STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13209 Thema: Vorsorge und Wiedernutzbarmachung in den Tagebauen Reichwalde und Vereinigtes Schleenhain Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/102 Dresden, 1 5. Mai Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Für den Tagebau Reichwalde ist laut gültigem RBPI eine Laufzeit bis zum Jahr 2032 genehmigt (Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Reichwalde 1994 - Auslauf ist bis zum 31. Dezember 2032 befristet), im Zuge der Stundung des Tagebaus wird ein tatsächliches Abbauende für das Jahr 2045 prognostiziert. Bei den Tagebauen Tgb. Nochten und Tgb. Vereinigtes Schleenhain gibt es jeweils spezifische ZeitpunkteZ-spannen, bis zu denen dem Sondervermögen für die Vorsorge und Wiedernutzbarmachung sowie etwaige Nachsorgeverpflichtungen jährliche Beträge zuzuführen sind (Nochten: 2031, Schleenhain: wohl 2037) bzw. ab denen nur noch Er¬ träge aus dem Sondervermögen kalkuliert werden (Nochten: 2032 bis 2042, Schleenhain: wohl 2038-2041) (vgl. NB 32.2, Absatz 3 HBPI Tgb. Nochten 2018-2019; NB 15.2, Absatz 7 HBPI Tgb. Vereinigtes Schleen¬ hain 2018-2019) - insgesamt soll so zum Abbauende des jeweiligen Tagebaus die für die Wiedernutzbarmachung erforderliche Summe an¬ gespart sein. Beim Tagebau Vereinigtes Schleenhain wird bislang das Jahr 2037 als Abbauende für die Kalkulation zugrunde gelegt (NB 15.2, Absatz 7 letzter Satz HBPI Tgb. Vereinigtes Schleenhain 2018-2019) - gleichzeitig soll im Zuge der Aufstellung des neuen Rahmenbetriebs¬ plans durch die Genehmigung der zusätzlichen Abbaggerung von Po¬ delwitz und Obertitz das Laufzeitende auf 2041 verschoben werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: -ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haitestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente, STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Warum ist eine „Vorsorgevereinbarung" (vgl. NB 15 Tgb. Vereinigtes Schleenhain 2018-2019 und NB 32 Tgb. Nochten 2018-2019) beim Tage¬ bau Reichwalde verzichtbar und wodurch wird deren Inhalt ggf. wann ersetzt / soll ersetzt werden? Frage 2: Wann lagen für den Tagebau Reichwalde Fassungen a. eines Konzeptes zur Vorsorge und Wiedernutzbarmachung und et¬ waiger Nachsorgeverpflichtungen (NB 27 HBRI Tgb. Reichwalde 2017-2020) bzw. b. eines anderen mit dem Antragsteller abgestimmten Konzeptes zum gleichen Zweck (NB 28 HBRI Tgb. Reichwalde 2017-2020) vor und inwiefern genügen diese jeweils den Anforderungen des Sächsischen Oberbergamtes? (Falls die Anforderungen des Sächsi¬ schen Oberbergamtes nicht erfüllt werden, bitte begründen) Frage 3: Inwiefern müssen für den Tagebau Reichwalde durch den Bergbautrei¬ benden welche konkreten Inhalte/ Teile eines Konzeptes zur Vorsorge und Wiedernutzbarmachung und etwaiger Nachsorgeverpflichtungen (NB 27, 28 HBPI Tgb. Reichwalde 2017-2020) ergänzt/ überarbeitet wer¬ den und welche Frist ist hierfür gesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3; Die Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Reichwalde ist in der Zulas¬ sung des Hauptbetriebsplanes 2017 - 2020 Gegenstand der Nebenbestimmungen 27 bis 29. Das Bergbauunternehmen hat beim Sächsischen Oberbergamt mit Postein¬ gang 23. Juni 2017 ein Konzept „Vorsorge Wiedernutzbarmachung" (Stand 20. Juni 2017) vorgelegt. Im Hinblick auf den Abschluss einer Vorsorgevereinbarung für den Tagebau Reichwalde ist vorgesehen, diesen Prozess in Anlehnung an den für den Tagebau Nochten derzeit ablaufenden Prozess zu gestalten. Eine Terminierung dazu hat noch nicht stattgefunden. Frage 4: Weshalb wurden beim Tagebau Reichwalde Sicherheitsleistungen nach NB 29 des HBPI Tgb. Reichwalde 2017-2020 nicht erhoben, obwohl ein hinreichendes Konzept zur Vorsorge und Wiedernutzbarmachung nicht fristgerecht vorlag und wohl bis heute nicht vorliegt und keine Ergän¬ zung des HBPI vorgenommen wurde (vgl. NB 29 HBPI Tgb. Reichwalde 2017-2020)? Auf die Festsetzung einer Sicherheitsleistung wurde in Ausübung des behördlichen Ermessensspielraums verzichtet. Es besteht kein Anlass, angesichts des planmäßigen Verlaufs der Wiedernutzbarmachung sowie der ordnungsgemäßen Bildung von Rück¬ stellungen der angestrebten Verfahrensweise zum Abschluss einer Vorsorgevereinba¬ rung vorzugreifen. Sollte keine einvernehmliche Lösung im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Vor¬ sorgevereinbarung zustande kommen, bleibt die Möglichkeit zur Festsetzung einer Si¬ cherheitsleistung unberührt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIN Frage 5: Welcher Zeitpunkt ist gegenwärtig a. beim Tgb. Reichwalde und b. beim Tgb. Vereinigtes Schleenhain (vgl. Vorbemerkung der Frage¬ stellerin) im Zuge des Ansparens eines Sondervermögens für die Vorsorge und Wiedernutzbarmachung sowie etwaige Nachsorge¬ verpflichtungen als i. Ende des Abbaus für die Kalkulation zugrunde gelegt und ii. bis zu welchem Zeitpunkt sind dem Sondervermögen jährliche Beträge zuzuführen, ab wann werden nur noch Erträge aus dem Sondervermögen kalkuliert (vgl. NB 32.2, Absatz 3 HBPI Tgb. Nochten 2018-2019, NB 15.2, Absatz 7 HBPI Tgb. Vereinigtes Schleenhain 2018-2019), inwiefern ist im Zuge dessen eine An¬ passung der jeweiligen Rahmenbetriebspläne erforderlich oder verzichtbar? Die angefragten Zeitpunkte können nicht benannt werden, weil deren Festlegung Ge¬ genstand der für beide Tagebaue erst noch abzuschließenden Vorsorgevereinbarun¬ gen sein wird. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-05-15T12:40:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes