STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13241 Thema: Nachfrage zur Drs 6/469 Steinbruch Ebersbach von ProStein GmbH & Co. KG (Landkreis Görlitz) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-4141/8/46 Dresden, 2 5, MS! 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „2014 wurde unter Drs. 6/469 eine Kleine Anfrage gestellt, da mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über zunehmende Staub¬ und Lärmbelastungen sowie Baumschädigungen durch den Steinbruch in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf bei mir eingegangen sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Frage 1: Wann wurden seit dem 6. Januar 2015 auf welche Art und Weise im Steinbruch Staubniederschlags- und Lärmmessun¬ gen mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Seit dem 6. Januar 2015 wurden im Steinbruch Ebersbach keine Lärm- und Staubmessungen durchgeführt. Frage 2: Wann wurden seit dem 6. Januar 2015 mit welchem Ergebnis angemeldete und unangemeldete Befahrungen stichprobenhaft durchgeführt? Der Steinbruch wurde am 18. Mai 2015, am 5. April 2016 und am 1. Juli 2016 befahren und am 12. August 2015, 23. September 2016 und 9. Juli 2017 beflogen. Ob es sich jeweils um angemeldete oder unangemel¬ dete Befahrungen handelte, ist nicht dokumentiert. Befliegungstermine wer¬ den den Bergbauunternehmern vorher nicht bekannt gegeben. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Caroiaplafz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Bei der Befahrung am 18. Mai 2015 wurde festgestellt, dass der Tagebau ordnungs¬ gemäß geführt wird. Das betrifft sowohl den Gewinnungsbereich des Steinbruchs, den Bereich der Aufbereitung und die Fahrwege. Bei der Befahrung am 5. April 2016 wurde ebenfalls eine ordnungsgemäße Betriebs¬ führung vorgefunden. Es wurden keine sonstigen Besonderheiten protokolliert. Bei der Befahrung am 1. Juli 2016 wurden verschiedene Mängel bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften festgestellt und deren unverzügliche Beseitigung ange¬ ordnet. Betriebliche Besonderheiten, insbesondere Emissionen, sind nicht protokolliert. Bei den Befliegungen (Bergaufsicht aus der Luft mit einem Kleinflugzeug) zu den ge¬ nannten Terminen wurden keine Besonderheiten bzw. Mängel in der Betriebsführung festgestellt. Frage 3: Welche Verstöße gegen welche Genehmigungen sowie sonstige umweltund bodenrechtliche Vorschriften wurden im oben genannten Stein¬ bruch festgestellt und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Bei der Befahrung am 1. Juli 2016 wurden Verstöße gegen Arbeitssicherheitsvorschrif¬ ten festgestellt. Durch das Oberbergamt wurde angeordnet, diese Mängel teilweise unverzüglich, teilweise kurzfristig zu beseitigen. Weitere Verstöße bei der Betriebsfüh¬ rung des Steinbruchs Ebersbach sind dem Oberbergamt nicht bekannt. Frage 4: Die damaligen Verstöße wurden It. Antwort der Staatsregierung vom 06.01.2015 geahndet. Wie ist es weitergegangen - wurde im Nachgang die Einhaltung insbesondere dieser Vorschriften geprüft, gegen die verstoßen worden war und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Die damaligen Verstöße bestanden darin, dass Tätigkeiten ohne entsprechende Zulas¬ sung durchgeführt worden waren (2010: mehrfacher Nachtbetrieb der Aufbereitungsan¬ lage, 2011 mehrmaliger Betrieb der Bahnverladeanlage außerhalb der zugelassenen Betriebszeiten). Lärmmessungen erfolgten im Juni 2010, am 23.124. März 2012 (Steinbruch) und am 26./27. März 2012 (Bahnverladung Wasserbausteine und Edelsplitt). Die Messungen ergaben, dass die Tages- und Nacht-Immissionswerte an allen Immissionspunkten si¬ cher eingehalten werden. Auf dieser Basis wurden die Anträge des Bergbauunternehmers hinsichtlich der Erwei¬ terung der Betriebszeiten zugelassen. Für die Aufbereitungsanlage sind aktuell Be¬ triebszeiten von Montag 6:00 Uhr bis Sonnabend 22:00 Uhr und für die Bahnverladeanlage Betriebszeiten von Montag 00:00 Uhr bis Sonnabend 24:00 Uhr zugelassen. Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Einhaltung der Lärmimissionswerte gab es bislang nicht. Frage 5: Liegen der Staatsregierung Kenntnisse darüber vor, ob die Betriebser¬ laubnis des Steinbruchs nach 2019 verlängert werden soll? (Bitte ange¬ ben, ob Anträge o.ä. eingegangen sind) Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Bergbauunternehmer hat mit Schreiben vom 17. April 2018 beim Sächsischen Oberbergamt die Verlängerung der Geltungsdauer des Hauptbetriebsplanes ohne wei¬ tere Änderungen bis zum 30. Juni 2021 beantragt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-05-28T09:57:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes