Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERJUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1317 Thema: EFRE-Mittel und Sanierung Altbergbau in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Operationellen Programm des Freistaates Sachsen für den Europäi .schen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 - 2020 in der von der Europäischen Kommission am 17. November 2014 genehmigten Fassung ist unter Prioritätsachse D folgendes vermerkt: „In bestimmten Gebieten des Freistaates stellen die Folgen des Altbergbaus , insbesondere unterirdische Hohlräume, Halden, Bergbauanlagen und veränderte Wasserabflussverhältnisse, eine Gefährdung für Personen, Unternehmen und Sachgüter dar. Aufgrund der bereits jetzt spürbaren Folgen des Klimawandels verschärfen sich die vorhandenen Risiken. Durch die Beseitigung der Hinterlassenschaften aus dem Altbergbau und die Sicherung der Wasserabflussverhältnisse wird die infrastrukturelle Standortqualität verbessert und ein Beitrag für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die regionale Entwicklung geleistet ." Lt. dem EFRE-OP für die Förderperiode ab 2014 (S. 90) ergibt sich ein Gesamtumfang der mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen von 684,8 km2 (Zeitpunkt 2013). Dieser Wert setzt sich aus den Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen, ergänzt um andere bergbauliche Risikoflächen wie Halden und Betriebsflächen zusammen. Bis zum Jahr 2023 sollen 4,4 % der genannten Fläche erfolgreich saniert sein (vgl. EFREOP , Programmspezifischer Ergebnisindikator in der Investitionspriorität 5b, S. 91); die restlichen 95,6 % der mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen bleiben späteren Sanierungen vorbehalten. Seite 1 von 4 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/34 r Zertiflkat seit 2006 audit bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Altbergbaugebiete wurden in LEP 2013 als Räume mit besonderem Handlungsbedarf dargestellt (Karte 3), ergänzend dazu wurden raumordnerische Ziele festgelegt (u. a. sollen „ganzheitliche, regional beziehungsweise bei Bedarf länderübergreifend abgestimmte Entwicklungsstrategien erarbeitet und umgesetzt werden")." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher relative und absolute Anteil der mit Altbergbaurisiken behafteten eingangs genannten Flächen befindet sich in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz und ist damit grundsätzlich förderfähig und welcher relative und absolute Anteil der Flächen ist umgekehrt nicht aus dem EFRE förderfähig? (Flächen bitte räumlich sortiert nennen und tabellarisch der Antwort beifügen; bitte dabei Größen angeben und ergänzen, um welche Fallkonstellation - a. ehemaliger Uranerzbergbau, sonstiger Erzbergbau und Steinkohlenbergbau; b. unterirdische Hohlräume, Halden, Bergbauanlagen und veränderte Wasserabflussverhältnisse - es sich handelt, bzw. welche weiteren Umweltgefahren - bspw. im Fall von Tailings oder künstlicher Grundwasserabsenkung bei Uranbergbau - von den Standorten zu befürchten sind) Von den im Freistaat Sachsen mit Altbergbau behafteten Flächen (684,8 km2) liegen 594, 7 km2 · (86, 9 % ) in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz und 90, 1 km2 (13, 1 %) in der Region Leipzig. Eine Differenzierung der mit Altbergbau behafteten Flächen nach den erbetenen Fallkonstellationen unter Zuordnung einer Flächengröße liegt nicht vor. Eine entsprechende Aufstellung kann unter vertretbarem Aufwand kurzfristig nicht erstellt werden. Darüber hinaus wurden Informationen zum Thema „weitere Umweltgefahren" bei der Festlegung der Flächen mit Altbergbaurisiken nur in Einzelfällen erfasst. Die Sanierung des ehemaligen Uranerzbergbaus erfolgt nicht mit EFRE-Mitteln. Für die Sanierung der Wismut-Altstandorte stellen Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam Ueweils zur Hälfte) in den Jahren 2013 bis 2022 einen Finanzrahmen von 138 Mio. EUR bereit. Frage 2: In welchem räumlichen Umfang wurden mit Altbergbaurisiken behaftete Flächen in der zurückliegenden Förderperiode mit welchem Mittelaufwand insgesamt saniert und welche Mittelausstattung steht für die noch anstehenden Sanierungsaufgaben (Frage 1) zur Verfügung? (Flächen bitte räumlich sortiert nennen und tabellarisch der Antwort beifügen; bitte dabei Größe angeben und ergänzen, um welche Fallkonstellation - a. ehemaliger Uranerzbergbau, sonstiger Erzbergbau und Steinkohlenbergbau; b. unterirdische Hohlräume, Halden, Bergbauanlagen und veränderte Wasserabflussverhältnisse - es sich handelt, bzw. welche weiteren Umweltgefahren - bspw. im Fall von Tailings - von den Standorten ausgehen bzw. zu befürchten sind) Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHsEN In der letzten EFRE-Förderperiode (2007 - 2013) wurden im Rahmen des Vorhabens 3. 7 (Vorhaben für die gewerbliche Wirtschaft zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung in ehemaligen Bergbauregionen) 12,6 Mio. EUR aufgewendet und damit an Hinterlassenschaften des Steinkohlenbergbaus 6,87 ha Bergbauanlagen, 2,92 ha Sehachtbereiche und 6,9 ha Haldenfläche saniert. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens 5.6 (Sicherung und Ausbau von bergbaulichen Entwässerungssystemen in Bergbaurevieren) wurden 25 Mio. EUR aufgewendet und damit 15 km2 Tagesoberfläche durch die Herstellung der Wasserabtragsfähigkeit von Wasserlösestollen des Erzbergbaus gesichert. Für die Beseitigung von Hinterlassenschaften aus dem Bergbau ohne Rechtsnachfolger durch Sicherung, Verwahrung, endgültigen Rückbau oder langfristige Sicherstellung ihrer Funktionalität und für Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau bergbaulicher Entwässerungssysteme werden im Rahmen des Operationellen Programms (OP) des EFRE in der Förderperiode 2014 - 2020 im Freistaat Sachsen 50 Mio. EUR bereitgestellt. Die Auswahl der Projekte steht noch aus, eine Zuordnung nach Fallkonstellationen und Flächenangaben ist daher nicht möglich. (Für die erbetenen Größenangaben und Fallkonstellationen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.) Frage 3: In welchem Umfang werden die in Frage 1 erfragten Flächen nach einer Sanierung zum „Zielwert 2023" (messbare Minderung Flächen mit Altbergbaurisiken ) beitragen bzw. absehbar nicht beitragen können, da der langfristige Sanierungserfolg derzeit ungewiss ist? Nach der Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" ist die fehlende Dauerhaftigkeit der Sanierungsarbeiten ein Ausschlusskriterium bei der Auswahl der Projekte. Die Staatsregierung geht daher davon aus, dass bei allen im Rahmen des OP 2014 - 2020 umgesetzten Projekten (außer Planungsprojekte) ein langfristiger Sanierungserfolg erreicht wird und alle Projekte zur Erreichung des Zielwertes 2023 beitragen . Frage 4: Wie setzt sich der EFRE-Beirat „Prävention bergbaulicher Risiken" zusammen und welche Kriterien zur fachlichen Eignung der benannten Personen werden erwartet? (Vertreterinnen welcher staatlicher Stellen, welcher Kommunen , welcher Regionalen Planungsverbände etc.) Der EFRE-Beirat setzt sich aus Vertretern des Sächsischen Landkreistages e. V., des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V. unter der Leitung des Sächsischen Oberbergamtes zusammen. Der EFRE-Beirat begleitet die Umsetzung des EFREVorhabens , informiert die kommunale Ebene, kann selbst Vorschläge für Projekte einbringen und dem Sächsischen Oberbergamt Empfehlungen zur Auswahl von Projekten nach regionalen Erfordernissen geben. Die Anforderungen an die fachliche Eignung der Vertreter des Sächsischen Landkreistages e. V. und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V. ergeben sich aus der Zielstellung des EFRE-Beirates. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SXCHsEN Frage 5: Welche Finanzierungsquellen stehen für die Sanierung der restlichen 95,6 % der mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen in welchem Zeitraum zur Verfügung und auf Grundlage welcher Konzeption/Entwicklungsstrategien sollen diese in welchen Zeiträumen saniert werden? (Bitte darstellen, für welche Räume /Teilräume derartige „Entwicklungsstrategien" vorliegen bzw. erarbeitet werden - vgl. LEP 2013, Z 2.1.3.2 mit Begründung) Der Freistaat Sachsen hat in den vergangenen Jahren Landesmittel (Titel 071 O 893 01) für die Abwehr von Gefahren aus dem Altbergbau bereitgestellt. Die Staatsregierung geht davon aus, dass entsprechende Mittel noch langfristig bereitgestellt werden müssen , um eine Gefahrenabwehr insbesondere bei neu auftretenden Tagesbrüchen oder ähnlichen Störungen der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Der erforderliche Mitteleinsatz hängt vom Schadensgeschehen ab und ist als Gefahrenabwehr unabhängig von Sanierungsstrategien. Maßnahmen zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung einschließlich des eingestellten Steinkohlebergbaus sowie Maßnahmen zur Bewältigung langfristiger Bergbaufolgen aus dem Titel 0710 893 03 erfassen Daueraufwendungen z. B. zum Betrieb von Wasserhaltungsanlagen in den Steinkohlerevieren Zwickau und Oelsnitz sowie Unterhaltungskosten für sanierte bergbauliche Entwässerungseinrichtungen (Wasserlösestollen ). Die Kosten hierfür werden bei einem entsprechenden Bedarf projektbezogen aus Landesmitteln gedeckt. Des Weiteren werden im Rahmen des Verwaltungsabkommens für WismutAltstandorte insgesamt 138 Mio. EUR (jeweils zur Häifte Landes- und Bundesmittel) bereitgestellt. Auf der Grundlage einer Erfassung des Sanierungs- und Finanzierungsbedarfs für die sächsischen Wismut-Altstandorte erfolgt damit die Sanierung der bis 2022 vorgesehenen Projekte. Für den Bereich der ehemaligen drei sächsischen Steinkohlenreviere liegen Standortsanierungskonzepte vor, in denen die Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus dargestellt und bewertet wurden. Darüber hinaus können von Altbergbaurisiken betroffene Gemeinden für die Erarbeitung von (Entwicklungs-)Konzeptionen eine Förderung über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) beantragen. Zuwendungsvoraussetzung ist dabei, dass der Zuwendungsempfänger Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft von Gebietskörperschaften oder Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerkes ist. Seite 4 von 4 2015-04-29T16:48:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes