STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHËS STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRUNE) Drs.-Nr.: 6/13133 Thema: lllegale Abfalldeponien in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über bestehende illegale bzw. ordnungswidrige Abfallablagerungen im Freistaat Sachsen, die einen Verstoß gegen das Bundesimm issionssch utzgesetz, gegen Depon ierecht u nd/oder Bergrecht darstellen? Es ist eine dem Deponierecht unterliegende unzulässige Abfallablagerung bekannt. ln der Anlage sind die Abfallablagerungen aufgeführt, bei denen Verstöße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) aktuell bekannt sind. Aktuell bestehen an zwei unter Bergaufsicht stehenden Standorten Abfallablagerungen, die einen erheblichen Verstoß gegen die bergrechtl ichen Zu lassu ngen der Verfü I lu n g darstellen. Für weitere Details wird auf die Antwort auf Frage 2 venruiesen. Frage 2: Wo befinden sich diese Abfalllager (bitte alle Standorte mit Adresse bzw. Koordinaten, die jeweils zuständige Behörde, Menge und Zusammensetzung des Mülls sowie dem aktuellen verwaltungsrechtlichen und ggf. strafrechtlichen Verfah rensstand aufl isten)? Frage 3: Welche Gefahren gehen von diesen Abfalllagern für die Schutzgüter Mensch, Boden, Luft und Wasser aus? Freìstaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 18. April 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t129 Dresden, ¡ll.ot,Jo,a? simu[+ oo(o|r) @ oô¡ 0h tul{ñ61ñü.û &r gdrkh. s¡ÙñliLl.dùùh.uÑùrdkileÑÀ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang fur elektronisch sign¡êrte sow¡ê für verschlùsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: ln welchen Fällen liegen Beseitigungsverfügungen der zuständigen Behörden vor (bitte mit Datum der Verfügungen auflisten)? Zusammenfassende Antworten zu den Fragen 2 bis 4: Die abgefragten Angaben zu den illegalen Abfallablagerungen sind in der Anlage aufgeführt. Soweit Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen natürliche Personen laufen, die diesen Betrieben vorstehen oder angehören, und die sich auf den fraglichen Betrieb des Unternehmens beziehen, können zu den festgestellten Abfallablagerungen keine konkreten Standorte angegeben werden, da hier schutzwürdige Rechte Dritter entgegenstehen . Eine Veröffentlichung könnte das Ansehen der betroffenen Person bzw. des Unternehmens , dem es angehört, beeinträchtigen, bevor abschließend geklärt ist, ob der Verdacht oder Vonruurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit durchgreift. Um dem Auskunftsrecht aus Artikel 51 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu genügen, können entsprechende lnformationen in nichtöffentlicher Sitzung des Sächsischen Landtages mitgeteilt werden. Frage 5: ln welchen Fällen kam es seit dem Jahr 2008 zu Strafanzeigen und Verfahren wegen unerlaubten unerlaubten Umgangs mit Abfällen nach S 326 StGB und wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen nach s 327 SrGB? Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS). Aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen liegen valide Angaben erst ab dem Jahr 2014 vor. lnsgesamt wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. März 2018 361 Straftaten gemäß SS 326 und 327 Strafgesetzbuch (StGB) erfasst. lm Zuständigkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden seit dem 1. Januar 2008 insgesamt 1.099 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen gemäß S 326 SIGB und wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß S 327 StGB eingeleitet. Ergänzend weise ich darauf hin, dass Datensätze im Wege einer automatisierten Datenteil- und Datenlöschung nach Maßgabe des S 489 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3, Abs. 3, 6 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) bereinigt werden. Bereits gelöschte Daten konnten in die Auswertung nicht mehr einbezogen werden. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Soweit der Abgeordnete darüber Auskunft begehrt, in welchen Fällen (Sachverhalte) es zu Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren im Sinne von Frage 5 kam, liegen die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften erlangt werden, da der Sachverhalt zu den einzelnen Ermittlungsverfahren dort nicht hinterlegt ist. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man alle Akten, die Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen und wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen in dem abgefragten Zeitraum betreffen, händisch auswerten würde. Dies betrifft 1.099 Akten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitauflryendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufiruand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 1.099 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 68 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufenden Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßenïu Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Drs.6/13133, Anlage lmmissionssch utzrecht Verwaltu ngsrechtlicher oder strafrechtl ic her Verfah renssta n d Landratsamt Nordsachsen Anordnung nach $ 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4a Satz 2 i. V. m. S 5 Abs. 3 Nr. 2 BlmSchG vom 21. Dezember 2011 Anordnung nach $ 20 Abs. 2 Satz 1 BlmSchG vom 23. September 2014 Anordnungen nach $ 20 Abs. 2Blm- SchG vom 7. Januar 2016 und vom 31 . August 201 6 Anzeige nach $ 327 SIGB; Derzeit Herstellung ordnungsgemäßer Zustände : - Beräumung von Abfällen, - Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach $ 4 BlmSchG Gefahren für Schutzgüter keine, da Lagerung in geschlossenem Gebäude bisherige Untersuchungen : keine Schutzgutgefährdungen bisherige Untersuchungen haben ergeben , dass Gefährdung nicht zu besorgen ist Abfallart- und menge 717,6 t mit Abfallschlüsselnummer (ASN) 19 03 04* 21.500 t mit ASN 10 01 14 - insgesamt ca. 20.000 t Beton (ASN 17 01 01), Bauschutt (ASN 17 01 07) und Bodenmaterialien (ASN 17 0504), - ca. 100 t Altholz bis Kategorie A lV (ASN 17 02011 ASN 17 02 O4*), - ca. 50 t Baustellenmischabfälle (ASN 17 09 04), - ca.25 t Sperrmüll (ASN 20 03 07), - ca.20 t Bitumengemische (ASN 17 02O3), - ca.25 t Grünschnitt (ASN 20 02 01) - ca. 10 t Schrotte Standort S.D.R. Biotec Brehnaer Straße 38 in 04509 Neukyhna. Biomassekraftwerk Delitzsch Fabrikstraße 2 in 04509 Delitzsch FBS Freiflächenbau und Bauservice GmbH Gießereistraße 5 in 04519 Rackwitz Nr. 1 2 3 Rechtskräftige Anordnung nach $ 20 Abs. 2 BlmSchG vom 1 1. April 2013; mehrfache Zwangsgeldfestsetzungen in Höhe von bis zu 15.000 EUR Anzeige nach S 327 StGB Rechtskräftige Anordnu ng nach $ 20 Abs. 2 BlmschG vom 9. Dezember2015; ZwangsgeldfestseÞung in Höhe von 2.500 EUR Anzeige nach S 327 StGB Anordnung nach $ 20Abs.2 BlmschG Anhörung des Betreibers Anordnung nach $ 20 Abs.2 BlmschG Anhörung des Betreibers BlmSchG $ 20, Ermittlungsverfahren dauert an BlmSchG $ 20, ungenehmigter Weiterbetrieb einer Lageranlage für mineralische Abfälle nach Erlöschen der ursprünglich befristet erteilten Genehmigung ggf. Staubemissionen ggf. Staubemissionen ggf. Staubemissionen ggf. Staubemissionen keine unmittelbare Gefahr keine unmittelbare Gefahr im Wesentlichen Bodenaushub , geringe Mengen Bauschutt und Beton, insgesamt ca. 10.000 t ca.2.20Q t Recycling (RC)- Betonbruch, RC-Siebmaterial , Asphalt-RC ca. 5.000 t Boden mit Steinen , gesiebter Boden, RC- Betonbruch, RC-Siebmaterial ca.2.700 t Boden mit Steinen , gesiebter Boden, RC- Betonbruch, RC-Siebmaterial gebrauchte Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Baustoffe Schrotte und weitere Abfälle auf einem ca. 13.000 m2 großen Gelände ca. 6.300 t mineralische Abfälle Bismarckstraße 65 in 01257 Dresden Flurstück 181114 und 181/11 Gemarkung Niedersedlitz Flurstücke 47412 und 47417 der Gemarkung Eschdorf Flurstücke 223, 22412 und 228 der Gemarkung Omsewitz Am Fährhaus 4 in 01 156 Dresden, Flurstücke 14619, 148 und 149 der Gemarkung Niedenruartha Freirodaer Weg 78 in 04159 Leipzig Eutritzscher Bahnhof , Theresienstraße 2 in O41Q5 Leipzig Landeshau Dresden 4 5 6 7 Stadtverwaltung Leipziq I I BlmSchG $ 12 Abs. 1 Betrieb einer genehmigten Anlage ohne Hinterlegung der festgesetzten Sicherheitsleistung BlmSchG $ 20 Vorbereitung derAnhörung Landratsamt Zwickau BlmSchG $ 20 Zahlreiche Zwangsgeldfestsetzungen gegen vormaligen Betreiber, der jetzige Betreiber soll bis Ende 2018 beräumen Landratsamt Erzgebirgskreis BlmSchG $ 20 Bescheid vom 26. Februar 2018, laufendes Veruvaltungsverfahren BlmSchG $ 20 Bescheid vom 13. Juli 2017, laufendes Verwaltungsund Vollstreckungsverfahren Landratsamt Görlitz BlmSchG $ 20 Bescheid vom 23. Februar 2016, lnsolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt, regelmäßige Übenryachung der Anlage BlmSchG $ 20 Stilllegung bestandskräftig angeordnet keine unmittelbare Gefahr keine unmittelbare Gefahr Auswaschung und Kontamination des Grundwassers nicht ausgeschlossen potenzielle Gefahr für Grundwasser potenzielle Gefahr für Grundwasser keine unmittelbare Gefahr keine unmittelbare Gefahr ca. 9.000 t mineralischer Bauaushub und recycelte Bauabbruchabfälle 170 t Baumischabfälle und Teerpappe mehr als genehmigt 146 t Dachpappe, 1.638 t gemischter Bauschutt, 43 t Folien, 30 t Asbest, 88 t Siedlungsabfälle ca. 180 Altfahrzeuge, Alttraktoren 30.000 m3 Klärschlamm, Klärschlammkompost und Strukturmaterial (Grünschnitt ) in verschiedenen Rottegraden ca.25O t Betonbruch und ca. 450 Tonnen Erdaushub Eutritzscher Bahnhof , Theresienstraße 2 in 04105 Leipziq Limburger Straße in 04229 Leipzig Leubnitzer Hauptstraße 47 in Werdau Ortsteil (OT) Leubnitz Talstraße in 09471 Bärenstein, Flurstlick 40112 der Gemarkung Bärenstein Hauptstraße in 08294 Lößnitz, Flurstück 37413 und 361/4 der Gemarkung Affalter Lößnitz Dürrhennersdorfer Straße in 02736 Ebersbach-Neugersdorf Grube-Hermann- Straße in 02943 Weißwasser l0 11 1 2 1 3 14 1 5 1 6 BlmSchG $ 20 Beseitigung angeordnet , Frist läuft noch. Sicherheitsleistung wurde hinterlegt BlmSchG $ 20 Anhörung zu Beseitig u ngsanordnung erfolgt Landratsamt Meißen Anordnung nach $ 20 Abs. 2 BlmSchG vom24. August 2016 Landratsamt Mittelsachsen BlmSchG $ 20 Anhörung läuft BlmSchG $ 20 Laufendes Venryaltungsverfahren keine unmittelbare Gefahr keine unmittelbare Gefahr keine unmittelbare Gefahr Besorgnis von Bodenund Grundwasserverunreinigungen keine unmittelbare Gefahr ca. 1.000 t Beton / Betonbruch und ca. 1.000 t ZiegellZiegelbruch ca. 1.000 t Bauschutt, Betonbruch und bitumenhaltise Abfâlle ca. 3.000 t gemischter Bauschutt ca. 9 t Ausbauasphalt ca. 1.300 t Erdausaushub mit Natursteinen Altfahrzeuge ca. 3.000 t nicht gefährliche Bau- und Abbruchabfälle Flurstück 35114 der Gemarkung Neuqersdorf Niederhofstraße in Rosenbach OT Herwissdorf Martin-Scheumann -Straße in 01558 Großenhain Thomas-Müntzer- Straße 53 in 09244 Lichtenau Hüttenstraße in 09599 Freiberg 17 18 1 I 20 21 ierecht Verwaltu ngsrechtlicher oder strafrechtl ic her Verfah renssta nd U ntersag ungsverfüg ung zur weiteren Profilierung vom 15. April 2008; Anzeige Straftat nach $ 327 Abs.l Nr. 3 StGB vom 5. April2011 603 Js 19320111 auf die Drs.5112978 wird vennriesen. Gefahren für Schutzgüter keine unmittelbare Gefahr Abfallart- und menge Sortierreste und Bauschutt; mindestens 26.000 m3 Standort 04552 Borna, Ortsteil Eula, Flurstück 202114 Nr. Landesdirektion Sachsen Mit Urteil des Amtsgerichtes Borna vom 26. April 2012 wurde der Angeklagte des vorsätzlichen unerlaubten Betreibens einer Anlage gemäß S 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstrecku ng zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist seit dem 26. Aprll2Q12 rechtskräftig. recht Verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Verfah rensstand Auf die Drucksache 5/9846 wird verwiesen . t. Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von $$ 324, 324a, 326, 327 StGB; Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (StA) eingestel lt. il. Ordnungswidrigkeitsverfahren auf Grundlage S 145 Abs. 1 Nr. 6 Bundesberggesetz (BbergG) ; Selbstverpflichtung zum Rückbau Selbstverpflichtunq zum Rückbau. Gefahren für Schutzgüter Zurzeit keine Gefahren für das Grundwasser ; Sanierungskonzept gewährleistet Gefahrenfreiheit Abfallart- und menge t. Annahme und Zwischenlagerung von 58.000 t Klärschlamm -Boden-Gemisch zur Verwendung als durchwurzelbare Bodenschicht il. Einbau von 20.000 t Material aus einer Bodenbehandlungsanlage sowie Bodenmaterial aus einer Sanierungsmaßnahme mit zu hohen Schadstoffgehalten Standort Landkreis Görlitz Sächsisches Oberbergamt(oBA) 1 Strafanzeige seitens OBA wegen des Verdachts der Verletzung von S 326 StGB; Ermittlungsverfahren der StA führte zur Anklageerhebung. Das Ermittlungsverfahren wegen der Ablagerung der Altfahrzeuge läuft noch. Anordnung des OBA vom 22. Mai 2007 gemäß $ 71 Abs. 1 BBergG mit Sofortvollzug und Androhung von Zwangsgeld der unverzüglichen Entfernung der illegal abgelagerten Bauschutt- und Betonmassen sowie des Nachweises ordn ungsgemäßer Entsorgung Anordnung des OBA vom 11. August 2014 gemäß S 71 Abs. 'l BBergG mit Sofortvollzug und Androhung von Zwangsgeld des sofortigen Stopps der Annahme und Ablagerung von Abfällen und Materialien sowie der unverzüglichen Entfernung von Bauschutt, Betonund Asphaltaufbruch und Nachweis ordnungsgemäßer Entsorgung sowie Untersagung aller weiteren Tätigkeiten bis zum Vorliegen einer bestandskräftigen Betriebsplanzulassung. Anordnung des OBA vom 4. November 2015 gemäß S 71 Abs. 1 BBergG; diese Anordnung ersetzt die vorgenannte Beseitigungsanordnung , fasst sie detaillierter und enrueitert sie Von den Treib- und Schmierstoffen der abgelagerten Altfahrzeuge können Gefahren für Boden und Grundwasser ausgehen. Annahme und Ablagerung erheblicher Mengen von Boden und Bauschutt ohne bergrechtliche Zulassung (Kippe erhebt sich bis ca. neun Meter über dem Gelände, der Mengenüberschuss beträgt ca. 50.000 m3) Ablagerung von Containern , Asphaltaufbruch, asbesthaltigen und anderem Baumaterial, Baustellenabfälle, Altreifen und mehrerer Altfahzeuge Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 2 2018-05-18T09:49:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes