STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13234 Thema: Reisedokumente des Roten Kreuzes Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das österreichische Rote Kreuz macht auf dessen Internetseite Ausführungen zu Reisdokumenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Unter anderem führt es an, dass bspw. 2006 5862 IKRK-Reisedokumente ausgestellt wurden und seit 1945 mehr als eine halbe Million Flüchtlinge, Vertriebene und staatenlose Personen mit Hilfe von IKRK-Reisedokumenten das Land ihrer Wahl erreichten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Reisedokumente des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)? Nach der Tabelle der visierfähigen Dokumente, Teil III — Internationale Organisationen , die den Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen (der Europäischen Union) berechtigen (Handbuch visierfähige Dokumente, vgl. Anlage 5 zum Schengen-Handbuch sowie Anlage 10 zum Handbuch zum Visakodex), ist das angefragte Reisedokument des Roten Kreuzes in Deutschland nicht anerkannt. Frage 2: Insbesondere wie häufig wurden in Sachsen seit 2014 Reisedokumente des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz von Personen bei Behörden vorgelegt bzw. nachweislich von diesen benutzt? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/136100 Dresden, 28. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Insbesondere wie häufig sind Inhaber von Reisedokumenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz seit 2014 nach Sachsen bzw. Deutschland eingereist, um einen Antrag auf Asyl zu stellen? Frage 4: Insbesondere wie häufig sind Inhaber von Reisedokumenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz seit 2014, unter der Zuhilfenahme dieses Dokumentes , aus Sachsen bzw. Deutschland ausgereist? Frage 5: Welcher Herkunft sind die 5 größten Personengruppen, die in Sachsen seit 2014 Reisedokumente des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) bei Behörden vorgelegt bzw. diese in Sachsen nachweislich benutzt haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Bei den unteren Ausländerbehörden und der Zentralen Ausländerbehörde wurden bislang keine Reisedokumente des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz vorgelegt oder verwendet. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, dass diese bei anderen Behörden benutzt wurden bzw. diese Dokumente sind dort auch nicht bekannt. rundlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-05-28T10:58:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes