STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13274 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat April 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte f142 e7r! Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3338 Dresden, 31. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen . Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 6 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat April 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. Bands, zahl Liedermacher, Redner 07.04.2018 Plauen Partei „Der Dritte ca. 110 Kundgebung „Sozial statt Weg", Stützpunkt katastrophal" mit Infostand, Vogtland Redner: Tony GENTSCH, Julian BENDER, Rico DÖHLER 07.04.2018 Zwickau Partei „Der Dritte ca. 120 Demonstration „Kapitalismus Weg", Stützpunkt zerschlagen! Für Familie, Vogtland Heimat und Tradition", Redner : Julian BENDER, Tony GENTSCH 07.04.2018 * Partei „Der Dritte * Gesamtparteitag, Aufstellung Weg", Bundesver- der Kandidatenliste für die band Europawahl 2019 07.04.2018 Raum Partei „Der Dritte mind. 2 Flugblattverteilung Leipzig Weg", Stützpunkt Mittelland 07.04.2018 Chemnitz Partei „Der Dritte * Flugblattverteilung Weg", Stützpunkt Westsachsen 07.04.2018 Riesa NPD * Regionalkonferenz, Redner: Frank FRANZ 11.04.2017 Leipzig ldentitäre Bewegung mind. 5 Ballonaktion 14.04.2018 Chemnitz Rechtsextremisten ca. 70 Zeitzeugenvortrag, Redner: Abdallah MELAOUHI 14.04.2018 Chemnitz Partei „Der Dritte mind. 5 Aktionstag zum Arbeiter- Weg", Stützpunkt kampftag in Chemnitz — Rei- Westsachsen nigungs- und Flugblattverteilaktion 14.04.2018 Raum Mittel- Partei „Der Dritte mind. 15 Frühlingsfest sachsen Weg", Stützpunkt Mittelsachsen 18.04.2018 Dresden Identitäre Bewegung mind. 3 Flugblattverteilung Dresden Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. Bands, zahl Liedermacher, Redner 19.04.2018 Dresden JN mind. 2 Reinigungsaktion im Rahmen der Kampagne „Jugend packt an" 20./21.04. Ostritz NPD ca. 1.300 „Schild & Schwert Festival", 2018 Redner u. a.: Markus WALTER Michael BRÜCK Uwe MEENEN Sascha KROLZIG Thorsten HEISE Sebastian SCHMIDTKE Alexander DEPTOLLA Dieter RIEFLING Baldur LANDOGART (Tobias SCHULZ), Ricarda RIEFLING, Gianluca BRUNO, Bands: Nahkampf (Freie Hansestadt Bremen [HB]) Griffin (Berlin [BE]) Phil von FLAK (Rheinland- Pfalz [RP]) Die Lunikoff Verschwörung (BE) Kategorie C (HB) Oidoxie (Nordrhein- Westfalen [NW[) Bataillon 500 (Mecklenburg- Vorpommern [MV]) Sons of Odin (BE) Germanium (RP) Hausmannskost (Brandenburg [BB]) 21.04.2018 Chemnitz Partei „Der Dritte 16 Kundgebung „Deutsche hel- Weg", Stützpunkt fen Deutschen — Vom ich Westsachsen zum wir" 22.04.2018 Niederkaina Rechtsextremisten ca. 100 Gedenkveranstaltung bei Bautzen 23.04.2018 Leipzig Partei „Der Dritte * Verteilaktion Weg", Stützpunkt Mittelland 28.04.2018 Mücka Brigade 8 * Balladenabend, Auftritt von Kategorie C (HB) Seite 4 von 6 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 28.04.2018 Mittel- Rechtsextremisten * Party mit Auftritt sachsen „FreilichFrei" (Freistaat Sachsen) April 2018 Oederan Partei „Der Dritte mind. 6 Ausflug Weg", Stützpunkt i Mittelsachsen , * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat April 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteiligung/ Anzahl der rechts- Funktion, ggf. Bands, Liedermacher, extremistischen Redner Teilnehmer 09.04.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration 16.04.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer PEGIDA-Demonstration 22.04.2018 Plauen Beteiligung von Rechtsextremisten an * der Kundgebung „Flauen wehrt sich" 23.04.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer PEG I DA -Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 5 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat April 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner März 2018 Leisnig Partei „Der Dritte mind. 2 Reinigungsaktion Weg", Stützpunkt Mittelsachsen März 2018 Döbeln, NPD, Kreisver- mind. 1 Verteilaktion Roßwein, band Mittelsach- Ostrau, sen Waldheim, Hartha, Hartmannsdorr 24.03.2018 Mücka Brigade 8 25 Party, Auftritt der Liedermacher „Artgerecht" (Herkunft n.b.) und „Fylgien " (BB) Der Staatsregierung liegen außerdem Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4itf)eundleen Grüßen blf. Dr. Roland VVöller Seite 6 von 6 2018-05-31T09:06:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes