STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACH SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13233 Thema: Ausreisepflichtige Inder und Pakistaner in Sachsen, Nachfrage zu Drs. 6/12800 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort zu o. g. Anfrage führte die Staatsregierung u. a. aus: „[...] Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich die bislang vorhandenen Inkonsistenzen im AZR aufgrund einer 2017 durchgeführten Bereinigungsaktion vermindert haben. [...1". In welcher Weise wurden welche konkreten Inkonsistenzen im AZR 2017 bereinigt und in welchem Umfang sind Inkonsistenzen noch vorhanden (schließlich wird von „vermindert", nicht von abgestellt gesprochen)? Der Beauftragte des Bundes für Flüchtlingsfragen hat am 31. März 2017 einen „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im Ausländerzentralregister " erstellt, dessen Ziel eine Verbesserung der Datenqualität im Ausländerzentralregister (AZR) mit Schwerpunkt auf Daten von Ausreisepflichtigen ist. Der Leitfaden weist mögliche Fehler, Auffälligkeiten und Inkonsistenzen in den Datensätzen des AZR aus, beschreibt die Möglichkeiten einer schnellen und effektiven Bereinigung und gibt Handlungsempfehlungen für deren künftige Vermeidung („Best Practices"). Im Übrigen wird auf den Absatz 3 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10358 verwiesen. Die zum Stichtag 31. Mai 2017 für sächsische Behörden erfassten Inkonsistenzen im AZR sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10650 verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/136135 Dresden, 28. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTV11N1STER1UM DES 1NNERN Freistaat SACHSEN Anlage 2 enthält eine Auflistung der für sächsische Behörden derzeit (Stichtag: 28. Februar 2018) erfassten Inkonsistenzen. Die Anzahl der Fälle entspricht nicht zwangsläufig der Anzahl der tatsächlich betroffenen Datensätze, da es in verschiedenen Fällen zu Überschneidungen kommen kann. Darüber hinaus sind darin auch die bereits von den sächsischen Behörden auf der Grundlage von früheren Listen geprüften und nicht korrigierten Datensätze enthalten, da nicht jede ausgewiesene Inkonsistenz zwangsläufig ein zu korrigierender Fehler im Datensatz sein muss, sondern im Einzelfall gerechtfertigt sein kann. Frage 2: Wird die Staatsregierung bei der zukünftigen Beantwortung von Fragen (insb. auch anderer Abgeordneter) nach der Anzahl von Ausreisepflichtigen, und hier insbesondere Geduldeten, auf die Diskrepanzen und zumindest irreführenden Angaben in der Vergangenheit hinweisen und klarer darlegen, wie sie zu den (nunmehr) angegebenen Zahlen gelangt ist bzw. was genau die Berechnungsund Erkenntnisgrundlage ist? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12800 verwiesen. Mit dem ausschließlichen Rückgriff auf die Statistiken und Auswertungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dürften Diskrepanzen künftig vermieden werden. Ein Verweis auf das AZR als zugrunde liegende Datenquelle für Angaben zu Ausreisepflichtigen und Geduldeten wird auch bei künftigen Antworten auf entsprechende Fragen aufgenommen. Frage 3: Die Staatsregierung gibt keine Auskunft darüber, seit wann die Duldungen der erfragten Personen in der o. g. Anfrage vorliegen und verweist dabei auf den hohen Arbeitsaufwand für die Recherche. Kann die Staatregierung hilfsweise zumindest die durchschnittliche Dauer des Aufenthaltes von Geduldeten der beiden erfragten Personengruppen nennen? Es wird auf Teil 2 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12800 verwiesen. Auch zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von Geduldeten liegen keine statistischen Erfassungen und Auswertungen vor. Auch hier wäre eine händische Auswertung der jeweiligen Akten erforderlich. Lediglich drei von 13 unteren Ausländerbehörden konnten mittels eigener Datenbanken eine statistische Auswertung zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von indischen und pakistanischen Staatsangehörigen durchführen. Diese belief sich demnach auf viereinhalb Jahre bei pakistanischen und auf vier Jahre bei indischen Staatsangehörigen . Ein belastbarer Durchschnittswert für Sachsen lässt sich daraus jedoch nicht ableiten . Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Konsequenzen erfolgen aus den Gesprächen der Staatsregierung mit der Botschaft und allen Ebenen des Bundes, die zum Ziel hatten, die Verfahren und die Mitwirkungsbereitschaft der Herkunftsländer zu verbessern? Die Gespräche der Staatsregierung und des Bundes dienen dazu, weitere Verfahrensvereinfachungen bei der Identifizierung und der Ausstellung von Passersatzpapieren durch die indischen Behörden zu erreichen. Als Folge der Gespräche konnten die Kontakte der Zentralen Ausländerbehörde mit der Botschaft intensiviert werden. Erste Passersatzpapiere wurden seitens der indischen Botschaft bereits ausgestellt. Frage 5: Welche konkreten weiteren Schritte, neben Gesprächen mit der Botschaft und allen Ebenen des Bundes, unternimmt die Staatsregierung, um die Zahl der Abschiebungen bzw. Ausreisen von Indern und Pakistanern, die über eine Duldung verfügen, zu erhöhen? Es wird auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Im Übrigen bemüht sich die Staatsregierung , durch eine Fortsetzung der Gespräche die Zahl der Passersatzpapierausstellungen durch den indischen und pakistanischen Staat weiter zu erhöhen und perspektivisch Sammelabschiebungen nach Indien durchführen zu können. Zudem bemüht sich der Freistaat, vom Bund eingeräumte Flugkapazitäten bei Sammelabschiebungen nach Pakistan zu erhöhen. ndlichen Grüßen rtßf. Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13233 Inkonsistenzen im AZR bei sächsischen Behörden (Stand: 31. Mai 2017) Duldungsfrist 11.11.1111 Duldungsdauer unplausibel Letzte Änderung „Aufenthaltsrecht" vor drei Jahren Duldung nicht mehr gültig Hohes Alter des Ausreisepflichtige Herkunftsland gibt es nicht mehr Duldung wegen fehlendem Reisedok., Herkunftsland mit Laissez-Passer Duldung aus sonstigen Gründen Ausreisepfl. EU -Bürger mit Ausweisungsstatus mit Verlust der Freizügigk. Mehrere Duldungen gleichzeitig gültig Asylverfahren abgeschlossen, aktenführende Behörde BAMF Familienstand entspricht nicht dem Lebensalter Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/13233 Inkonsistenzen im AZR bei sächsischen Behörden (Stand: 28. Februar 2018) Anzahl Duldungsdauer unplausibel 13 Letzte Änderung „Aufenthaltsrecht" vor drei Jahren 190 Duldung nicht mehr gültig 67 Herkunftsland gibt es nicht mehr 4 Duldung wegen fehlendem Reisedok., Herkunftsland mit Laissez-Passer 627 Ausreisepfl. EU -Bürger mit Ausweisungsstatus mit Verlust der Freizügigk. 43 Mehrere Duldungen gleichzeitig gültig 67 Ausreisepflichtige, die als Asylberechtigte anerkannt sind 1 Ausreisepflichtige mit subsidiärem Schutz 19 Ausreisepflichtige mit Flüchtlingseigenschaft 17 Asylsachstände passen nicht zu den Aufenthaltstiteln 1.606 GESAMT 2.654 2018-05-28T10:59:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes