SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn-Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/13246 Thema: Schulhausbauförderung 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Grundlage für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ist die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Landeseinheitlichen Fördermitteldatenbank zum Stichtag 30. April 2018. Die nachgefragten Sachverhalte tangieren die Förderprogramme des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK), des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI). Dabei erteilte das SMI Fehlmeldung mit folgender Begründung: Die Programme der Städtebauförderung dienen der Stadtentwicklung und der Beseitigung von städtebaulichen Missständen bzw. Funktionsverlusten. Die Haushaltsmittel werden für diese Zielstellung in den Haushaltsplan eingestellt. Die Zuwendungsempfänger erhalten auch für diese Zielstellung Finanzhilfen für Gesamtmaßnahmen - nicht für Einzelmaßnahmen. Im Rahmen der Beseitigung von städtebaulichen Missständen bzw. Funktionsverlusten ist die Sanierung von Schulen förderfähig . Die in den Gesamtmaßnahmen durchgeführten Einzelmaßnahmen werden in den Programmen der Städtebauförderung nicht erfasst. Frage 1: ln welcher Höhe bestanden im Haushaltsjahr 2017 Ermächtigungen zur Bewilligung und Auszahlung von Haushaltsmitteln zur Förderung von Schulhausbaumaßnahmen? [Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstellen und Art der Haushaltsermächtigung (Kassenmittel oder Verpflichtungsermächtigung).] Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 2. Mai 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/13/36 Dresden.~ . Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poslstelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN ln der Fachförderung des SMK bestanden nach dem Doppelhaushalt 2017/2018 folgende Ermächtigungen zur Bewilligung und Auszahlung in 2017: Haushalts- Kassenmittel Ausgabereste, Verpflichtungs- Verpflichtungs- Verpflichtungsstelle in 2017 übertragen ermächtigungen, ermächtigungen, ermächtigungen, nach 2017 fällig in 2018 fällig in 2019 fällig in 2020 T€ T€ T€ T€ T€ 0503/88391 59.000,0 28 .105,2 34.000,0 25.000,0 0503/89391 1.000,0 0,0 1.000,0 0,0 1530/88301 7.000,0 19.895,2 4.000,0 3.500,0 0503/88353 1.357:1 12.714,2 3.000,0 3.000,0 1.371,6 0503/89353 500,0 1.000,0 250,0 250,0 0503/88398 0,0 3.759,1 0,0 0,0 Summe 209.702,4 Hierbei sind auch die Angaben zu den übertragenen Ausgaberesten dargestellt, die jedoch ausschließlich für Auszahlungen und nicht für Bewilligungen zur Verfügung standen. Das Programm "Brücken in die Zukunft" im Ressort des SMUL wird über das gleichnamige Sondervermögen abgewickelt, in dem ein überjähriger Haushaltsvollzug stattfindet. Eine Unterscheidung nach Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen findet daher nicht statt. Weiterhin sind die Haushaltsstellen im Sondervermögen gegenseitig vollständig deckungsfähig, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann. Frage 2. ln welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2017 Haushaltsmittel zur Bewilligung von Fördermitteln für Schulhausbaumaßnahmen beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltstellen.) ln der Fachförderung des SMK wurden im Jahr 2017 Fördermittel von insgesamt 104.692,8 T € zur Bewilligung beantragt. Eine Beantragung auf konkrete Haushaltsstellen erfolgte nicht und kann somit nicht dargestellt werden. Im Programm "Brücken in die Zukunft" konnten Anträge in 2017 sowohl für das Budget "Bund" als auch für das Budget "Sachsen" gestellt werden . Allerdings wird den Anträgen erst bei Bewilligung eine Haushaltsstelle zugeordnet, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann . Frage 3. ln welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2017 Haushaltsmittel zur Förderung von Schulhausbaumitteln bewilligt und ausgezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltsstellen.) ln der Fachförderung des SMK wurden im Jahr 2017 Haushaltsmittel (Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre) von insgesamt 89.266,3 T € Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN bewilligt (Erstbewilligungen) . Auszahlungen (Kassenmittel und Ausgabereste) erfolgten im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 51 .626,8 T €. Haushaltsstelle bewilligt in 2017 ausgezahlt in 2017 T€ T€ 0503/88391 54.886,6 29.886,7 0503/89391 8.389,0 4.732,2 1530/88301 7.865,0 12.803,0 0503/88353 8.918,7 1.870,9 0503/89353 9.207,0 2.334,0 0503/88398 0,0 0,0 Summe 89.266,3 51.626,8 ln der Fachförderung des SMUL wurden folgende Haushaltsmittel zur Förderung von Schulhausbauvorhaben bewilligt und ausgezahlt: Haushaltsstelle bewilligt in 2017 ausgezahlt in 2017 T€ T€ 8004/88310 26.317,9 4.014,8 8004/88331 239.139,8 10.463,6 Summe 265.457,7 14.478,4 Mit freundlichen Grüßen i:v Seite 3 von 3 2018-05-25T10:37:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes