STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13164 Thema: Neue extremistische Gruppierungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die sächsische Staatsregierung bezüglich der Gründung und/oder Aktivitäten extremistischer Gruppierungen des Links- und Rechtsextremismus, des religiösen Extremismus sowie des politischen Ausländerextremismus, die bislang noch nicht Gegenstand einer Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen waren? (Bitte für die Jahre 2017 bis 2018 einzeln aufschlüsseln ) Frage 2: Für den Fall, dass neue Gruppierungen im Sinne der Frage 1. beobachtet werden konnten: Um welche Gruppierungen handelt es sich? Wie viele Mitglieder haben diese Gruppierungen? In welchen Orten des Freistaats Sachsen sind diese aktiv? Frage 3: Für den Fall, dass neue Gruppierungen im Sinne der Frage 1. beobachtet werden konnten: Welche konkreten Maßnahmen (politisch, polizeilich , rechtlich) wurden seitens des Freistaates Sachsen ergriffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Das Landesamt für Verfassungsschutz (UV) Sachsen beobachtet gemäß § 2 Abs.1 i. V. m. § 3 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen Bestrebungen, sobald ihm Anhaltspunkte für deren extremistische Ausrichtung vorliegen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3322 Dresden, 18. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung liegen daher keine Erkenntnisse über extremistische Gruppierungen in Sachsen vor, die nicht Gegenstand einer Beobachtung durch das LfV Sachsen sind. Mit undlichen Grüßen Im . Dr. Ro n oller Seite 2 von 2 2018-05-18T08:29:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes