STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13212 Thema: Fällung von Bäumen in Gablenz (Landkreis Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind nachfolgende Ausführungen vorangestellt: „Die Lokalausgabe Weißwasser der Lausitzer Rundschau berichtet am 18. April 2018 über die Fällung von Bäumen in Gablenz (Kreisstraße nach Weißwasser und im Ortsteil Kromlau) und die Weigerung der Landkreisverwaltung Görlitz, Nachpflanzungen durchzuführen." Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/ Dresden,2 2» Mai Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bäume wurden an der Kreisstraße nach Wei߬ wasser und im Ortsteil Kromlau aus welchen Gründen ge¬ fällt und wer hat den Auftrag dazu gegeben? (Bitte angeben: Begründung der Fällentscheidung, je¬ weils Anzahl und Baumart mit lateinischer Bezeichnung, jeweiligen Stammumfang, Alter des jeweiligen Baums) Frage 2; Wie viele Bäume waren Lebensstätten von welchen Arten oder Artengruppen; wurde dies vorher geprüft (bitte an¬ geben von wem und mit welchem amtlichen Resultat oder falls keine Prüfung erfolgt ist, aus welchem Grund) und wie wurde den Belangen des Artenschutzes Rechnung getragen? (Bitte angeben: jeweils Anzahl und Baumart mit lateinischer Bezeichnung, jeweiligen Stammumfang, Alter des jeweiligen Baumes, Lebensstätten welcher Tiere mit welcher Anzahl) Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfarr.llic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden Frage 3: Welche Maßnahmen wurden zum Schutz wildlebender Tierarten im Vorfeld und während der Arbeiten oder im Anschluss an die Arbeiten getätigt; welche Ausgleichs¬ maßnahmen werden in welcher Form und welchem Zeit¬ horizont ergriffen? Seite 1 von 2 www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7.8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEM Frage 4: Ist es richtig, dass keine Ersatzpflanzungen vorgenommen werden sollen und wenn nein, wann werden Ersatzpflanzungen vorgenom¬ men? Frage 5: Was ist mit dem Holz geschehen, welches durch die Fällungen an¬ gefallen ist; wird es bspw. als Totholzlebensraum belassen, wurde es verkauft (wenn ja, durch wen und zu welchem Ertrag) oder kom¬ postiert? (Bitte pro Baum aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staats¬ regierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft ver¬ pflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vor¬ gänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (Par. 56 Satz 3 Geschäftsordnung SLT). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die Gehölzpflanzung, -pflege und -fällung ist an Kreis¬ straßen grundsätzlich Angelegenheit der Landkreise, im vorliegenden Fall des Land¬ kreises Görlitz. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsver¬ letzung liegen jedoch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-05-22T13:53:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes