STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13188 Thema: Fußballfangruppierung „Black Devils" Hoyerswerda Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann existiert die Fußballfangruppierung „Black Devils" Hoyerswerda und über wie viele Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten verfügt diese? Die „Black Devils" sind eine Fußballfangruppierung, die auf Grund aktueller Erkenntnisse als rechtsextremistisch bewertet wird. Internetangaben zufolge gründete sie sich bereits im Jahr 2001 und hat ca. 25 Mitglieder. Darüber hinaus existiert unter dem Gruppennamen auf F'acebook seit September 2015 eine geschlossene Gruppe, der 20 Personen angehören. Frage 2: Inwieweit sind Mitglieder der Gruppierung in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Straftaten auffällig geworden, die der PMK-rechts zugeordnet wurden und welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung bezüglich der zusätzlichen Mitgliedschaft von Mitgliedern der benannten Gruppierung in (mittlerweile verbotenen) neonazistischen- Gruppen, Vereinen oder Organisationen vor? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3334 Dresden, 22. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit steht die benannte Gruppierung bzw. stehen Mitglieder der Gruppierung darüber hinaus im Austausch mit neonazistischen Gruppen, Vereinen oder Organisationen? Am 10. März 2018 fand im Objekt der Gruppierung in Hoyerswerda ein rechtsextremistisches Konzert statt. Für diese Veranstaltung wurde mit einem Flyer geworben, auf dem neben dem Symbol der „Black Devils" auch das Symbol des rechtsextremistischen Vereins „Deutschland muss leben" abgebildet war. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu rechtsextremistischen Musikgruppen, die bei Konzerten in dem Objekt aufgetreten sind. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12734 wird verwiesen. Frage 4: Inwieweit ist benannte Fußballfangruppierung bzw. sind einzelne Mitglieder den Kategorien B und C der Datei „Gewalttäter Sport" zugeordnet? Frage 5: An welchen Straftaten, insbesondere gewaltsamen Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen , beteiligte sich die Gruppierung bzw. beteiligten sich Mitglieder der Gruppierung seit der Gründung selbiger? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. MiefQindlicherIGrüßen Hof:Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-05-23T10:53:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes