STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13267 Thema: Zuwanderer in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2017 — Nachfrage zur Kleinen Anfrage zur Drs. 6/12855 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Zuwanderer hielten sich im Jahr 2017 dauerhaft in Sachsen auf, die im Jahr 2016 als „unerlaubt aufhältige Personen" und seit dem 1. Januar 2018 als Personen mit „unerlaubtem Aufenthalt" in der Statistik ausgewiesen worden wären? (Vgl. Antwort zu Frage 1 und 2 sowie zu Frage 4 der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/12855!) Frage 2: Wie viele der hier in Frage 1 erfragten Zuwanderer in 2017 hatten welche Staatsangehörigkeit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind für das Jahr 2016 651 tatverdächtige Zuwanderer mit dem Aufenthaltsstatus „unerlaubt aufhältige Personen " ausgewiesen. Im Ausländerzentralregister (AZR) gibt es diesen Aufenthaltsstatus bzw. diese Kategorie nicht. Von einer weiteren Beantwortung wird seitens der Staatsregierung abgesehen . Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu MB& M771 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/51/47 Dresden, 30. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Für die Beantwortung der Frage, wie viele der im Jahr 2016 in der PKS mit dem Aufenthaltsstatus „unerlaubt auf hältige Personen" erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2017 dauerhaft in Sachsen aufhältig waren, müsste eine händische Einzelauswertung der 651 Akten bzw. Datensätze im AZR erfolgen. Für die Recherche ist pro Person ein Gesamtaufwand von durchschnittlich 15 Minuten zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von über 160 Arbeitsstunden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) bzw. der Ausländerbehörde (ABH) nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB bzw. der ABH nicht zu leisten ist. 'undlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-05-30T13:21:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes