STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13200 Thema: Einsätze und Maßnahmen der Polizei am 11.04.2018 in Plauen (Vogtlandkreis) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Zeiten waren am 11.4.2018 wie viele Polizistinnen und Polizisten im Stadtgebiet von Plauen eingesetzt? Es wird auf die tabellarische Aufstellung verwiesen: Zeitraum Anzahl Polizeibedienstete (teilweise gerundet) 00:00 — 01:00 Uhr 10 01:00 — 02:00 Uhr 10 02:00 — 03:00 Uhr 10 03:00 — 04:00 Uhr 10 04:00 — 05:00 Uhr 10 05:00 — 06:00 Uhr 10 06:00 — 07:00 Uhr 70 07:00 — 08:00 Uhr 70 08:00 — 09:00 Uhr 75 09:00 — 10:00 Uhr 75 10:00 — 11:00 Uhr 75 11:00 — 12:00 Uhr 75 12:00 — 13:00 Uhr 75 13:00 — 14:00 Uhr 100 14:00 — 15:00 Uhr 100 15:00 — 16:00 Uhr 90 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/51/95 Dresden, 23. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zeitraum Anzahl Polizeibedienstete (teilweise gerundet) 16:00-- 17:00 Uhr 40 17:00:18:00 Uhr 70 18:00 .- 19:00 Uhr 70 19:00 - 20:00 Uhr 70 20:00 - 21:00 Uhr 40 21:00 - 22:00 Uhr 40 22:00 - 23:00 Uhr 40 23:00 - 00:00 Uhr 40 Frage 2: Wie viele polizeiliche Maßnahmen wurden am 11.04.2018 in Plauen durchgeführt? (Bitte nach Uhrzeit und Maßnahme getrennt aufführen.) Frage 3: Auf Grund welcher Tatvorwürfe bzw. Grundlagen wurden die bei Frage 2 aufgeführten Maßnahmen durchgeführt? Frage 4: Wie viele der o.g. Maßnahmen richteten sich gegen deutsche Staatsbürger und wie viele gegen Staatsbürger anderer Nationen? (Bitte nach Nationalitäten getrennt aufführen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die Fragestellerin begehrt von der Staatsregierung die Auflistung aller „polizeilichen Maßnahmen" am 11. April 2018 in Plauen. Der Begriff „polizeiliche Maßnahme" ist weitreichend. Als Polizei gelten im Freistaat Sachsen die Polizeibehörden und der Polizeivollzugsdienst (PVD). Orientiert man sich bei der Eingrenzung des Begriffes „polizeiliche Maßnahme" im Sinne der Fragestellung allein an dem Polizeigesetz des Freistaates Sachsen wären neben den dort legal definierten Standardmaßnahmen sämtliche von den Polizeibehörden und dem PVD getroffenen Maßnahmen gemeint, welche die Polizei im Rahmen des Polizeirechtes für erforderlich hält, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Darüber hinaus sind sämtliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften getroffen worden sind. Fraglich bleibt außerdem, inwiefern sogenanntes schlichtes Verwaltungshandeln, z. B. Streifenfahrten des PVD, vom Umfang des der Fragestellung zugrundeliegenden Begriffes „polizeiliche Maßnahme" erfasst ist. Berücksichtigt man die vollzugspolizeiliche Perspektive, dann wäre das jedenfalls zu bejahen. Bei der Auslegung dieses weiten Begriffes „polizeiliche Maßnahme" wäre eine vollständige Beantwortung der Fragen jedoch zumindest als unzumutbar, wenn nicht gar unmöglich , zu bewerten. Neben der teilweise händischen Auswertung aller in Betracht kommenden Unterlagen wäre auch die Befragung aller betreffenden Bediensteten erforderlich . Allein die Berücksichtigung der in der Antwort auf die Frage 1 aufgelisteten Polizeibediensteten würde die Befragung bzw. anderweitige Stellungnahme von ca. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 100 Bediensteten des PVD erfordern. Eine solch umfangreiche Datenaufbereitung könnte mit zumutbarem Aufwand nicht erbracht werden. Das Personal stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der polizeilichen Einsätze sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen polizeilichen Ermittlungsaufgaben nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die fortgesetzte Zurückstellung von Kernaufgaben gerade in diesem Bereich würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des PVD führen. Um eine möglichst weitgehende Annäherung an das Begehren der Fragestellerin zu erreichen und damit auch dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue gerecht zu werden , wurden der Systematik der Kleinen Anfrage entsprechend, wonach mit der Frage 1 die Anzahl der „Polizisten" — mithin also Angehörige des PVD — begehrt wird, alle polizeilichen Einsatzmaßnahmen der für die Stadt Plauen zuständigen Polizeidirektion Zwickau am 11. April 2018 wie folgt zusammengestellt: Uhrzeit Einsatzmaßnahme/Tatvorwurf/Grund 01:50 Uhr Verkehrskontrolle/Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln 05:48 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 06:45 Uhr Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung 07:30 Uhr Gefahrenabwehr/Gegenstand hängt aus Fenster 08:43 Uhr Verkehrsordnungswidrigkeit 08:45 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 08:58 Uhr Einbruch 09:23 Uhr Verdacht Diebstahl 10:07 Uhr Verkehrsordnungswidrigkeit 10:45 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 11:15 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 11:15 Uhr Verkehrsordnungswidrigkeit 11:38 Uhr Realisierung Haftbefehl 12:15 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 13:41 Uhr Aufenthaltsermittlung 13:47 Uhr Einbruch 14:40 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 15:12 Uhr Personenkontrollen 15:23 Uhr Nichtnatürlicher Todesfall 16:22 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 16:30 Uhr Verdacht des Diebstahls eines Fahrzeuges 16:39 Uhr Gefahrenabwehr/Pkw mit offener Fensterscheibe 17:44 Uhr Verkehrsordnungswidrigkeit 18:34 Uhr Verkehrsunfallaufnahme 18:45 Uhr Personenkontrollen 19:30 Uhr Personenkontrollen 19:55 Uhr Gefahrenabwehr/Streitigkeiten in Wohnung 19:58 Uhr Verkehrsunfallaufnahme Freistaat SACHSEN Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Uhrzeit Einsatzmaßnahme/Tatvorwurf/Grund 20:44 Uhr Vermisste Person/Jugendliche 20:45 Uhr Personenkontrollen 21:45 Uhr Verkehrsordnungswidrigkeit 21:50 Uhr _ Personenkontrollen 22:23 Uhr Amtshilfe/Unterstützung des Rettungsdienstes 22:43 Uhr Verkehrsordnungswidrigkeit 23:17 Uhr Diebstahl eines Fahrzeugschlüssels Im Zusammenhang mit den o. g. Maßnahmen muss im Sinne der Fragestellung berücksichtigt werden, dass bei einer Maßnahme mehrere Personen betroffen sein können , weshalb die Anzahl der betroffenen Personen von der Anzahl der Maßnahmen abweicht. Die folgende Auflistung stellt dar, wie viele Personen der jeweiligen Staatsangehörigkeit von den Einsatzmaßnahmen betroffen waren: Staatsangehörigkeit Anzahl deutsch 39 ." polnisch 1 syrisch 8 afghanisch 2 iranisch 1 tunesisch _ 4 libanesisch 3 eritreisch 8 irakisch 3, indisch 1 somalisch 1 unbekannt 5 Frage 5: Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden bei den o.g. Maßnahmen festgestellt? (Bitte inkl. Anzahl aufführen.) Es wird auf die folgende tabellarische Darstellung verwiesen: Anzahl Straftaten 1 § 123 Strafgesetzbuch (StGB) Hausfriedensbruch 1 § 176 StGB sexueller Missbrauch von Kindern 1 § 185 StGB Beleidigung 1 § 224 StGB gefährliche Körperverletzung 1 § 238 StGB Nachstellung 1 §240 StGB Nötigung 1 § 241 StGB Bedrohung 1 § 242 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN L OMI 111 Anzahl Straftaten 2 § 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls 3 § 263 StGB Betrug 1 § 303 StGB Sachbeschädigung Anzahl Ordnungswidrigkeiten 3 § 24a Straßenverkehrsgesetz 0,5 Promille Grenze 2 § 23 Straßenverkehrsordnung Sonstige Pflichten von Fahrzeug- (StVO) führenden 2 § 37 StVO VVechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil Die Registrierung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten beruht auf Erkenntnissen der Staatsregierung mit Stand vom 7. Mai 2018. N4i frehndlichen,Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2018-05-23T11:00:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes