STAATSMINISTERIUM DES INNERN itgES Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ 2531 Dresden, .April 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1319 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine SchutzHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Pflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationeile Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen wer-den könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informations-anspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM des mmm g§"3 Freistaat HP SACHSEN Fragei: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen, Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat März 2015 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Datum Ort Veranstalter Teilneh- merzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 01.03.2015 Rodewisch Der Dritte Weg-Stützpunkt Vogtland * Verteilaktion von Flugblättern „Nein zum Heim in Rodewisch“ 02.03.2015 Leipzig Rechtsextremisten * Teilnahme an der Demonstration des Bündnisses „Leipziger gegen die Islami-sierung des Abendlandes“ (LEGI DA) 02.03.2015 Dresden Rechtsextremisten * Teilnahme an der Demonstration des Bündnisses „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (PEGIDA) 02.03.2015 Chemnitz Rechtsextremisten * Teilnahme an der Demonstration von PEGIDA Chemnitz-Erzgebirge 04.03.2015 Dresden NPD ca. 40 Kundgebung „Dresden gehört uns - Für die sofortige Räumung des Asyllobby-Camps auf dem Theaterplatz“, Redner u. a. Jens BAUR, Arne SCHIMMER, Sebastian SCHMIDTKE 05.03.2015 Chemnitz NPD ca. 40 Mahnwache anlässlich des Jahrestages der Bombardierung von Chemnitz 05.03.2015 Sebnitz NPD ca. 60 Demonstration "Echte Demokratie jetzt - wir sind das Volk" 06.03.2015 Kamenz Rechtsextremisten * Teilnahme an einer Demonstration gegen die Unterbringung von Asylbewerbern: Redner: u. a. Simon RICHTER 07.03.2015 Eilenburg Rechtsextremisten ca. 120 Demonstration „1. Spaziergang für eine angemessene Asylpolitik“ 07.03.2015 Hoyers- werda Rechtsextremisten •k Teilnahme an der Demonstration des Bündnisses „Hoyerswerda gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (HOYGIDA) Seite 3 von 5 STAATSM1N1STERUJM DES INNERN Freistaat BP SACHSEN 08.03.2015 Chemnitz JN * Verteilaktion, Holzkreuze mit der Aufschrift „5. März -Flammenhölle“ 09.03.2015 Aue Rechtsextremisten * Teilnahme an der Demonstration des Bündnisses PEG IDA Chemnitz-Erzgebirge 09.03.2015 Großröhrs- dorf Rechtsextremisten * Teilnahme an einer Demonstration „Für eine andere Asylpolitik“, Redner: u. a. Simon RICHTER 09.03.2015 Chemnitz Rechtsextremisten ca. 50 Rechtsextremistischer Liederabend mit LUNIKOFF 12.03.2015 Neustadt in Sa. NPD ca. 150 Demonstration „Echte Demokratie jetzt - wir sind das Volk“ 13.03.2015 Rodewisch Der Dritte Weg -Stützpunkt Vogtland * Verteilaktion 14.03.2015 Torgau, OT Staupitz Rechtsextremisten ca. 230 Rechtsextremistische Musikveranstaltung (Konzert), Auftritte der Bands Exzess, Carpe Diem, Bronson und Prora 14.03.2015 Bautzen Die Rechte ca. 280 Demonstration „Volk steh auf - erkämpfe deine Rechte“, Redner: Alexander KURTH, Daniela STAMM, Philipp HASSELBACH 15.03.2015 Döbeln NPD * Verteilaktion 15.03.2015 Plauen Der Dritte Weg -Stützpunkt Vogtland * „Heldengedenken“ Kranzniederlegung an einem Kriegerdenkmal 16.03.2015 Dresden Rechtsextremisten * Teilnahme an der Demonstration des Bündnisses PEG IDA 18.03.2015 Franken- berg NPD ca. 100 Kundgebung „Asylmissbrauch stoppen - keine Errichtung von Asylunterkünften in Frankenberg“, Redner: u.a. Jens BAUR, Jan HÄNTZSCHEL 19.03.2015 Neustadt in Sa. NPD ca. 60 Demonstration „Echte Demokratie jetzt - wir sind das Volk!“ 20.03.2015 Wurzen Rechtsextremisten mind. 3 Teilnahme an der Demonstration „Aktionstag für Frieden und Demokratie“ Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIEIM DES INNERN Freistaat HP SACHSEN 20.03.2015 Kamenz Rechtsextremisten * Teilnahme an einer Kundgebung „Kamenz erhebt sich“, Redner: u. a. Simon RICHTER 21.03.2015 Chemnitz JN * Landeskongress, Redner: Thomas SATTELBERG, Paul RZEHACZEK, Stefan TRAUTMANN, Jan HÄNTZSCHEL, Sebastian RICHTER, Jens BAUR, Auftritt: Liedermacher FREILICHFREI 21.03.2015 Hoyers- werda Rechtsextremisten * Teilnahme an der Demonstration des Bündnisses (HOYGIDA) 23.03.2015 Leipzig Rechtsextremisten * Teilnahme an einer Demonstration des Bündnisses LEGIDA 25.03.2015 Pirna NPD ca. 180 Demonstration „Nein zum Missbrauch des Asylrechts“, Redner: Dr. Olaf ROSE, Thomas SATTELBERG 26.03.2015 Neustadt in Sa. NPD 64 Demonstration „Echte Demokratie jetzt - wir sind das Volk“ 28.03.2015 Altenberg NPD * Landesparteitag 28.03.2015 Großröhrs- dorf Rechtsextremisten * Teilnahme an einer Demonstration „Für eine andere Asylpolitik“, Redner: u. a. Simon RICHTER 30.03.2015 Annaberg- Buchholz NPD * Teilnahme an einer Demonstration von PEGIDA Chemnitz-Erzgebirge * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im obigen Sinne wurden im Monat März 2015 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? n Es Wjürd