STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13163 Thema: Geschäftsbeteiligungen von Extremisten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „unternehmerische Aktivitäten von Personen und/oder Gruppierungen des Links-, Rechtsextremismus, des religiösen Extremismus oder des politischen Ausländerextremismus ". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesen Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass die unternehmerische Tätigkeit selbst Bezüge zum Extremismus im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß §§ 2, 3 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (SächsVSG) aufweist. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die sächsische Staatsregierung bezüglich unternehmerischer Aktivitäten von Personen und/oder Gruppierungen, die dem Links-, Rechtsextremismus, des religiösen Extremismus oder des politischen Ausländerextremismus zugerechnet werden können? (Bitte für die Jahre 2015 bis 2018 einzeln nach Person und/oder Gruppierung aufschlüsseln) Frage 2: Für den Fall, dass geschäftliche Aktivitäten im Sinne der Frage 1. zu verzeichnen waren: Um welche Art der geschäftlichen / wirtschaftlichen Betätigung handelt es sich? Welche Unternehmen sind betroffen ? Erfolgten Unternehmensgründungen durch die in Frage eins genannten Personen/Gruppierungen? Welche Umsätze werden dabei erzielt? (Bitte einzeln für die Jahre 2015 bis 2018 einzeln nach Art der Betätigung und Umsatz aufschlüsseln) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3321 Dresden, 18. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für den Bereich des Rechtsextremismus liegen der Staatsregierung folgende Erkenntnisse über unternehmerische Aktivitäten von Personen bzw. Gruppierungen vor: Für die Jahre 2015 und 2016 wird auf die veröffentlichten sächsischen Verfassungsschutzberichte , dort Kapitel II. Abschnitt 1.10 (2015) und Kapitel II. Abschnitt 2.9 (2016), verwiesen. Für das Jahr 2017 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11803 verwiesen. Für das Jahr 2018 sind zusätzlich die folgenden unternehmerischen Aktivitäten bekannt . Dabei handelt es sich um rechtsextremistische Vertriebsunternehmen: Name Ort Lokis Truhe Leipzig Nachschubkammer Lossatal OT Falkenhain Zu den Umsätzen der betreffenden Unternehmen liegen für den erfragten Zeitraum keine Erkenntnisse vor. Für den Bereich des religiösen Extremismus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über unternehmerische Aktivitäten der Sächsischen Begegnungsstätte gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (SBS gUG) mit Hauptsitz in Karlsruhe an mehreren Orten in Sachsen für den erfragten Zeitraum vor. Zu Umsätzen liegen keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus liegen Informationen zu Personennamen der betreffenden Unternehmen vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen . Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Über unternehmerische Aktivitäten von Personen und/oder Gruppierungen, die dem Linksextremismus oder dem politischen Ausländerextremismus zugerechnet werden können, liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Findet zwischen den zuständigen polizeilichen Behörden und der Justiz, insbesondere dem PTAZ, ZESA sowie dem LfV einerseits und den entsprechenden Finanzämtern andererseits regelmäßig ein Austausch von Informationen statt? Zwischen den genannten Behörden und den sächsischen Finanzämtern besteht kein regelmäßiger Informationsaustausch. Eine Informationsübermittlung kann im Einzelfall stattfinden, soweit dies zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich, geeignet und angemessen ist oder wenn die jeweiligen Rechtsgrundlagen für eine Übermittlung vorliegen . Frage 4: Für den Fall, dass Informationen im Sinne der Frage 3. ausgetauscht werden: Welche Erkenntnisse ergeben sich daraus? Entfällt. Mikffgundlichen,Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-05-18T08:57:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes