Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1316 STAATSMJNISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Nachfrage zu Drs 6/1047 - Gewährung öffentlicher Finanzmittel und Förderungen gegenüber der PSW Schmiedetechnik GmbH Brand-Erbisdorf und deren Verwendung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Anlage zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zu Drs 6/1047 wird dargestellt, dass den Unternehmen PSW Schmiedetechnik GmbH und Henning PSW Schmiedetechnik GmbH in den Jahren 2008 bis 2012 Finanzmittel und Bürgschaften in Höhe von insgesamt 1,33 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erlangte der Freistaat Sachsen das erste Mal Kenntnis von den drohenden lnsolvenzen der PSW Schmiedetechnik GmbH und später der Henning PSW Schmiedetechnik GmbH? Im Fall der PSW Schmiedetechnik GmbH wurde die Sächsische Aufbaubank (SAB) aus mehreren Presseartikeln ab November 2008 auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens aufmerksam. Von Seiten der Gesellschaft erfolgte keine direkte Information an den Freistaat. Am 18. Februar 2009 erhielt die SAB aus öffentlichen Bekanntmachungen Kenntnis vom Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSW Schmiedetechnik GmbH. Im Fall der Henning psw Schmiedetechnik GmbH erhielt die SAB erstmals im Zusammenhang mit einem Antrag der Hausbank auf Änderung bzgl. der mit der Bürgschaftsurkunde gebundenen Sicherheiten am 26. April 2012 Kenntnis von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1 053/4/22 Dresden, 2 g APR ' ' 2015 , ... Zcrtlflklt sc:lt 2006 •udlt bcnlfundfämlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Am 22. Oktober 2012 (Posteingangsdatum) wurde die SAB durch die Hausbank der Henning psw Schmiedetechnik GmbH darüber informiert, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt wurde durch den Freistaat Sachsen die an die PSW Schmiedetechnik GmbH und die Henning PSW Schmiedetechnik GmbH darlehensweise ausgereichten Finanzmittel in welcher Weise zurück gefordert? (Bitte einzeln aufgeschlüsselt für den Zeitraum vor und nach Inkrafttreten der EUTransparenzrichtlinie darstellen.) Hinsichtlich der Förderung der PSW Schmiedetechnik GmbH wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/1047 verwiesen. Dem Unternehmen wurden demnach keine Finanzmittel darlehensweise ausgereicht. Der insolventen Henning psw Schmiedetechnik GmbH wurde zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes mit Bewilligung vom 7. November 2012 ein Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen (Massedarlehen) über 500.000,00 € ausgereicht, das vollständig zurückgezahlt wurde. Soweit sich die Frage auf die (darlehensähnliche) stille Beteiligung der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) an der Henning psw Schmiedetechnik GmbH bezieht , wurde der Beteiligungsvertrag am 11. Dezember 2012 von Seiten der SBG gekündigt . Eine Rückführung der Mittel erfolgte insolvenzbedingt nicht. Frage 3: In welcher Höhe sind die ausweislich der o. g. Anlage zur Kleinen Anfragen zu Drs 6/1047 gewährten Bürgschaften in Höhe von insgesamt 800.000 Euro zu Lasten des Staatshaushaltes fällig geworden bzw. durch wen in Anspruch genommen worden? Die SAB hat den Freistaat i. H. v. 188.482,20 € aus der Rückbürgschaft für den Kontokorrentkredit i. H. v. 500.000,00 € (Rückbürgschaft Freistaat über 225.000,00 €) in Anspruch genommen. Die Zahlung ist in beantragter Höhe erfolgt. Das durch den Freistaat Sachsen rückverbürgte Hausbankdarlehen i. H. v. 800.000,00 € (Rückbürgschaft Freistaat über 450.000,00 €) wurde bereits im Mai 2012 durch die Henning psw Schmiedetechnik GmbH zurückgezahlt und die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben. Frage 4: In welcher Weise, mit welchen Vorkehrungen und mit welchen Verfahren werden im Freistaat Sachsen standardmäßig die Ausreichung von Fördermitteln und Bürgschaften bei drohender Insolvenz des Unternehmens geprüft, um das Risiko von Fördermittelausfällen zu verringern? Frage 5: Welche diesbezüglichen Schritte, Maßnahmen und Prüfungen sind im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln und Bürgschaften an die PSW Schmiedetechnik GmbH Brand-Erbisdorf und später der Henning PSW Schmiedetechnik GmbH zu welchem Zeitpunkt realisiert worden? Seite 2 von 3 zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: STAATSM1NISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Bei der Vergabe von Fördermitteln und der Übernahme von Bürgschaften entscheiden die zuständigen Stellen auf Grundlage der jeweiligen Förderrichtlinien. Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen werden an Unternehmen gewährt, deren Insolvenz unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist, sofern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist, die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers, insbesondere die Rückführung des Darlehens gemäß Liquiditätsplan darstellbar ist und keine Masseunzulänglichkeit droht. In diesen Fällen erfolgt die Ausreichung und Kontrolle auf der Basis einer Prüfung aktueller betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, einer Liquiditätsplanung entsprechend der Laufzeit des Darlehens und eines Insolvenzgutachtens . Während der Laufzeit eines Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehens erfolgt die Kontrolle fortlaufend auf Basis monatlich einzureichender betriebswirtschaftlicher Auswertungen. Darüber hinaus ist eine Förderung/Bürgschaft zugunsten von Unternehmen, die unmittelbar insolvenzgefährdet sind, in der Regel ausgeschlossen (vgl. Abschnitt III. Nr. 2 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (RIGA), Nr. 3.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Übernahme von Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)). Die Prüfung der Fördervoraussetzungen umfasst daher regelmäßig auch die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des antragstellenden Unternehmens, u. a. anhand der Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre und einer Umsatz- und Ertragsvorschau für die kommenden drei Geschäftsjahre. Während der Laufzeit übernommener Bürgschaften nach dem Landesbürgschaftsprogramm erfolgt mindestens halbjährlich eine Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse anhand aktueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen, aktueller Jahresabschlüsse und aktueller Planungen des Kreditnehmers. Im Bürgschaftsengagement Henning psw Schmiedetechnik GmbH erfolgte die letzte Beurteilung vor der Insolvenzanmeldung am 11. September 2012 auf Grundlage der betriebswirtschaftlichen Auswertung per 31. Juli 2012. Seite 3 von 3 2015-05-04T16:38:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes