAS führte. b) abgesetzte Notrufe, die im FNAS signalisiert werden (k 9,5 Sekunden) Im Jahr 2017 wurden im FNAS insgesamt ca. 141.407 Notrufe signalisiert, von denen 127.198 angenommen wurden. 14.209 Notrufe wurden nicht angenommen. In den Monaten Januar und Februar 2018 (Daten vom März 2018 liegen noch nicht vor) wurden im FNAS insgesamt ca. 19.647 Notrufe signalisiert, von denen 17.691 angenommen wurden. 1.956 Notrufe wurden nicht angenommen. Frage 4: Wie viele der Notrufe nach Ziffer 3 wurden von den Anrufern nach 20 Sekunden und mehr beendet, ohne dass der Anruf angenommen wurde? Die Anrufzeiten werden, mit Ausnahme der in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 bis 3 beschriebenen 9,5 Sekunden Grenze, nicht technisch erfasst. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UTV1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Inwieweit werden Notrufe, wenn sie nicht entgegen genommen werden können, a) an welche Stelle weitergeleitet, b) zurückgerufen oder c) auf welche andere Weise bearbeitet? Eine Weiterleitung von im FNAS signalisierten Notrufen, die nicht angenommen werden , erfolgt nicht. Eine automatische Weiterleitung bei längerer Wartezeit ist technisch nicht vorgesehen. Die Polizeibediensteten im FLZ der PD Dresden haben grundsätzlich den Auftrag, bei nicht angenommenen Notrufen den Anrufer zurückzurufen. Die Anrufer werden jedoch nur zurückgerufen, wenn dies die Einsatzlage zulässt. Aktuell eingehende Notrufe haben dabei Priorität vor Rückrufen. 1 9 r undliche7Grüßen 4Pro . Dr. olandWöller Seite 3 von 3 2018-05-15T09:50:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes