STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13256 Thema: Krankenstand der sächsischen Polizei in 2017 — Aktualisierung der Kleinen Anfragen zu Drs. 6/2021 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellen sich der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei im Jahr 2017 dar? (Bitte aktualisiert aufgeschlüsselt gemäß Anlage 1 zu Drs. 6/2021 nach Landespolizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und Polizeiverwaltungsamt, Gesamtkrankenstand, Krankenstand, Krankentagen , Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen , Ausfalltagen!) Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei waren 2017 nur eingeschränkt dienstfähig? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln gemäß der Aufstellung in Beantwortung zu Frage 3 zu Drs. 6/3793 nach Landespolizei , Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und Polizeiverwaltungsamt!) Bei der Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten existiert eine Kategorie „eingeschränkt (Polizei -)dienstfähig" nicht. Unterschieden wird lediglich zwischen dienstfähig und nicht dienstfähig . Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/53/13 Dresden, 30. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplälze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Beamtinnen bzw. Beamte sind dann dienstunfähig, wenn die Erfüllung der Dienstpflichten wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist (§ 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz). Beamte des Polizeivollzugsdienstes (PVD) sind dann polizeidienstunfähig, wenn sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den PVD nicht mehr genügen, es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt (§ 138 Abs. 1 Sächsisches Beamtengesetz). Ist eine Wiedererlangung der Polizeidienstfähigkeit innerhalb zweier Jahre nicht zu erwarten, ist die Polizeidienstunfähigkeit dauerhaft. Eine statistische Erfassung von für die Dienstverrichtung relevanten gesundheitlichen Einschränkungen findet nur dann bei den Bediensteten des PVD statt, wenn die Einschränkung mindestens drei Monate andauert. Bei den Beamten der anderen Fachrichtungen , die in der sächsischen Polizei beschäftigt werden, existieren keine Informationen , die sich statistisch dahingehend auswerten ließen. Demzufolge handelt es sich bei den in der Antwort ausgewiesenen Fällen ausschließlich um Bedienstete des PVD, von denen bekannt ist, dass sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den PVD für mindestens drei Monate nicht mehr genügen , deren auszuübende Funktion in der Regel jedoch die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des PVD nicht mehr uneingeschränkt erfordert. Dienststelle Bedienstete des PVD mit gesundheitlichen Einschränkungen Polizeidirektion (PD) Chemnitz 201 PD Dresden 317 PD Görlitz 174 PD Leipzig 419 PD Zwickau 203 Landeskriminalamt (LKA) Sachsen 39 Präsidium der Bereitschaftspolizei (BBP) 43 Polizeiverwaltungsamt (PVA) 17 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 4 Frage 3 Wie stellen sich der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei im Jahr 2017 dar? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landespolizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei , Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und Polizeiverwaltungsamt , Gesamtkrankenstand, Krankenstand, Krankentagen, Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen, Ausfalltagen!) Für Tarifbeschäftigte erfolgt erst ab dem 1. Januar 2018 eine kontinuierliche quartalsweise statistische Erfassung von Krankendaten. Eine Beantwortung hinsichtlich der Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN ZN. ffe Freistaat SACHSEN Krankenstände der Tarifbeschäftigten für das Jahr 2017 wäre nur nach einer händischen Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Jahres 2017 möglich. Eine solche Auswertung ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine (überwiegend händische) Auswertung der Krankenunterlagen der rund 2.400 Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzte Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde für die Beantwortung der auf die Krankenstände der Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten gerichteten Fragen alleine einen zusätzlichen Zeitaufwand von rund 200 Stunden erforderlich machen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts zu dem Ergebnis, dass dies unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht zu leisten ist. M elindlioheryGrüßen Prof! Dr. Roland Wöller Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13256 Krankenstand/Erkrankungsdauer PVD Krankenstand PVD (in Prozent) 2017 PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau BPP LKA PVA FH 8,47 9,08 10,53 10,19 8,02 5,93 5,94 6,07 2,08 Durchschnitt Krankentage je PVD 2017 PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau BPP LKA PVA FH 30,90 33,13 38,42 37,02 24,35 21,68 21,93 22,15 7,57 Anzahl Erkrankungsfälle PVD nach Dauer 2017 PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau BPP LKA PVA FH 3364 6548 2763 5952 1867 1223 3303 203 617 1 1 Anzahl der durch die Erkrankungsfälle PVD 2017 verursachten Ausfalltage PD Chemnitz PD Dresden PD Görlitz PD Leipzig PD Zwickau BPP LKA PVA FH nur 6 \Nochen 28585 37158 22270 47172 15259 9027 22065 1514 2714 nur 6 Wochen 7231 8382 8393 13680 4356 2131 2196 466 147 nur > 12 Wochen 15115 27970 16518 31464 10109 4437 3333 456 93 2018-05-31T08:15:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes