STAATSMINISTERIUT\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAAÎSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13160 Thema: Neuer Bauschutt aus Atomkraftwerken (AKW) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausfi.lhrungen vorangestellt ,,lrr Herbst 2014 hieß es in einer Verlautbarung aus dem CDUgefü hrten Umweltmi nisteri um :,, Ku pfer (der damali ge U mweltm i n ister) begrüßte auch den Konsens der Umweltminister zum Umgang mit Abfällen aus dem Abriss von Kernkraftwerken. Die Minister haben sich darauf verständigt, dass diese grundsätzlich auf Deponien in den Ländern der Krafürerksstandorte abgelagert werden, wie es im Grundsatz das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert." 2015 fanden dennoch weitere, bereits genehmigte Transporte auf die Deponie Cröbern in Sachsen statt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Anträge zur Annahme von Abfall aus stillgelegten AKW mit welcher Menge Müll wurden seit 2015 gestellt, genehmigt oder abgelehnt (Bitte nach Zeitpunkt, Herkunft, Menge, Deponie aufschlüsseln)? Gemäß $ 29 Abs. 5 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erhält die für die Beseitigungsanlage nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständige Behörde vom Antragsteller (Ezeuger) eine Kopie der Annahmeerklärung der Beseitigungsanlage, hier Deponie. Die für die Beseitigungsanlage nach dem Kreislauñruirtschaftsgesetz zuständige Behörde kann von der für die Erteilung der Freigabe zuständigen Behörde innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Zugang der Kopie verlangen, dass Einvernehmen hinsichtlich der Anforderungen an den Beseitigungsweg hergestellt wird. Dresden, ¡ll.O(.204? s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. April 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t131 0¡.to¡uùrñl.dF&rSl¡6ffihßtdwñ.uúrhúhdkdebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang filr elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronische Dokumente $ t'.-lr, @ o C\¡ Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 2 Sofern die Behörde die Frist nicht verstreichen lässt, erhält der Antragsteller direkt eine Mitteilung, wenn gegen die vorgesehene Entsorgung auf der Deponie keine Bedenken bestehen, soweit diese Abfälle nach g 29 StrlSchV freigegeben sind. ln nachfolgender Tabelle sind die Mitteilungen seit dem Jahr 2015 von der Landesdirektion Sachsen aufgeführt, für die keine Bedenken gegen die abfallrechtliche Zulässigkeit des vorgesehenen Beseitigungsweges bestanden beziehungsweise die genannte 30-Tagefrist verstrichen ist, ohne dass eine Bestätigung gegenuber dem Antragsteller erfolgt ist. Datum der Annahmeerklärung (AE) von Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft, Zentraldeponie Cröbern (WEV mbH) Datum der Annahmeerklärung der lndustrieabfalldeponie Wetro der P-D lndustriegesellschaft mbH Frage 2: Gibt es eine gültige Vereinbarung zwischen den Ländern, dass diese Abfälle auf Deponien in den Ländern der Krafürerksstandorte abgelagert werden? Eine derartige Vereinbarung ist nicht getroffen worden. lm Rahmen der 83. Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 in Heidelberg haben sich die Umweltminister darauf verständigt, Abfälle aus dem Abriss von stillgelegten Kernkraftwerken grundsätzlich auf Deponien in den Ländern der Kraftwerksstandorte abzulagern. Frage 3: Welche Kenntnisse gibt es über eine beabsichtigte Lieferung von tritiumhaltigen Betonblöcken aus dem Rückbau des Mehrzweckforschungsreaktors MZFR Karlsruhe mit einem Gesamtgewicht von 5000 Tonnen zur Beseitigung auf der Deponie Cröbern? Nach Angaben derWEV mbH gab es im Juli 2013 eine Anfrage zur Entsorgung von Betonblöcken aus dem Rückbau des Mehzweckforschungsreaktors MZFR Karlsruhe. Bei der Prüfung des Entsorgungsprojektes mit den Betonblöcken aus Karlsruhe hat die WEV mbH festgestellt, dass durch eine Freisetzung des im Beton als Wasser vorliegenden Tritiums signifikante Konzentrationserhöhungen im Sickeruvasser der Deponie nicht auszuschließen wären. Daher hat die WEV trotz strahlenschutzrechtlich nachgewiesener Unbedenklichkeit eine Annahme der tritiumhaltigen Betonblöcke aus Karlsruhe abgelehnt. Seite 2 von 3 Zeitpunkt Herkunft Abfallschlüssel Menge 13.02.2015 Kernkraftwerk Würgassen 17 04 07 ca. 300 Tonnen 13.02.2015 Kernkraftwerk Würoassen 17 05 04 ca. 50 Tonnen 15.06.20151 Kernkraftwerk Wurgassen 17 01 06" ca. 30 Tonnen 15.06.2015' Kernkraftwerk Würgassen 17 06 01* ca. 10 Tonnen 15.06.2015' Kern kraftwe rk Wü rg assen 17 06 03* ca. 10 Tonnen 15.06.20151 Kernkraftwerk Würgassen 17 06 05. ca. 20 Tonnen 15.06.2015' Kernkraftwerk Würgassen 17 08 02 ca. 20 ïonnen 15.06.2015' Kernkraftwerk Würgassen 17 01 01 ca. 100 Tonnen 07.06.20172 Kernkraftwerk Stade 17 04 07 ca. 300 Tonnen /Jahr bis Juni 2022 STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Mit Schreiben vom 25. April 2017 hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW) beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) um Amtshilfe in dieser Angelegenheit gebeten. Diesem Schreiben ist zu entnehmen, dass die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH eine zweckgerichtete Freigabe für die Entsorgung mit Tritium kontaminierten Betonblöcken des Mehzweckforschungsreaktors auf der Zentraldeponie Cröbern beim UM BW beantragt hat. Für den Nachweis, dass im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Entsorgungsweg für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 pSv im Kalenderjahr auftreten kann, wurde dem UM BW ein Einzelfallnachweis vorgelegt. Das SMUL wurde um Mithilfe bei der Prüfung gebeten, ob die im Einzelfallnachweis bezüglich der Deponie angesetzten Annahmen und Randbedingungen die tatsächlichen Verhältnisse realistisch und abdeckend widerspiegeln. Dieser Bitte ist das SMUL mit Unterstützung des Ðeponiebetreibers und der abfallrechtlich zuständigen Behörde im August 2017 nacl'tgekommen. Weitere lnformationen liegen dem SMUL nicht vor. Frage 4: Hat das Umweltministerium dazu sein Einverständnis erklärt oder beabsichtigt dies zu tun? Ein Antrag des UM BW auf Einvernehmen nach $ 29 Abs. 2 StrSchV liegt dem SMUL nicht vor. Eine Entscheidung kann erst nach Antragstellung und Vorlage der Unterlagen getroffen werden. Frage 5: warum wird der freigemessene Bauschutt nicht in Baden- Wü rttem berg ve rwertet? Dazu liegen dem SMUL keine lnformationen vor. freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-05-16T13:31:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes