STAATSM1NI5TER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1326 Thema: Ausbau der S 44 Skoplau Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/2 Dresden- 3 7. APR. 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 29. November 2013 informierte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr über den Ausbaustand der Staatsstraße S 44 in Skoplau, wobei alsbald mit Fertigstellung zu rechnen sei. Jedoch müssten auf einem etwa 300 Meter langen Abschnitt die Straßenbauarbeiten südlich von Skoplau baugrundbedingt unterbrochen werden, da die Standsicherheit nicht gegeben sei. Mit rechtzeitiger Fertigstellung dieses Abschnitts sei daher nicht zu rechnen und könne sich "ggf. bis zu einem Jahr" verzögern. Aktuell weist der Landkreis Leipzig für den betroffenen Bereich der S 44 nach wie vor eine Vollsperrung wegen Bauarbeiten aus, die voraussichtlich noch bis 30.06.2015 andauern sollen (Vgl. http://www.landkreisleipzig.de/strassenbaustellen.html).“ Zertifikat seit 2006 audit berofundfamlltc Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand haben die Bauarbeiten aktuell und wann ist mit vollständiger Fertigstellung des Ausbaus der Staatsstraße S 44 in Skoplau inklusive des baugrundbedingt verzögerten Abschnitts südlich von Skoplau bzw. der unbeschränkten Freigabe für den Straßenverkehr zu rechnen? Im Rahmen der Bauausführung der Straße traten insbesondere durch großflächigen Altbergbau schwerwiegende Störungen des Untergrundes zu Tage, auf die sich im Planungsprozess keine Hinweise ergaben. Um die Maßnahme abschließen zu können, wurden weitere komplexe Untersuchungen und darauf aufbauend zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Baugrundes erforderlich. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Für den genannten 300 m langen Abschnitt sind die den Baugrund verbessernden Maßnahmen, eine ca. 100 m lange Bohrpfahlwand und die ergänzenden Straßenbauleistungen planerisch vorbereitet, ausgeschrieben und bereits beauftragt. Sie sollen zum Jahresende 2015 fertiggestellt werden. Frage 2: Welche Einzelmaßnahmen mussten bzw. müssen noch erbracht werden, um die Standsicherheit des baugrundbedingt verzögerten Abschnitts südlich von Skoplau zu ermitteln sowie baulich zu gewährleisten und welche projektgemäßen bzw. gegebenenfalls zusätzlichen Kosten fielen dafür an? Nach Erkundung der Ursachen wurde entschieden, den westlichen, talseitigen Dammfuss im Rutschungsbereich mit einer Bohrpfahlwand (rückverankerter Pfahlkopfbalken auf einer Länge von rund 100 m) zu sichern. Damit soll ein großflächiger Geländebruch aufgrund von geologischen, großräumigen Altbergbaurisiken verhindert werden. Daran anschließend werden die Straßenbauleistungen in diesem Abschnitt komplettiert. Für die zusätzlichen Tiefbauleistungen entstehen Kosten von ca. 0,6 Mio. €. Frage 3: Welche Vorkenntnisse über eine möglicherweise problematische Baugrundsituation bestanden vor der Bauausführung und welche weiteren Maßnahmen wurden vor der Bauausführung betrieben, um diese Kenntnisse zu präzisieren? Der Rutschungsbereich Skoplau ist zurückliegend bis ins Jahr 1920 dokumentiert. Vor Planungsbeginn lagen für den betreffenden Bereich mehrere geotechnische Berichte, Gutachten und eine bergbauliche Stellungnahme aus den Jahren 1980, 1990, 1992 und 1995 vor. Mit Planungsbeginn wurden aufbauend auf den vorhandenen Gutachten, Hinweisen aus der Planfeststellung und auf Grund neuer Vorschriften folgende Gutachten beauftragt: • Geotechnischer Bericht über die Hauptuntersuchung des Baugrundes (16. September 2011/31. Juli 2012), • Bericht zur Erkundung von Altbergbauhinweisen „S 44 Ausbau nördlich, in und südlich Skoplau“ vom 26. Juni 2012. Frage 4: In welchem Umfang wurde im Sinne der Frage 3 auf welche Kenntnisse und Erfahrungen zeitlich vorangehenden Straßenbaus im betroffenen Bereich zurückgegriffen oder nicht zurückgegriffen? Straßenbaumaßnahmen (außer Instandhaltungsmaßnahmen) im Bereich S 44 Skoplau sind aus den letzten 35 Jahren nicht bekannt. Kenntnisse und Erfahrungen waren also nicht vorhanden. Seite 2 von 3 STAATSM1N15TER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 5: Aus welchen tatsächlichen Gründen wurde die über vormalige Annahmen hinausgehende problematische Baugrundsituation erst während der Bauausführung bemerkt? Im Ergebnis der vor dem Baubeginn vorliegenden Baugrundgutachten wurde empfohlen, die hangseitigen Rutschungen durch tiefgründigen Bodenaustausch, den Einbau von hydraulischen Bindemitteln sowie die Anordnung eines Tiefensickers zu unterbinden. Im weiteren Planungsprozess - einschließlich des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens - ergaben sich keinerlei Hinweise für andere, zusätzliche Untergrundrisiken. Während der Bauausführung zeigten sich jedoch im betroffenen Bereich Risse im hergestellten Planum, die nach eingehenden, baubegleitenden Untersuchungen auf neue Bewegungen im talseitigen, tiefen Untergrund aufgrund von großräumigem Altbergbau zurückzuführen sind. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3