Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 o 1073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban (AfD) Drs.-Nr.: 6/13175 STAATSM1NJSTERJUM FÜR WlRTSCHAFT ARBE1T UND VERKEHR Thema: Betriebsverlagerung von Homann aus Niedersachsen nach Leppersdorf Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kann die Staatsregierung bestätigen, dass der Freistaat Sachsen Fördermittel für die Ansiedlung einer Feinkostfabrik der Homann Feinkost GmbH in Leppersdorf in Höhe von 11 Mio. Euro in Aussicht gestellt hat, falls nicht, in welcher Höhe wurden Fördermittel in Aussicht gestellt? Frage 2: Soweit Fördermittel in Aussicht gestellt wurden, unter welchen konkreten Bedingungen und mit welcher rechtlichen Verbindlichkeit wurden diese in Aussicht gestellt bzw. zugesagt ? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Sachsenmilch Leppersdorf GmbH (Unternehmensgruppe Theo Müller - UTM) hat für Investitionen zur Diversifizierung ihrer Betriebsstätte der Milchverarbeitung in Leppersdorf durch Hinzunahme der Herstellung von Produkten der Nahrungs- und Genussmittel-Industrie (Feinkostsalate und Dressings) einen Bescheid über einen Investitionszuschuss in Höhe von 11,25 Mio. Euro erhalten. Bei dem Investitionszuschuss handelt es sich um eine Förderung im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Der GRW- Förderbescheid für die Sachsenmilch Leppersdorf GmbH ist bestandskräftig . Die Förderung ist verbunden mit der Verpflichtung zur Schaffung neuer und zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze in der Betriebsstätte. Für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des geförderten Investitionsvorhabens ist der Investor an diese Verpflichtung gebunden und muss die Besetzung der Arbeitsplätze nachweisen. Seite 1 von 3 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-4134/8/154 Dresden , 7 5. MAI 2018 , r- Zert ifikat sei t 2006 audlt b<>rufundfa mllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 7, 8 Halteste lle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 3: Welche Informationen liegen der Staatsregierung über den aktuellen Entscheidungsprozess zur Erweiterung des Standortes Leppersdorf vor und wie wird dieser Prozess gegenwärtig von der Staatsregierung begleitet ? Die UTM hat am 27. April 2018 ihre Entscheidung bekannt gegeben, kein neues zentrales Homann-Werk zu errichten, sondern stattdessen weiter an den derzeit bestehenden Standorten zu produzieren. Diese strategische Neubewertung durch das Unternehmen hatte sich zuletzt abgezeichnet, die Gründe hat UTM in seiner Pressemitteilung vom 27. April 2018 auch der Öffentlichkeit erläutert. Aus der Pressemitteilung ergibt sich Folgendes: Der Zeitplan für die geplante Neuansiedlung in Leppersdorf war sehr anspruchsvoll und die Investitionskosten bei einer Neuansiedlung in Leppersdorf waren auch vor diesem Hintergrund letztlich zu knapp kalkuliert. Die somit gegenüber den ursprünglichen Planungen zu veranschlagende Mehrbelastung des Unternehmens bei der Errichtung eines neuen zentralen Homann-Werkes war abzuwägen gegen die Prognose der Entwicklung der Märkte und hat letztlich zu dem Ergebnis geführt, dass die Wirtschaftlichkeit der Neuansiedlung von Homann in Leppersdorf aus Sicht von UTM nicht mehr darstellbar war. UTM beabsichtigt jedoch weiter in den Standort Leppersdorf zu investieren. Hierbei geht es auch um Maßnahmen, die zunächst im Zusammenhang mit der Homannlnvestition standen, aber nun auch unabhängig davon erfolgen (z. B. neues Hochregallager ). Am Standort Lepperdsdorf will UTM bis 2021 weitere 250 Mio. EUR investieren, es sollen 150 neue Arbeitsplätze entstehen. Frage 4: Welche Firmen erhielten in den letzten 10 Jahren in jeweils welchem Jahr Fördermittel in welcher Höhe zur Verlagerung ihres Unternehmens bzw. von Unternehmensteilen nach Sachsen und aus welchen anderen Bundesländern fand die Verlagerung statt? Im Rahmen der GRW können in den Fördergebieten folgende Investitionsvorhaben gewerblicher Unternehmen gefördert werden: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Kapazitätsausbau, Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Die Verlagerung einer Betriebsstätte gehört nicht zu den förderfähigen Vorhaben. Für den Fall, dass ein förderfähiges Investitionsvorhaben (z. B. Errichtung einer neuen Betriebsstätte) im Zusammenhang mit einer Verlagerung von Produktionskapazitäten steht, werden mögliche Verlagerungserlöse von der Förderung abgezogen. Eine separate statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Investitionen, die in einem sachlichen/inhaltlichen und engen zeitlichen Zusammenhang zu einem wesentlichen Arbeitsplatzabbau in einer anderen mit dem Unternehmen verbundenen Betriebsstätte in einem GRW- Fördergebiet mit niedrigerer Förderintensität stehen, nur im Einvernehmen der betroffenen Bundesländer gefördert werden können. Gelingt die Herstellung des Einvernehmens nicht, kann maximal der gleiche Förderhöchstsatz gewährt werden, der im Fördergebiet der anderen Betriebsstätte zulässig ist. Seite 2 von 3 STAATSM1NJSTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR SSACHsEN Da es keine statistische Erfassung geförderter Investitionsvorhaben mit Verlagerungszusammenhang gibt, kann die gewünschte Übersicht nicht erstellt werden. Frage 5: Welche Firmen erhielten in den letzten 10 Jahren in jeweils welchem Jahr Fördermittel in welcher Höhe zur Verlagerung ihres Unternehmens bzw. von Unternehmensteilen aus Sachsen und in welche anderen Bundesländer wurden diese verlagert? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen , tdv Martin Dul ~ Seite 3 von 3 2018-05-15T15:24:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes