STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ sACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6113265 Thema: Schulsozialarbeit in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Schulsozialarbeit ist eine Maßnahme der Jugendsozialarbeit gern. § 13 Absatz 1 i. V. m. § 11 Absatz 3 Nummer 6 Sozialgesetzbuch (SGB) -Achtes Buch (VIII)- Kinder- und Jugendhilfe. Gern. § 85 Absatz 1 SGB VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Landkreise und Kreisfreien Städte, zuständig für die Gewährung von Leistungen nach SGB VIII. Diese Aufgaben erfüllen sie eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend des örtlichen Bedarfes. Die Bedarfsfeststellung , -planung und -befriedigung obliegt den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Daher liegen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) keine Informationen über die eigenverantwortliche Durchführung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit durch die Landkreise und Kreisfreien Städte vor. Das SMS kann lediglich Auskünfte im Rahmen der Förderung nach § 82 SGB VIII auf Grundlage von Förderrichtlinien erteilen . Frage 1: Welches Vergabeverfahren für die Schulsozialarbeit ist/war für die Landkreise vorgegeben? Frage 2: ln welchen Landkreisen I Kreisfreien Städten wurden für die Vergabe der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 201812019 Ausschreibungen durchgeführt? Frage 3: ln welchen Landkreisen I Kreisfreien Städten wurden die Vergaben der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 201812019 ohne Ausschreibungen durchgeführt und mit welcher Begründung erfolgte keine Ausschreibung? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .51-18/410 Dresden, 11 . Mai 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: ln welchen Landkreisen I Kreisfreien Städten wurden bei der Vergabe der Schulsozialarbeit die Vorschläge der Schulen bzgl. der Träger berücksichtigt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Der Freistaat Sachsen reicht Zuwendungen für Maßnahmen der Schulsozialarbeit an die Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen der Förderung nach § 82 SGB VIII auf Grundlage der Förderrichtlinie "Schulsozialarbeit" aus. Die zugewendeten Mittel sollen auf der Grundlage von § 4 Absatz 2 i. V. m. § 74 SGB VIII nach Maßgabe der Nummer 12 der Anlage 3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften, WK) in öffentlich-rechtlicher Form auf Antrag an Träger der freien Jugendhilfe weitergeleitet werden (Ziffer 111 der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit ). Die Mittel dürfen gern. Nummer 12.3 WK nur zur Projektförderung weitergegeben werden. Vergabeverfahren bzw. Ausschreibungen finden im Rahmen dieser Förderung daher nicht statt. Inwiefern die Landkreise und Kreisfreien Städte eigenverantwortlich zum Einsatz kommunaler Mittel Vergabeverfahren für Angebote der Schulsozialarbeit durchführen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 5: Gibt es noch freie Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten.) Die Staatsregierung führt keine Statistik über unbesetzte Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit . Mit freundlichen Grüßen 0. t/)1&: Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-05-11T13:48:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes