STAATSMIN1STERIUM DES INNERN AP1 In Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13251 Thema: Berichterstattung über fehlerhafte Polizeiliche Kriminalstatistik Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Artikel ,Wer nicht zählen kann, muss hetzen. „Zuwanderer" in der Sächsischen Kriminalstatistik' von Tobias Wilke, veröffentlicht auf dem Sprachlos-Blog (URL:http://sprachlos-blog.de/wer-nicht-zaehlenkann -muss-hetzen/) verweist der Autor auf Fehler in der Polizeilichen Kriminalstatistik." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird das Staatsministerium des Inneren die Polizeiliche Kriminalstatistik korrigieren und nachträglich veröffentlichen? Frage 2: Wird das Staatsministerium des Inneren mindestens auf die unterschiedlichen Recherchebedingungen bei der Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik hinweisen und diese Hinweise nachträglich veröffentlichen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In dem durch die sächsische Polizei im Internet veröffentlichten grafischen Überblick zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurde der Hinweis aufgenommen , dass sich die Zuwandererzahl für das Jahr 2017 nach erstmals bundesweit einheitlich festgelegten Recherchekriterien richtet und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht gegeben ist. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/47 Dresden, 30. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine nachträgliche Korrektur der bundesweit abgestimmten PKS 2017 ist nicht möglich. Frage 3: Plant das Staatsministerium des Inneren, im Jahr 2019 eine Gesamtzahl der Zuwandererinnen anzugeben vor dem Hintergrund der im genannten Artikel aufgeführten Problematisierung dieser Zahl? Das Staatsministerium des Innern wird für die kommenden Jahre weiter auf die bundesweit einheitlich abgestimmte Verfahrensweise und die vom Bundeskriminalamt sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung gestellten Zahlen für Zuwanderer zurückgreifen und diese auch veröffentlichen. Frage 4: Die Menschen aus welchen Herkunftsländern flossen in die Gesamtzahl der Zuwandererinnen sowie die Zahl der tatverdächtigen ZuwandererInnen ein (bitte entsprechend aufschlüsseln mit Angabe des Zeitpunkts des Zahlenstands)? Für die Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12855, Anlage 1 verwiesen. Frage 5: Wie gestaltet sich die Entwicklung der Tatverdächtigenzahl im Vergleich der Jahre 2016 und 2017, wenn aus der Gesamtzahl der Zuwandererinnen die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen eingerechnet und die Zahl der „unerlaubt Aufhältigen " abgezogen wird? Als tatverdächtige Zuwanderer wurden in der PKS in 2016 und 2017 bundesweit alle Personen mit dem Aufenthaltsstatus/-grund • „Asylbewerber", • „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte", • „geduldete Ausländer", • „Kontingentflüchtlinge" sowie • „unerlaubt aufhältige Personen" erlasst. Danach ist die Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderer in den Jahren 2016 und 2017 nahezu gleich (2016: 9.497; 2017: 9.493). Zieht man die Tatverdächtigen mit dem Aufenthaltsstatus „unerlaubt aufhältige Personen " von der Gesamtzahl der tatverdächtigen Zuwanderer ab, wären es im Jahr 2016 8.846 und im Jahr 2017 8.898 tatverdächtige Zuwanderer gewesen. Somit wäre die Zahl der Tatverdächtigen leicht angestiegen. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SA C H S E N Der Aufenthaltsstatus „vollziehbar Ausreisepflichtige" wird in der PKS für die Tatverdächtigen nicht ausgewiesen. Aufgrund dessen kann dahingehend keine Aussage zur Entwicklung der Tatverdächtigenzahl getroffen werden. M»t r undlic n Grüßen c lr f.( Dr. Roländ Wöller Seite 3 von 3 2018-05-30T13:17:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes