STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/13216 Thema: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zu den Fragen 1 bis 3 wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen mit Datenbestand vom 26. April 2018 nach Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Anzeigedatum im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 in Dresden recherchiert. Die nachfolgenden Angaben können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen insofern noch verändern. Die Angaben sind nicht mit veröffentlichten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik vergleichbar. Frage 1: Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in Dresden im Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017 angezeigt? Bitte unterteilen Sie nach Monat und Stadtgebieten. Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden daraufhin eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Sinne der Fragestellungen wurden im oben genannten Zeitraum insgesamt 1.118 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Zu allen Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: , 1 111 IM. 4/2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/96 Dresden, 23. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Wie viele Täter konnten überführt werden? Bitte unterteilen Sie in Staatsbürgerschaft der Täter sowie genaue Bezeichnung der Straftat entsprechend Strafgesetzbuch sowie nach Taten innerhalb von Flüchtlingsunterkünften und Taten außerhalb von Flüchtlingsunterkünften. Im recherchierten Anzeigezeitraum wurden insgesamt 688 Tatverdächtige ermittelt, die mindestens eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb des Anfragezeitraums begingen. Diese 688 ermittelten Tatverdächtigen untergliedern sich unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus in folgende Staatsangehörigkeiten: Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige Deutschland 517 darunter mit einer zweiten Staatsangehörigkeit 5 Afghanistan 27 Libyen 16 Marokko 16 Syrien, Arabische Republik 15 Pakistan 13 Tunesien 10 Irak 9 Russische Föderation 8 Polen 6 Iran, Islamische Republik 4 Italien 4 Libanon 4 Serbien 4 Somalia 4 Georgien 3 Albanien 2 Indien 2 Rumänien 2 Slowakei 2 Tschechische Republik 2 Algerien 1 Bosnien und Herzegowina 1 Eritrea 1 Kamerun 1 Katar 1 Kosovo 1 Kroatien 1 Libyen; Tunesien 1 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1 Mosambik 1 Nigeria 1 Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige Portugal 1 Rumänien; Tschechische Republik 1 Spanien 1 Staatenlos 1 Tansania, Vereinigte Republik 1 Türkei 1 Ungarn 1 Da im zweiten Teil der Frage Angaben zu Tatverdächtigen und Straftaten abgefragt werden, handelt es sich in der nachfolgenden Tabelle bei den Erfassungen um keine echte Tatverdächtigen -Zählung. Das bedeutet, dass Tatverdächtige mehrfach gehandelt haben können und/oder Straftaten mitunter mit mehreren Tatverdächtigen begangen wurden. Insofern weicht die Anzahl der Tatverdächtigen von der vorherigen Tabelle ab. Aufgeklärte Straftaten Anzahl darunter der Tatort: Asylbewer- Fälle berheim/Flüchtlingsunterkunft § 174 Strafgesetzbuch (StGB) sexueller Missbrauch von 11 - Schutzbefohlenen - ab 14 Jahren § 174a StGB sexueller Missbrauch von Gefangenen, 7 - behördlich Verwahrten - ab 14 Jahren § 174c StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung 1 Beratungs-/Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis - ab 14 Jahren § 176 Abs. 1 StGB sexueller Missbrauch von Kindern 109 2 § 176 Abs. 2 StGB sexueller Missbrauch von Kindern 7 - (von/an Dritten) § 176 Abs. 3 StGB besonders schwerer Fall des sexuellen 1 Missbrauchs von Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB exhibitionistische/sexuelle Hand- 24 lungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB sexuelle Handlungen (Kind an 4 - sich) § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB Einwirken auf Kinder durch 23 Schriften § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB Einwirken auf Kinder durch Bild 23 - oder Ton § 176a StGB sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von 4 Kindern § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs mit Kind 33 oder andere Handlungen § 177 Abs. 1 StGB sonstige sexuelle Übergriffe 37 - § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB sexuelle Übergriffe unter Ausnut- 1 zung der Unfähigkeit zur Willensbildung/-äußerung Seite 3 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN • NIMIME Freistaat SACHSEN Aufgeklärte Straftaten Anzahl darunter der Tatort: Asylbewer- Fälle berheim/Flüchtlingsunterkunft § 177 Abs. 4 StGB sexuelle Übergriffe unter Ausnutzung 5 - der auf Krankheit oder Behinderung beruhenden Unfähigkeit zur Willensbildung/-äußerung § 177 Abs. 5 StGB Anwendung von oder Drohung mit Ge- 9 - walt, Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Nötigung) § 177 Abs. 6 StGB Besonders schwerer Fall 4 2 § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB Vollzug des Beischlafs oder ähn- 46 2 liche sexuelle Handlungen (Vergewaltigung) durch Einzeltäter § 177 Abs. 6 Nr. 2 StGB Gemeinschaftliche Begehungs- 22 6 weise der Vergewaltigung § 177 Abs. 7 StGB Mitführung Waffe, Gefahr schwerer 1 - Schädigung des Opfers bei Vergewaltigung § 177 Abs. 8 StGB Einsatz Waffe, schwere Misshandlung, 1 - Gefahr des Todes des Opfers bei sexueller Nötigung § 177 Abs. 8 StGB Einsatz Waffe, schwere Misshandlung, 1 - Gefahr des Todes des Opfers bei Vergewaltigung § 177 Abs. 1 StGB Vergewaltigung, sexuelle Nötigung 86 1 (Altdaten) § 177 Abs. 5 StGB minder schwerer Fall von Vergewalti- 2 1 gung, sexueller Nötigung (Altdaten) § 179 StGB sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 13 - § 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähri- 3 - ger (sonstige) § 181a StGB Zuhälterei 2 - § 182 StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen 23 1 (sonstige) § 183 StGB exhibitionistische Handlungen 72 - § 183 StGB exhibitionistische Handlungen vor Kindern 2 - § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses 19 - § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB Verbreitung pornographischer 8 - Schriften an eine Person unter 18 Jahren § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB Verbreitung pornographischer 3 - Schriften an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB Überlassung pornographischer 4 - Schriften ohne Aufforderung § 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften 2 - (sonstige) § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB Verbreitung, Veröffentlichung, 125 2 Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB Verschaffung kinderpornogra- 3 - phischer Schriften für andere Seite 4 von 7 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aufgeklärte Straftaten Anzahl darunter der Tatort: Asylbewer- Fälle berheim/Flüchtlingsunterkunft § 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB Herstellung kinderpornographi- 2 scher Schriften mit Verbreitungsabsicht § 184b Abs. 2 StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kin- 2 derpornographischer Schriften durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln § 184b Abs. 3 StGB Besitz oder sich Verschaffen kinder- 11 pornographischer Schriften § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderporno- 1 graphischer Schriften § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB Verbreitung, Veröffentlichung, 17 Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften § 184c Abs. 3 StGB Besitz oder sich Verschaffen Jugend- 2 pornographischer Schriften § 184i StGB Sexuelle Belästigung 67 Frage 4: Wie viele Verfahren wurden ohne Ergebnis eingestellt? Unter „Verfahrenseinstellungen ohne Ergebnis" werden hier Einstellungen gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) verstanden. Die Einstellungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO im gesamten Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden betrafen im Jahr 2015 169, im Jahr 2016 171 und im Jahr 2017 231 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung . Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Wie viele Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Tatort Dresden im angefragten Zeitraum gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden sind, liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Da es sich bei der Eintragung zum Tatort in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften um kein „Pflichtfeld" handelt und der Tatort deshalb nicht eindeutig anhand der Datenbankeinträge bestimmt werden kann, müssten — für eine vollständige Beantwortung der Frage — die Papierakten zu den insgesamt 571 Verfahren händisch darauf überprüft werden, ob der Tatort im Stadtgebiet der Stadt Dresden liegt. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 571 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 36 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 5: Wie viele Verurteilungen wurden vollzogen? Die Frage wird so verstanden, dass nach der Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen gefragt wird. Folgende wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig Verurteilte wurden im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Dresden erfasst: 2015: 84, 2016: 75. Die Verurteilungszahlen für das Jahr 2017 sind derzeit noch nicht abfragbar, da die Auswertung des Statistischen Landesamtes Sachsen für das Jahr 2017 bisher noch nicht vorliegt. Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine vollständige Beantwortung der Frage, wie viele Angeklagte wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Tatort Dresden im angefragten Zeitraum rechtskräftig verurteilt worden sind, wäre nur dann möglich, wenn man sämtliche Papierakten zu den 159 Verfahren händisch darauf überprüfen würde, ob der Tatort im Stadtgebiet der Stadt Dresden liegt. Eine solche Auswertung wäre — unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes — nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Der für die entsprechende Auswertung der Akten anfallende zeitliche Aufwand wird — unter Zugrundelegung eines Arbeitsaufwandes von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte — auf mindestens zehn Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. r u n Fel Dr. Roland Wöller Anlage Seite 7 von 7 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13216 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Dresden nach Stadtgebieten/Ortsteilen und Monaten der Jahre 2015 bis 2017 Stadtgebiete/Ortsteile (0T) Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2015 2015 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt Dresden 1 1 1 3 OT Albertstadt 1 2 1 2 1 7 OT Altfranken 1 _ 1 OT Äußere Neustadt 1 1 4 2 5 1 2 16 OT Blasewitz 2 1 3 OT Briesnitz 1 1 1 3 OT Coschütz 1 1 OT Cossebaude/Neu-Leuteritz 2 1 3 OT Cotta 1 1 1 3 OT Dobritz 1 1 OT Friedrichstadt 1 1 1 2 1 3 1 1 11 OT Gittersee 1 1 2 OT Gorbitz-Nord/Neu-Omsewitz 1 1 4 1 2 1 1 1 1 13 OT Gorbitz-Ost 1 1 1 1 2 6 OT Gorbitz-Süd 2 1 2 2 3 1 1 12 OT Großzschachwitz 1 1 1 3 OT Gruna/Strehlen-Nordost 1 1 1 3 OT Innere Altstadt 1 2 1 1 1 1 7 OT Innere Neustadt 2 1 1 1 3 8 OT Johannstadt-Nord 1 1 1 2 2 7 OT Johannstadt-Süd 1 1 1 1 1 1 6 OT Kaditz 1 1 1 3 OT Klein pestitz 1 1 OT Klotzsche 1 1 2 OT Langebrück 1 1 OT Laubegast 1 2 3 OT Leipziger Vorstadt 2 1 2 2 2 9 OT Leuben 2 1 1 2 1 1 5 2 15 OT Leubnitz-Neuostra 1 1 2 1 2 7 OT Leutewitz 1 1 OT Löbtau-Nord 1 1 1 1 4 OT Löbtau-Süd 1 1 2 4 OT Loschwitz 1 1 Seite 1 von 7 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2015 2015 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt OT Luga 1 1 OT Mickten 1 1 1 1 4 OT Naußlitz 2 1 1 1 5 OT Neugruna 1 1 OT Pennrich 1 1 OT Pieschen-Nord/Leipziger Vorstadt- Nordwest 1 1 1 1 1 5 OT Pieschen-Süd 1 4 1 2 8 OT Pirnaische Vorstadt 1 3 2 1 7 OT Plauen 1 1 2 1 1 6 OT Prohlis-Nord 1 1 2 OT Prohlis-Süd 1 3 2 1 2 9 OT Räcknitz 1 1 2 OT Radeberger Vorstadt 1 1 1 1 1 5 OT Reick 1 1 1 2 5 OT Rochwitz 1 1 OT Roßthal/Neunimptsch 1 1 OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten/ Strehlen-Nordwest 1 2 3 1 2 1 3 1 14 OT Seidnitz 1 1 OT Sporbitz 1 1 2 OT Stadt Neudorf 1 1 2 OT Stetzsch 1 1 OT Strehlen 1 1 2 1 2 1 8 OT Striesen-Ost 2 1 2 5 OT Striesen-Süd/Johannstadt-Südost 1 1 1 3 OT Striesen-West 1 1 2 OT Südvorstadt -Ost 1 1 1 1 4 OT Südvorstadt -West 1 1 1 1 1 5 OT Torna 1 1 OT Trachau 1 1 1 2 5 OT Trachenberge 1 1 2 OT übigau 1 1 OT Weißig 1 1 OT Wilsdruffer Vorstadt 1 1 Seite 2 von 7 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2015 2015 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt OT Zschertnitz/Strehlen-Südwest 2 1 3 OT Zschieren 1 1 Dresden gesamt 25 23 31 18 23 20 29 34 23 24 23 22 295 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2016 2016 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt Dresden 2 1 2 1 1 2 2 11 OT Albertstadt 2 3 2 2 1 1 2 1 14 OT Äußere Neustadt 1 1 1 1 1 1 2 1 9 OT Blasewitz 1 1 2 OT Bühlau 1 1 _ OT Coschütz 1 1 2 OT Cotta 1 1 1 3 OT Dobritz 1 1 OT Dölzschen 1 1 OT Friedrichstadt 1 1 2 3 2 1 1 1 1 2 15 OT Gittersee 1 1 OT Gorbitz-Nord/Neu-Omsewitz 3 3 2 1 2 1 12 OT Gorbitz-Ost 1 2 1 4 OT Gorbitz-Süd 1 1 5 5 1 1 1 1 1 1 2 20 OT Großzschachwitz 1 1 OT Hellerau 1 1 OT Hosterwitz 1 1 OT Innere Altstadt 1 1 1 1 1 1 1 7 OT Innere Neustadt 1 1 1 2 1 1 7 OT Johannstadt-Nord 1 3 1 1 1 1 1 3 12 OT Johannstadt-Süd 1 1 2 1 5 OT Kaditz 1 1 2 OT Kaitz 1 1 OT Klotzsche 1 1 1 1 4 OT Langebrück 1 1 OT Lau begast 1 1 1 2 1 6 OT Leipziger Vorstadt 1 2 1 1 1 1 1 1 9 Seite 3 von 7 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2016 2016 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt OT Leuben 1 3 1 1 2 1 3 1 2 15 OT Leubnitz-Neuostra 1 2 2 1 1 1 8 OT Leutewitz 1 1 2 OT Löbtau-Nord 1 3 1 2 7 OT Löbtau-Süd 1 1 1 1 1 5 OT Loschwitz 1 1 OT Luga 1 1 OT Meußlitz 1 1 2 OT Mickten 1 1 2 1 2 7 OT Mockritz 1 1 2 OT Naußlitz 1 1 OT Neugruna 1 1 OT Nickern 1 1 2 OT Niedersedlitz 4 1 5 OT Omsewitz 1 1 OT Pappritz 1 1 OT Pieschen-Nord/Leipziger Vorstadt- Nordwest 2 1 1 4 OT Pieschen-Süd 1 1 1 3 OT Pirnaische Vorstadt 2 1 1 2 1 1 1 1 10 OT Plauen 1 1 1 3 OT Prohlis-Nord 1 2 1 1 5 OT Prohlis-Süd 3 2 1 2 2 3 13 OT Räcknitz 1 1 OT Radeberger Vorstadt 1 1 1 1 1 5 OT Reick 2 1 1 1 5 OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten/ Strehlen-Nordwest 5 1 1 2 4 1 2 4 1 21 OT Seevorstadt -West 1 1 2 OT Seidnitz 1 1 1 2 2 1 1 9 OT Stadt Neudorf 1 1 1 1 4 OT Stetzsch 1 1 OT Strehlen 1 2 1 3 2 1 10 OT Striesen-Ost 1 1 1 1 4 OT Striesen-Süd/Johannstadt-Südost 1 1 1 3 Seite 4 von 7 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2016 2016 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt OT Striesen-West 1 1 1 1 4 OT Südvorstadt -Ost 1 2 2 1 6 OT Südvorstadt -West 1 2 1 2 6 OT Trachau 1 2 1 2 1 1 8 OT Trachenberge 1 1 1 3 OT Ubigau 1 1 2 OT Weißig 1 1 OT Weixdorf 1 1 OT Wilsdruffer Vorstadt 1 1 1 3 OT Zschertnitz/Strehlen-Südwest 1 1 3 1 6 OT Zschieren 1 1 2 Dresden gesamt 27 1 20 32 31 38 29 33 28 30 31 31 29 359 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2017 2017 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt Dresden 1 2 2 2 2 7 2 3 1 2 24 Dresden/Dresdner Heide 1 1 OT Albertstadt 1 2 2 1 1 7 OT Äußere Neustadt 4 4 5 3 5 7 5 4 7 1 2 47 OT Blasewitz 1 2 1 2 6 OT Briesnitz 1 1 2 OT Bühlau 1 1 2 OT Coschütz 1 1 2 OT Cotta 2 1 3 1 7 OT Dobritz 1 1 OT Dresdner Heide 1 1 2 OT Eschdorf 1 1 OT Flughafen 1 1 OT Friedrichstadt 1 3 1 1 1 1 2 5 1 16 OT Gittersee 1 1 OT Gohlis 1 1 OT Gorbitz-Nord/Neu-Omsewitz 1 1 1 1 1 5 OT Gorbitz-Ost 2 1 1 2 1 1 8 Seite 5 von 7 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2017 2017 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt OT Gorbitz-Süd 1 1 1 2 1 3 2 11 OT Großzschachwitz 3 1 1 5 OT Gruna/Strehlen-Nordost 1 2 1 2 1 1 8 OT Heidehof 1 1 OT Innere Altstadt 3 1 1 3 1 2 3 14 OT Innere Neustadt 3 1 1 1 2 1 2 11 OT Johannstadt-Nord 2 5 2 3 1 2 15 OT Johannstadt-Süd 1 1 1 1 1 1 6 OT Kaditz 1 1 OT Kauscha 1 1 OT Kleinpestitz 1 1 OT Kleinzschachwitz 1 1 2 OT Klotzsche 1 1 1 3 OT Langebrück 1 4 5 OT Laubegast 2 2 1 6 11 OT Lausa/Friedersdorf 1 2 3 OT Leipziger Vorstadt 2 1 2 4 2 1 1 13 OT Leuben 1 3 2 2 1 2 11 OT Leubnitz-Neuostra 1 3 4 OT Löbtau-Nord 1 1 1 1 4 OT Löbtau-Süd 1 1 1 2 1 1 1 8 OT Lockwitz 1 1 OT Loschwitz 2 1 3 OT Luga 1 1 OT Mickten 1 1 1 1 4 OT Mockritz 1 1 OT Naußlitz 1 1 OT Neugruna 2 1 3 OT Niedersedlitz 2 1 1 4 OT Pennrich 1 1 OT Pieschen-Nord/Leipziger Vorstadt- Nordwest 1 2 2 1 5 11 OT Pieschen-Süd 1 1 2 OT Pirnaische Vorstadt 1 1 1 2 5 OT Plauen 1 1 1 1 4 Seite 6 von 7 Stadtgebiete/Ortsteile Anzahl der Fälle nach Monaten im Jahr 2017 2017 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. gesamt OT Prohlis-Nord 1 1 1 2 2 7 OT Prohlis-Süd 4 1 5 5 1 1 1 1 19 OT Räcknitz 1 1 OT Radeberger Vorstadt 1 1 1 2 2 1 1 9 OT Reick 2 1 3 6 OT Rennersdorf 1 1 OT Roßthal/Neunimptsch 1 1 2 OT Schön born 1 1 OT Seevorstadt-Ost/Großer Garten/ Strehlen-Nordwest 2 2 2 1 3 2 5 6 3 2 1 29 OT Seevorstadt -West 1 1 2 OT Seidnitz 1 1 1 1 1 1 6 OT Söbrigen 1 1 OT Stadt Neudorf 1 1 2 OT Stetzsch 1 1 OT Strehlen 1 4 1 1 1 2 10 OT Striesen-Ost 1 1 2 OT Striesen-Süd/Johannstadt-Südost 1 1 2 OT Striesen-West 1 3 1 5 OT Südvorstadt -Ost 1 1 1 1 2 6 OT Südvorstadt -West 1 1 1 2 2 2 9 OT Tolkewitz 1 1 1 3 OT Trachau 2 3 1 1 2 9 OT Trachenberge 1 1 2 1 5 OT übigau 1 1 2 OT Weißer Hirsch 1 1 1 3 OT Weißig 1 1 OT Wilsdruffer Vorstadt 1 1 1 1 1 5 OT Zaschendorf 1 1 OT Zschertnitz/Strehlen-Südwest 1 1 Dresden gesamt 36 30 49 36 41 41 36 44 44 48 33 26 464 Seite 7 von 7 2018-05-23T11:05:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes