STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13169 Thema: Verbindungen der extremen Linken zur „Naturfreundejugend Sachsen" und zum Verein „NaturFreunde Sachsen e. V." Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Linke ". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „extreme Linke" im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Frage 1: Wurden Örtlichkeiten (angemietete [auch kurzzeitlich] oder sonst im Besitz stehende Räumlichkeiten, Einrichtungen, Grundstücke etc.) der Naturfreundejugend Sachsen als Treffobjekte der extremen Linken in Sachsen genutzt? (Bei Bejahung bitte aufschlüsseln nach Ort, Teilnehmerzahl , Umfang und Zeitpunkt der Nutzung) Frage 2: Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, ob Mitglieder, Förderer oder Angestellte der Naturfreundejugend Sachsen Verbindungen zu linksextremistischen Personen, Parteien oder Vereinigungen unterhalten oder unterhalten haben? Wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang ? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3323 Dresden, 18. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wurden Örtlichkeiten (Räumlichkeiten, Einrichtungen, Grundstücke etc.) des Vereins „NaturFreunde Sachsen e. V." als Treffobjekte der extremen Linken in Sachsen genutzt? (Bei Bejahung bitte aufschlüsseln nach den ggf. betroffenen Naturfreundehäusern Königstein, „Wilthener Hütte", „Grethen" sowie „Rote Grube " oder sonstiger [kurzzeitig] angemieteter oder sonst im Besitz des Vereins stehender Objekte und Teilnehmerzahl, Umfang und Zeitpunkt der Nutzung) Frage 4: Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, ob Mitglieder, Förderer oder Angestellte des Vereins „NaturFreunde Sachsen e. V." Verbindungen zu linksextremistischen Personen, Parteien oder Vereinigungen unterhalten oder unterhalten haben? Wenn ja, inwiefern und in welchem Umfang? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen der Staatsregierung nicht Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen beobachtet gemäß i. V. m. § 3 SächsVSG Bestrebungen, sobald ihm Anhaltspunkte für deren sche Ausrichtung vorliegen. Weder die „Naturfreundejugend Sachsen" noch „NaturFreunde Sachsen e. V." sind Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. MiKrandlichen Grüßen LJ. PlotiDr.‘Roland Wöller vor. § 2 Abs.1 extrem istider Verein Seite 2 von 2 2018-05-18T08:59:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes