STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach10 05 10 I 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRUNE) Drs.-Nr.: 6113230 Thema: Berechnungsgrundlage für den Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Entwurf des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig, der sich aktuell in der Phase der öffentlichkeitsbeteiligung befindet, ist im Kapitel 5.1.2 Herkunft der Stickstoffoxidbelastung zu lesen: ,,Über die tetzten Jahre war anhand der Messwerte zu beobachten, dass die IVO¡- Emissionen sich nicht verringerten, während NOz in der Summe zurückgegangen ist, wenngleich auch die Grenzwerte nicht durchgängig eingehalten werden konnten. ln der Summe reduzierten sich die NOzlmmissionen nicht in dem Maße, wie im LRP 2009 angenommen und seinerzeit vorausberechnet. Die zu hohe NOy und letztendlich damit auch NOyBelastung ist zum Teil auf die mangelnde Einhaltung der gesetzlichen .Abgasstandards bei Dieselkraftfahrzeugen (PKW und leichte Nutzfahneuge) unter realen Betriebsbedingungen zurückzuführen ." lm Kapitel 6.1 Immissionsprognose ohne Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen steht: ,,lm Luftreinhalteplan 2009 lagen die prognostizierten NO2-lmmissionen deutlich unter den tatsächlich erreichten Werten. Wesentliche Ursachen hierfür wurden bereits in Kapitel 5.1.2 diskutiert und sind ausschlaggebend dafür, dass die im HBEFA þrb zur Version 3.2 flNFRAS 2014] angegebenen NOr Emissronsfaktoren für Euro 4, 5 und 6 Diesel-PKW einer Aktualisierung bedurften. Bei den Euro 4 und 5 Fahneugen ergibt sich, abhängig von der gewählten Verkehrssituation, eine Erhöhung von bis zu 35 oÁ, bei den Euro 6 PKW bis zu 100 % IUBA GmbH 2017]. Da die vorliegenden Prognosen noch vor der Implementation des HBEFA 3.3 in das Fachinformationssysúem des LfiULG zu erstellen waren, hat sich die Sfadú Leipzig auf Empfehlung des LflULG enfschlossen, eine andere Vorgehensweise für die Prognoserechnung umzusetzen. [...] Zunächst wurden, ausgehend von den für diese Jahre prognostizierten Verkehrszahlen, die zugehörigen Emissionen mit den Emissionsfaktoren des HBEFA 3.2 für das Jahr 2015 berechnet. [...] Nach der Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 27. April2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t140 Dresden, /1, ol.lort? s¡mu[+ 0hau¡uñùri[¡h&!6rUùñ$¡bhriL$w ftr umh úñd hdÈ.bÀ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit dên Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang frir elektronisch signierte sow¡e fur verschltlsselte êloktaonische Dokumente O) F-o f.- ò o c! Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUTM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Berechnung der Gesamtbelastungen für die luftreinhalteplanungsrelevanten Straßenabschnitte wurden von den modellierten Werten 6 % (Jahr 2015) bzw. 10 % (Jahr 2020) abgezogen, was einer jährlichen Reduzierung der lmmissionsbelastung um 2 96 entspricht. Durch díese Vorgehensweise wird erwartet, dass die Prognose zu deutlich realistischeren Ergeþnrssen bei den lmmissionen führt. L..1" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Auf welcher Datengrundlage geht die Staatsregierung von einer Fortschreibung der durchschnittlichen jährlichen Reduktion der verkehrsbedingten Stickoxidemissionen um 2 o/o aus? Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat die Entwicklung der Messwerte seit dem Jahr 2007 an den sächsischen lmmissionsmessstellen mit hoher Verkehrsbelastung analysiert. Die Untersuchung ist die Datengrundlage und zeigt im Mittel eine durchschnittliche Abnahme der NO2-lmmissionen von circa zwei Prozent pro Jahr. Das LÍULG modellierte für die Luftreinhaltepläne (Entwurf) in Abstimmung mit den Städten Dresden und Leipzig nach dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) Version 3.2 vom Umweltbundesamt und weiteren europäischen lnstitutionen . Die Modellierung für das Analysebasisjahr 2015 hat gezeigt, dass Messung und Modellierung vergleichbare Ergebnisse liefern. Frage 2: Inwieweit wird oder wurde nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen deutscher Automobilhersteller eine Neuberechnung der zukünftig zu erwartenden verkehrsbedingten Stickoxidemissionen sowie von deren durchschnittlicher jährlicher Reduktion vorgenommen und inwiefern lassen die bekanntgewordenen Manipulationen die Erwartung einer mittelfristigen Reduzierung der verkehrsbedingten Stickoxidemissionen überhaupt zu? Frage 3: Welche weiteren Faktoren wurden bei der Berechnung der jährlich zu erwartenden Reduktion der verkehrsbedingten Stickoxidemissionen mit einbezogen? Zusammenfassende Antwort auf die Frage 2 und 3 ln den vorherigen und dezeitigen Luftreinhalteplänen (Leipzig im Jahr 2009 und Dresden im Jahr 2011) lagen die prognostizierten NO2-lmmissionen immer deutlich unter den tatsächlichen, dann wirklich eingetretenen, lmmissionswerten. Eine wesentliche Ursache dafür sind die durch die Abgasmanipulation bekannt gewordenen Fakten, die belegen, dass die Emissionen neuer Fahrzeuge ab der Abgasnorm Euro 5 in der Praxis die im HBEFA angegebenen Werte nicht erreichten. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang die Emissionsfaktoren nach dem HBEFA fiJr Prognoserechnungen einer Anpassung bedürfen. Als weitere Faktoren bei der Berechnung der verkehrsbedingten Stickoxidemissionen werden für die Luftreinhaltepläne die erhobenen Fahrmuster und die spezifische Flottenzusam mensetzung der Städte ei n bezogen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUT\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Der im Freistaat Sachsen gewählte Ansatz, Berechnung mit den Emissionsfaktoren des HBEFA 3.2 und zweiprozentige NO2-Minderung pro Jahr auf Basis der tatsächlich gemessenen lmmissionen, ist realistischer als eine Modellierung mit den Emissionsfaktoren der Version 3.3. Durch diese Vorgehensweise wird en¡vartet, dass die Prognosen für die Jahre 2018 und 2020 mehr der Realität entsprechen als eine Berechnung nach der Version 3.3. Die im HBEFA Version 3.3, veröffentlicht im April 2017, korrigierten Emissionen für Dieselfahrzeuge sind darüber hinaus nicht vollständig und nur eine Übergangsversion zum angekündigten HBEFA Version 4.1, die Anfang 2019 eruvartet wird. Frage 4: Aus welchen Gründen wurde für die Berechnung der Prognosen der Durchschnitt der sächsischen Messstationen herangezogen und inwiefern reicht der Einbezug von nur vier Messstationen als eine signifikante kritische Masse aus? Die im Entwurf des Luftreinhalteplans Leipzig in Abbildung 27 autgefuhrten vier sächsischen Messstationen mit hoher Verkehrsþelastung in Dresden, Chemnitz und Leipzig reichen aus, um die durchschnittliche Abnahme der NOz-Belastung von circa zwei Prozent pro Jahr zu prognostizieren. Die Einbeziehung weiterer Messstationen, ohne oder mit geringerer Verkehrsbelastung, hätte eine Trendaussage für die verkehrsbelasteten Messstationen verfälscht. Nur an den verkehrsbelasteten Messstationen ist eine Überschreitung des NO2-Grenzwertes relevant. Frage 5: Welches konkrete Zlel für die mittel- und langfristige Reduzierung von verkehrsbedingten Stickoxidemissionen verfolgt die Staatsregierung ? Die Staatsregierung verfolgt das Ziel, dass die Stickstoffdioxidgrenzwerte in den betroffenen Straßenabschnitten so schnell wie möglich eingehalten werden, spätestens bis zum Jahr 2020. Bei Umsetzung aller in den Entwürfen der Luftreinhaltepläne der Städte Dresden und Leipzig enthaltenen Maßnahmen wird von einer Einhaltung der Grenzwerte bis zum Jahr 2020 ausgegangen. Die Staatsregierung hat sich zudem bei der Bundesregierung erfolgreich fur die Aufnahme der Städte Dresden und Leipzig in das,,Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis2020" eingesetzt. Gegenstand des Sofortprogramms sind Maßnahmen, die geeignet sind, bereits kurzfristig bis zum Jahr 2020 Wirkung zu entfalten. Mit freundlichen Grüßen 1,. 6J Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-05-18T09:51:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes