SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Feiks (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6113178 Thema: Protokollerklärung 7. Rundfunkänderungstaatsvertrag (RFÄstv) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Zum 7. RFÄStV, der am l. April 2004 in Kraft getreten war, hatte die Sächsische Staatsregierung folgende Erklärung zu Protokoll gegeben. Protokollerklärung des Freistaafs Sacásen zu $ 11: Die Ministerpräsidenten behalten sich vor, aufgrund der Ertahrungen mit den SelÞsfverpflichtungserklärungen zu prüfen, ob Fernseh- und Hörtunkprogramme der in der ARD zusammengefassúen Rundfunkanstalten staatsveñraglich quantitativ zu regeln sind. Bis heute sind in $ ll aber immer noch detailliert alle Fernsehprogramme sowie die Höchstgrenze der Radioprogramme vorgegeben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Verfolgt die Sächsische Staatsregierung immer noch das Ziel der damaligen Protokollerklärung? Durch die quantitativen Vorgaben des aktuellen Rundfunkstaatsvertrages zur Anzahl der Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist die Zielsetzung der Sächsischen Staatsregierung aus ihrer Protokollerklärung zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dem Wesen nach umgesetzt worden. Seitdem sind mehr als 14 Jahre vergangen, so dass es richtig erscheint , auch über Regelungsalternativen nachzudenken. 5 FreistaatSACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 154.2-1 05 1 I 32t't 323- 2018172721 OresAen, J Mai 2018 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschr¡ft: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. soG sAcHsr EHT Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Sächsische Staatsregierung seit damals unternommen, um diese Prüfung durchzusetzen? Die Sächsische Staatskanzlei ist mit Erklärung vom 27. Februar 2018 der auf Länderebene eingerichteten Arbeitsgemeinschaft zur Novellierung der Beauftragung der öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten im Rundfunkstaatsvertrag beigetreten. lm Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft wird auch eine Abkehr von der im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen quantitativen Aufzählung der von der ARD angebotenen Fernseh - und Hörfunkprogramme diskutiert. Frage 3: Welche Ergebnisse haben diese Maßnahmen gebracht? Der Abschlussbericht der Arbeitsgemeinschaft liegt noch nicht vor. Frage 4: Wenn die Antwort auf Frage I Nein lautet, was sind die Gründe dafür, dass die Sächsische Staatsregierung die damalige Protokollerklärung als erledigt ansieht ? Siehe oben Mit freundlichen Grüßen {l*w hl* Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-05-07T14:47:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes