STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH SEM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/100-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, & .April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Patt, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1314 Thema: Junge Eltern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Viele junge Menschen in Sachsen wollen früh Kinder bekommen, da mit zunehmendem Alter konkurrierende Wünsche mehr Gewicht erhalten und berufliche Hemmnisse auftreten können.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden Geburten von Studentinnen sowie die mit der Erziehung einhergehende Leistung der studierenden Eltern bei der Prüfungsordnung, beim Bafög, bei der Unterbringung in Wohnheimen der Studentenwerke, bei Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, finanziell usw. berücksichtigt? (Bitte bei spezifischen Regelungen diese pro Hochschule darstellen.) Geburten von Studentinnen sowie die mit der Erziehung einhergehende Leistung der studierenden Eltern werden wie folgt berücksichtigt: a) bei den Prüfungsordnungen Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden § 34 Abs. 3 SächsHSFG regelt, dass Prüfungsordnungen die Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit zulassen müssen. Demzufolge müssen alle Prüfungsordnungen entsprechende Schutzbestimmungen vorsehen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Verschiebung von Prüfungsterminen oder durch die Verlängerung von Prüfungsfristen. Über diese gesetzliche Verpflichtung hinaus sehen die Studien- und Prüfungsordnungen in vielen Studiengängen die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums vor, das insbesondere auch auf die Bedürfnisse von jungen Eltern zugeschnitten ist. www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST b) beim BAföG Gemäß § 14b BAföG erhalten Studentinnen und Studenten, die mit einem Kind in einem eigenen Haushalt leben, dass das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 113 EUR. Für jedes weitere Kind erhalten sie monatlich 85 EUR. Der Kinderbetreuungszuschlag wird gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BAföG als Zuschuss ohne Darlehensanteil geleistet. Wenn die Förderungshöchstdauer - die der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges entspricht - infolge der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren überschritten wird, wird die Ausbildungsförderung für eine angemessene Zeit gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG weiter geleistet. Diese über die Förderungshöchstdauer hinaus gehende Förderung wird gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BAföG ebenfalls als Zuschuss ohne Darlehnsanteil geleistet. Auch die Vorlage des Leistungsnachweises, die regulär für die Förderung ab dem 5. Fachsemester notwendig ist, kann gemäß § 48 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 BAföG zu einem entsprechend späteren Zeitpunkt zugelassen werden. Vom Einkommen der Studentin bzw. des Studenten, das auf die monatliche Förderung anzurechnen bzw. welches für die Einkommensermittlung bei der Darlehensrückzahlung maßgeblich ist, bleiben zusätzlich monatlich für jedes Kind 485 EUR anrechnungsfrei, §§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 18a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BAföG. Außerdem bleiben von dem Vermögen für jedes Kind der Studentin bzw. des Studenten 1.800 EUR anrechnungsfrei, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG. Schließlich entfallen auch die Altersgrenzen bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, um Ausbildungsförderung gewährt zu bekommen. Einzelheiten hierzu sind in § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG geregelt. c) bei der Unterbringung in Wohnheimen der Studentenwerke Die Studentenwerke bieten in ihren Wohnheimen für Studentinnen und Studenten mit Kind eine breite Vielfalt an verschiedenen Wohnformen an. Es gibt spezielle Mütter-Kind-WGs und Zweiraumwohnungen. Aber auch jede andere 2er WG in den Wohnheimen ist für Eltern-Kind-Wohnen geeignet. Im Jahr 2006 wurde beispielsweise durch das Studentenwerk Leipzig ein kleineres spezielles Haus mit acht Wohnplätzen (jeweils mit Kinderzimmer) in 2er WGs für Studierende mit Kind in der Nähe des Kindergartens in der Bornaischen Straße errichtet. Dort wohnen jeweils zwei Studierende mit Kind in einer WG zusammen. Der Bedarf an speziellen Wohnplätzen für Studierende mit Kind wird bei Um- oder Neubaumaßnahmen geprüft und es werden - sofern sich ein Zusatzbedarf abzeichnet - zusätzliche Wohnplätze für Studierende mit Kind geschaffen. Bei entsprechenden Anfragen suchen die Studentenwerke nach einer optimalen Lösung. Seite 2 von 7 Uh 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH SEM d) bei Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder Die Studentenwerke verfügen über vielfältige Kinderbetreuungsangebote. Diese reichen von Kurzzeitbetreuung, über Belegplätze in Kindertagesstätten bis hin zu Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Studentenwerke. Die Studentenwerke beraten darüber hinaus über die Möglichkeit zur Beantragung von Beitragserlass, -ermäßigung oder -befreiung in Abhängigkeit vom Einkommen bei Stadtverwaltung bzw. Landratsamt. Neben all diesen Leistungen gibt es auch Beratungs- und Informationsleistungen für studentische Eltern, kindergerechte Angebote in den Mensen, Verleih von Kinderartikeln, Sozialdarlehen und -Zuschüsse durch die Studentenwerke. Darüber hinaus bieten auch die Hochschulen verschiedene Leistungen an, wie sich aus der beigefügten Übersicht ergibt. MMfeundlichen Grüßen 2^ Dr. Eva-Maria btange Anlage Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Anlage zu Kleiner Anfrage 6/1314 Hochschule angebotene Leistungen/Maßnahmen TU Bergakademie Freiberg • Eltern, die an der TU Bergakademie Freiberg studieren, erhalten für jedes Kind, das seit dem 01.10.2014 geboren wurde, eine Begrüßungstasche (Kinderwagentasche, die gefüllt ist mit Informationsmaterialien zum Thema Vereinbarkeit Studium, Beruf und Familie allgemein sowie speziell zur TU Bergakademie Freiberg, durch regionale Unternehmen gesponserte kleine Präsente für das Baby sowie Gutscheine); die Begrüßungstasche wird gegen Vorlage der Geburtsurkunde und des Studentenausweises ausgereicht • Zertifizierung über die Hertie-Stiftung audit berufundfamilie als „Familiengerechte Hochschule“ seit 2014 (stetige Umsetzung von Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie dienen) TU Chemnitz • Kurzzeitbetreuung im Zwergencampus (Der Zwergen-campus ist ein Aufenthaltsraum für studentische Eltern und ihre Kinder. Der Zugang für registrierte Eltern erfolgt mittels Zugangscode 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche. An drei Tagen in der Woche erfolgt in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr die kostenfreie Betreuung für bis zu fünf Kinder.) • Betreuung während des Elternstammtisches (Angebot eines Elternstammtisches über den Familienservice, zwei bis drei Termine pro Semester, Austauschmöglichkeit für junge Eltern, während der Treffen von 17:00 bis 19:00 Uhr erfolgt die Betreuung im Zwergencampus) • Zertifizierung über die Hertie-Stiftung audit berufundfamilie als „Familiengerechte Hochschule“ seit 2006 (stetige Umsetzung von Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie dienen) TU Dresden • Rahmenvereinbarung mit dem Studentenwerk Dresden über die Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Angeboten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie (Vergabe von Belegplätzen in Kinderta-geseinrichtungen/Kindertagespflege für Kinder des wissenschaftlichen Personals der TU Dresden; Betrieb der Beratungseinrichtung Campusbüro „Uni mit Kind“ => Sozialberatung speziell für Studierende mit Kind/ern sowie Personal) • Zertifizierung über die Hertie-Stiftung audit berufundfamilie als „Familiengerechte Hochschule“ seit 2007 (stetige Umsetzung von Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie dienen) Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Universität Leipzig • In Kooperation mit dem Studentenwerk Leipzig erfolgen Sozialberatung, Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen, Erhalt der Kinderkarte für Kinder unter zehn Jahren für eine tägliche warme Mahlzeit in den Mensen, kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema „Schwanger im Studium“ sowie Kinderbetreuungsmöglichkeiten • Im Bereich der Kinderbetreuung bietet das Studentenwerk eine Kurzzeitbetreuung für bis zu acht Kinder gleichzeitig sowie 278 Ganztagesbetreuungsplätze in den Kindertagesstätten an. Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig • Kooperation mit einer Kindertagesstätte • Beratung zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten (online unter http://www.htwk-leipzig.de/de/studien-interessierte/studieren-leben/studium-und-arbeiten-mit-kind/studieren-mit-kind/) • Beratungsangebot „Für die Familie“: Informationen über Möglichkeiten der Kinderbetreuung, über Kooperationen der HTWK Leipzig mit externen Partnern sowie über weitere Anlaufstellen • Dezernat Studienangelegenheiten berät zu Möglichkeiten bezüglich Studienorganisation und Prüfungen für Studierende mit Kind • Stundenplanung der HTWK Leipzig ist bemüht, Anfragen Studierender für zeitliche Wünsche oder Sperrzeiten in konkreter Semesterplanung zu berücksichtigen • Zertifizierung über die Hertie-Stiftung audit berufundfamilie als „Familiengerechte Hochschule“ seit 2010 (stetige Umsetzung von Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie dienen) Hochschule Mittweida Leistungen des Campusbüros für Familie und Chancen- gleich-heit der Hochschule Mittweida für Studierende mit Kindern bzw. in der Schwangerschaft: • Beratungsangebot in Bezug auf Finanzen (BAföG, Elterngeld, Kindergeld, -Zuschuss, usw.) und Vermittlung an die jeweiligen Stellen • Beratungsangebot in Bezug auf Vereinbarkeit von Studium und Familie (Prüfungsleistungen, Präsenzzeiten, etc.) • Nachteilsausgleich für studierende Eltern (Änderung von Prüfungsmodalitäten, Verschieben von Prüfungen, Sonderstudienablaufpläne, etc.) • Flexible Notfallkinderbetreuung (bis vier Stunden) im Campusbüro • Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen • Kooperations-Kita „Auenzwerge“ (im direkten Umfeld des Campus“) mit Präsenzplätzen für Studierendenkinder, zusätzliche Möglichkeit einer Nachbetreuungszeit bis 19.00 Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Uhr (vom Studentenwerk finanziert) • Kooperation mit Tagesmutter im Hochschulgelände mit zwei vollen, vom Studentenwerk Freiberg finanzierten Plätzen für Kinder von Studierenden der Hochschule Mittweida • Willkommenspaket für neugeborene Hochschulbabys (mit Infomaterial, Spielzeugen, Pflegeprodukten, Windeln, usw.) • Ruhe- und Wickelraum in Räumlichkeiten des Campusbüros • Leistungen des Campusbüros sind für Studierende und Beschäftigte kostenfrei Hochschule Zittau / Görlitz • Kooperationsvertrag mit einer örtlichen Kita, die jedes Jahr fünf Plätze für Kinder von Studierenden und Mitarbeitern der HSZG vorhält • Unterstützung von Studierenden mit Kindern (und auch pflegebedürftigen Angehörigen), indem deren familiäre Verpflichtungen bei der Studienablaufplanung besonders berücksichtigt werden. Beispielsweise werden in Lehrveranstaltungen mit limitierter Teilnehmerzahl studierende Eltern bei der Einschreibung bevorzugt berücksichtigt; sie haben Vorrang für die Veranstaltungen, die zeitlich innerhalb der Kernzeiten der Kitas liegen, so dass möglichst keine Konflikte zwischen Studium und Kinderbetreuung Vorkommen. Westsächsische Hochschule Zwickau • Belegplätze in einem Kindergarten/Kinderkrippe werden vorgehalten, um Studierenden den Wiedereinstieg in das Studium nach der Erziehungspause zu erleichtern • weitere Angebote in Form von Veranstaltungen für studierende Eltern bzw. ihre Kinder: Kinderweihnachtsfeier, Bastelnachmittage, Kinderbetreuung zu Hochschulveranstaltungen wie z.B. die „Lange Nacht der Technik“ etc. • Babysachentauschbörse in Zusammenarbeit mit dem Studentenrat und der Sozialarbeiterin des Studentenwerkes Hochschule für Musik und Theater Leipzig • individuelle Studienberatung im Falle von Schwanger-schaft/Geburt/Mutterschutz und anschließender Kindererziehung bis hin zur Erstellung individueller Studienpläne -in Bezug auf die Kindererziehung gilt dies für Frauen und Männer gleichermaßen • Gewährung von Urlaubssemestern für Schwangerschaft/ Geburt/Mutterschutz resp. Kindererziehung, inklusive der Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen im Urlaubssemester zu absolvieren, um die Studienlast in den regulären Semestern zu mindern - in Bezug auf die Kindererziehung gilt dies für Frauen und Männer gleichermaßen • in sehr seltenen Fällen: Gewährung von Teilzeitstudium für die Semester der Kindererziehung mit (im Regelfall) Halbierung der Unterrichts-, Studienleistungs- und PrüfungsSeite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN last für die betreffenden Studierenden - Frauen und Männer gleichermaßen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden • Zertifizierung über die Hertie-Stiftung audit berufundfamilie als „Familiengerechte Hochschule“ seit 2014 (stetige Umsetzung von Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie dienen) Seite 7 von 7