SÄCHSìScHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li nd e na u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Feiks (DlE L¡NKE) Drs.-Nr.: 6l',3273 Thema: Positionen der Staatsregierung zur Beauftragung von ARD, ZDF und Deutschlandradio Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Fünf Bundesländer arbeiten an neuem Modell der Beauftragung von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Auch wenn die l6 Bundesländer im März 2016 die Arbeitsgruppe ,,Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" eingesetzt haben, ging es in deren seit zwei Jahren laufenden Beratungen kaum darum, ob und wie etwa angesichts des stetigen Medienwandels - möglichenreise der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender verändert werden muss. lm Kreis der Länder gibt es nun seit mehreren Wochen eine zweite Arbeitsgruppe, die sich explizit mit einer Reform des Auftrags der öffentlichrechtlichen Sender befasst. Auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder, die am 31. Januar in Berlin stattfand, haben Bayern, Baden- Württemberg und Schleswig-Holstein deutlich gemacht, dass sie es ,,für erforderlicho' halten, ,,eine Neufassung der Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Auge zu fassen". So steht es in der Ergebnisniederschrift zu dieser Sitzung (das Protokoll liegt der MK vor). Der Gruppe der drei Länder haben sich in der Folge nochHamburg und Sachsen angeschlossen." (https ://www. medien korres ponde nz. de/leitarti kel/a rti kel/reform-desauftrags .html, 26.04.20f 8). Laut einer Protokollerklärung ist über das Ob und das Wie einer Neufassung der Beauftragung im Rahmen der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni 2018 über einen entsprechenden Staatsvertragsentwurt zu beschließen, damit dies noch bei der Ermittlung des RundfunkbeitragsÍür 2021-2024 berücksichtigt werden kann." Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 1S4.2-1 05 1 t32t 1 405- 2018t76397 Dresden, îl .t¡^izo'te Die Kampagne des treistaates 5achsen. i ,r-. SACHSEN*j * ** DORTLtEcTËuRoPA Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße I 01097 Dresden .. SOG sAcHs¡ EHT Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Vorstellungen hat die Staatsregierung zur Neubeauftragung von ARD, ZDF und Deutschlandradio? Die Staatsregierung erachtet es für erforderlich, eine Neufassung der Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Auge zu fassen, die bei Wahrung des funktionellen Auftrags der KEF sowohl Elemente der Flexibilisierung als auch der Budgetierung enthält. Hierbei soll eine lndexierung des Rundfunkbeitrages mit in die Prüfung einbezogen werden. Frage 2: ln welchen dieser Positionen gibt es eine Ubereinstimmung zurischen den Regierungen der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen? Zu den vorgenannten Vorstellungen besteht Übereinstimmung zwischen den Regierungen der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen. lnzwischen hat sich Thüringen, das die vorgenannten Vorstellungen ebenfalls teilt, diesem Kreis angeschlossen. Frage 3: Auf welche Positionen hat sich die Arbeitsgruppe bisher gemeinsam verständigt und wo gibt es noch Dissens zwischen den einzelnen Bundesländern? Einigkeit besteht hinsíchtlich einer Neufassung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Überarbeitung des sog. Drei-Stufen-Tests, der Einführung eines indexbasierten Verfahrens zur Festschreibung des Rundfunkbeitrages sowie der Konkretisierung der Berichts- und Kontrollpflichten gegenüber und durch die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten bei entsprechender Ermöglichung größerer Freiheiten im Rahmen ihrer Budgetplanung. Ein Dissens zwischen den der Arbeitsgruppe angehörenden Bundesländern ist aktuell nicht ersichtlich. Frage 4: Wer nimmt von Seiten der Staatsregierung an den Treffen der oben genannten zweiten Arbeitsgruppe teil? An den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe auf Fachebene ist die Staatsregierung auf Ebene der Rundfunkreferenten vertreten. An den Sitzungen der Arbeitsgruppe auf politischer Ebene ist die Staatsregierung durch den Chef der Staatskanzlei vertreten. Mit freundlichen Grüßen dh*- lW Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-05-22T11:28:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes