SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Grüne) Drs.-Nr.: 6/13208 Thema: Baumfällungen rund um den Standort der Bereitschaftspolizei in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Sendung extra3 berichtete am 18. April 2018 über Fällung von 119 Bäumen rund um den Standort der Bereitschaftspolizei in Leipzig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen konkreten Gründen wurden wann wie viele Bäume und Laubsträucher am Standort der Bereitschaftspolizei in Leipzig gefällt? Im Zeitraum vom 22. bis 28. Februar 2018 wurden 112 Bäume gefällt. Mit der Baumfällung ging das Entfernen von Laubsträuchern einher. Eine genaue Anzahl der Laubsträucher kann nicht benannt werden. Die Rodung umfasste diverse Gehölze auf dem Areal der Zweiten Bereitschaftspolizeiabteilung , Dübener Landstraße 4, Leipzig, in einer Breite von 1,50 m außerhalb der Umzäunung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/271177- 2018/20836 Dresden, 'l lf . Mai 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, B Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Aufgrund der geplanten Ansiedlung des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ) auf dem Areal der Zweiten Bereitschaftspolizeiabteilung hat das Landeskriminalamt Sachsen im Juli 2017 seine baulich-technische Sicherungsempfehlung für das Gelände überarbeitet. Das Gutachten beinhaltete als unabweisbare Forderung, die äußere Objektsicherheit zu erhöhen. Dies umfasst u. a. die Schaffung eines durchgehend umlaufenden freigeschnittenen Bereiches in einer Breite von 1,50 m außerhalb der Umzäunung des Areals sowie die zwingende Notwendigkeit, starken Baumbewuchs außerhalb der Umzäunung, der als Auf- oder Übersteighilfe genutzt werden kann, zu beseitigen. Alle diesbezüglichen Veranlassungen, insbesondere der aktuellen Gefährdungsbeurteilung sowie der baulich-technischen Sicherungsempfehlung des Landeskriminalamtes Sachsen vom Juli 2017, erfolgten durch das Präsidium der Bereitschaftspolizei Leipzig. Dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) obliegt im Auftrag des jeweiligen Nutzers regelmäßig - so auch hier - die Umsetzung von in den Gefährdungsbeurteilungen vorgegebenen Maßnahmen, insofern sie bauliche bzw. Aspekte des Facilitymanagements eines Objektes betreffen und aus dem Einzelplan 14 zu finanzieren sind. Frage 2: Inwieweit war die Fällung (einzelner Bäume) genehmigungspflichtig? Die Fällung von 19 Bäumen und ca. 500 lfm Hecken bedurfte einer Genehmigung gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig . Frage 3: Für den Fall einer Genehmigungspflicht: Wann wurde die Genehmigung von welcher Stelle beantragt, wie wurde das Erfordernis der Baumfällung begründet und wann wurde die Fällgenehmigung für wie viele Bäume und Laubsträucher mit welchen Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt? Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Am 12. Oktober 2017 führten Vertreter des Staatsbetriebes SIB, Niederlassung Leipzig 1, des Präsidiums der Bereitschaftspolizei und des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig einen Ortstermin durch. Die Beantragung der Genehmigungen erfolgte am 13. Dezember 2017 durch den SIB, Niederlassung Leipzig 1, beim Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig . Begründend wurde angeführt, dass auf der Liegenschaft des Präsidiums der Bereitschaftspolizei und des Polizeireviers Leipzig-Nord eine neue länderübergreifende Dienststelle mit besonders hohen Sicherheitsansprüchen errichtet wird. Um die gegenüber der bisherigen Nutzung wesentlich erhöhten Sicherheitsanforderungen darzustellen , wurde eine Sicherheitsempfehlung des Landeskriminalamtes zu den Sicherheitsanforderungen der neuen Dienststelle erstellt. Zu deren Umsetzung ist der Freischnitt in einer Breite von 1,50 m außerhalb der Umzäunung erforderlich. Darüber hinaus wurde aufgrund der nicht abgeschlossenen Entwicklung der Liegenschaft der Erlass von der Pflicht von Ersatzpflanzungen beantragt. Stattdessen wurde die Übernahme einer Ausgleichszahlung angeboten. Am 09. Februar 2018 wurde ein dem Antrag entsprechender Genehmigungsbescheid für die genehmigungspflichtige Fällung von 19 Bäumen und 500 lfm Hecken auf der Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen erlassen. Die mit dem Genehmigungsbescheid festgesetzte Ausgleichszahlung an die Stadt Leipzig beläuft sich auf 43.100 EUR. Mit dem Genehmigungsbescheid wurden folgende Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt: - Fachgemäße Durchführung der Arbeiten unter Anwendung von DIN 18920, der RAS LP4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege - Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und der ZTV Baumpflege (Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege). - Mit Durchführung der Eingriffe ist eine Fachfirma zu beauftragen. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Es sind Ersatzpflanzungen zu erbringen (100 Jungpflanzen bis 3 m Höhe, 19 Hochstämme bis 30 cm Stammumfang.) ODER - Eine Ausgleichszahlung i. H. v. 43.100 EUR ist zu leisten. Der Schutz verbleibender Bäume ist sicherzustellen, vor allem des Wurzelbereiches (Bodenfläche unter der Krone zzgl. 1,5 m nach allen Seiten). Eine Kontrolle der Höhlung in Baumnummer 64 (Bergahorn) wird empfohlen, um eine unbeabsichtigte Tötung von Tieren zu vermeiden. Die Arbeiten sind sofort zu unterbrechen, wenn bei deren Ausführung festgestellt wird, dass sich im/am zu beseitigenden Gehölz Fledermäuse oder Juchtenkäfer oder deren Larven befinden. In diesem Fall ist die untere Naturschutzbehörde umgehend zu unterrichten und deren Entscheidung abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen 1-~1P Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2018-05-25T08:49:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes