STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/1 31 86 Thema: Sog. „Datenpanne" beim Landesamt für Verfassungsschutz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der MDR berichtete am 20. April 2018 über eine sog. ‚Datenpanne' beim Landesamt für Verfassungsschutz bei der ein Systemadministrator mit einem USB-Stick Personaldaten kopiert habe. Der Mitarbeiter sei entlassen und der Landtag sowie der Sächsische Datenschutzbeauftragte über den Vorgang informiert worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar, insbesondere wie viele Personendatensätze und welche Daten (Geburtsdaten , Anschriften, Beurteilungen etc.) waren betroffen? Frage 2: Inwieweit ist über die Personendaten von Mitarbeitern hinaus auf welche sonstigen personenbezogenen Daten unerlaubt zugegriffen worden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen ereignete sich am 5. März 2018 ein Vorfall, bei dem ein als Systemadministrator tätiger langjähriger Mitarbeiter versuchte, interne Daten des Personalreferats zu kopieren . Es waren keine operativen Daten, wie etwa Informationen über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, V -Personen oder Beobachtungsobjekte , betroffen. Dem Mitarbeiter wurde trotz langjähriger Beschäftigung gekündigt und es wurde Strafanzeige erstattet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3325 Dresden, 22. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI), die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtages und der Sächsische Datenschutzbeauftragte wurden über den Fall informiert. Sowohl das LfV Sachsen als auch das SMI behandeln den Vorgang mit hoher Priorität und tun seitdem alles, um den Fall schnell und umfänglich aufzuklären. Das LfV Sachsen hat zudem unverzüglich Maßnahmen ergriffen, die das Risiko eines missbräuchlichen Umgangs mit Daten künftig weiter minimieren sollen. Dazu gehören sowohl ITbezogene Mittel als auch die Überarbeitung des IT-Sicherheitskonzeptes. Zudem wurde bereits eine Hausverfügung erarbeitet, die allen Mitarbeitern des LfV Sachsen künftig klare Handlungsanweisungen für derartige Fälle vorschreibt. Da die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, können im Übrigen insoweit derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt erfolgte a) der unerlaubte Zugriff, b) die Information welcher Stelle der Behördenleitung und des Innenministeriums, c) die Unterrichtung des Landtags/der Parlamentarischen Kontrollkommission, d) des Sächsischen Datenschutzbeauftragten und e) die Einleitung des Ermittlungsverfahrens? a) Der unerlaubte Zugriff erfolgte am 5. März 2018. b) Am selben Tag wurden der Präsident des LfV Sachsen, sein Stellvertreter sowie der Geheimschutzbeauftragte des LfV Sachsen informiert. Unterrichtungen des zuständigen Fachaufsichtsreferats im SMI erfolgten durch das LfV Sachsen am 7. März 2018 und — nach Bekanntwerden neuer Umstände — nochmals am 14. März 2018. c) Am 9. April 2018 wurde die PKK des Sächsischen Landtages unterrichtet. d) Am 11. April 2018 wurde der Sachverhalt dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten mitgeteilt. e) Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wurde aufgrund der zuvor durch das LfV Sachsen erstatteten Strafanzeige am 19. März 2018 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet . Frage 4: Wie werden beim Landesamt für Verfassungsschutz Daten gegen unerlaubten Zugriff gesichert? Frage 5: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen solchen unerlaubten Zugriff künftig zu verhindern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 wird zunächst verwiesen. Einer weitergehenden Mitteilung der hierzu vorliegenden Informationen stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen) entgegen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsre- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN gierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des LfV Sachsen. Die Weitergabe dieser Informationen würde Rückschlüsse auf innerdienstliche Sicherheitsbelange und -mechanismen ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wurde und wird. ndlichen Grüßen( Prof! Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-05-23T10:51:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes