STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13180 Thema: Gefahren durch Tierseuchen in der sächsischen Wolfpopulation Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie meldepflichtigen Tierkrankheiten wurden bislang in der sächsischen Wolfspopulation nachgewiesen? (Bitte Auflistung der Seuche bzw. Krankheit, die Anzahl der gemeldeten Fälle, Nennung der betroffenen Rudel bzw. eine Ortsangabe bei gemeldeten Einzeltieren und wann in den Rudeln bzw. bei den Einzeltieren die Seuchen oder Krankheiten auftraten.) Alle in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe werden am Leibnitz-lnstitut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (IZW) untersucht, das als deutschlandweites Referenzlabor für Totfundmonitoring von Wölfen fungiert. Die Untersuchungen beinhalten Computertomographie, Sektion, Histologie, Parasitologie , Virologie und Bakteriologie. Bisher wurden im Rahmen der Untersuchungen weder anzeigepflichtige Tierseuchen noch meldepflichtige Tierkrankheiten bei den sächsischen Wölfen nachgewiesen. Frage 2: Welche anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie meldepflichtigen Tierkrankheiten wurden in den an Sachsen angrenzenden Wolfpopulationen nachgewiesen? (Bitte Auflistung welche Länder bzw. Bundesländer betroffen sind, seit wann die Krankheit oder Seuche dort auftritt sowie die Bewertung des Verbreitungsrisikos.) Im Rahmen der Untersuchungen am IZW wurden in den benachbarten Bundesländern ebenfalls weder anzeigepflichtige Tierseuchen noch meldepflichtige Tierkrankheiten bei den dort lebenden Wölfen nachgewiesen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/389 ~esden, .f~· Mai2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 3: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, falls die Tollwut in Deutschland und insbesondere in Sachsen wieder auftritt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wölfe nahezu sachsenweit leben bzw. gesichtet werden? Die einzuleitenden Maßnahmen richten sich nach der Verordnung zum Schutz gegen Tollwut (Bundesverordnung). ln dieser wird u. a. festgelegt, dass bei der Einrichtung eines gefährdeten Bezirkes die orale Immunisierung und die Untersuchung wildlebender Tiere durchzuführen sind. Der gefährdete Bezirk muss eine Mindestfläche von 5.000 Quadratkilometern oder ein Radius von mindestens 40 Kilometern aufweisen. Ferner muss der Zeitraum für die orale Immunisierung mindestens zwei Jahre nach dem letzten Tollwutfall im gefährdeten Bezirk andauern. Frage 4: Deutschland gilt aktuell als tollwutfrei. Im östlichen Teil Polens traten in den Vergangenheit jedoch immer wieder vereinzelte Tollwutfälle auf, im Osten Europas ist die Krankheit nach wie vor weit verbreitet. ln welcher Menge und wie schnell sind Impfköder für Wölfe und Füchse für den Freistaat Sachsen verfügbar , für den Fall dass die Krankheit wieder nach Deutschland eingeschleppt wird und wie lang wird die Zeitspanne eingeschätzt, bis in Sachsen wieder eine ausreichende Immunisierung erreicht werden kann? Sachsen ist wie alle anderen Bundesländer an der Tollwutimpfstoff Reservebank beteiligt . Insofern würde die dazugehörige Rahmenvereinbarung der Länder im Falle eines Ausbruchs der Tollwut und ggf. notwendiger Ausbringung von Impfködern wirksam. ln dieser ist festgelegt, dass die Tollwutimpfköder innerhalb von 10 Tagen nach Abruf in angeforderter Menge geliefert und innerhalb von drei Wochen per Flugauslage im Seuchengebiet ausgebracht werden. Der Erfolg der Immunisierung hängt von zahlreichen Faktoren (lnfektionsdruck, Populationsdichte u. a. m.) ab und ist insofern nicht sicher vorherzusagen. Frage 5: ln der sächsischen Wolfspopulation wird vermehrt über Tiere berichtet, die an Räude erkrankt sind. Auch der zuletzt als verhaltensauffällig eingestufte und daraufhin geschossene Wolf war daran erkrankt. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung gegen die Ausbreitung der Krankheit und wurde geprüft , ob bzw. in welchem Krankheitsstadium befallene Tiere geschossen werden dürfen? Räude ist eine Erkrankung, die unter anderem von Füchsen, Marderhunden etc. auf den Wolf und umgekehrt übertragen werden kann. Sie kann gut ausheilen. Selbst Tiere die nahezu vollständig ihr Haarkleid verloren haben, können diese Erkrankung ausheilen . Zum Tode führt die Erkrankung nur, wenn weitere Faktoren die Kondition des Tieres ungünstig beeinflussen (z. B. schlechte Witterungsbedingungen, schlechter Jagderfolg aufgrund anderer Vorschädigungen u. ä.). Die Entnahme von Wölfen ist beim gegenwärtigen Schutzstatus nur nach den eng definierten Ausnahmefällen des § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zulässig . Da Räudeerkrankungen beim Wolf, anders als beim Fuchs, nicht zwangsweise zum Tod des erkrankten Tieres führen, besteht kein Grund zur Tötung dieser Tiere. Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Übertragung der Räude durch den Wolf auf andere Tierarten spielt in der Natur eine untergeordnete Rolle. Dementsprechend sind durch die Staatsregierung keine Maßnahmen gegen eine mögliche Ausbreitung der Räude bei Wölfen geplant. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-05-17T10:04:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes