STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13282 Thema: Evaluation der Erhebung von Telekommunikationsdaten nach § 42 Sächsisches Polizeigesetz - Nachfrage zu Drs. 6/7978 und 6/10055 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die in § 42 Abs. 9 SächsPolG vorgesehene Evaluation als Dienstleistung für eine Beauftragung nach dem Vergaberecht a) ausgeschrieben und b) welcher unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständige beauftragt? mit welchem Ergebnis durchgeführt? (Bitte auch Ausschreibungstext beifügen und zeitlichen Ablauf der „zwingend einzuhaltenden Arbeitsschritte und zeitlichen Fristen" mitteilen.) Frage 2: Inwieweit wurde die Evaluation zwischenzeitlich mit welchem Ergebnis durchgeführt? Frage 3: Wie viele Auskunftsverlangen nach § 42 Abs. 1 und 2 SächsPolG wurden in den vergangenen drei Jahren a) durch richterliche Anordnung und b) mit richterlicher Bestätigung gestellt? Frage 4: Wie viele Personen waren von Maßnahmen nach § 42 Abs. 1 und 2 SächsPolG betroffen? Frage 5: Wie viele der Betroffenen nach Ziffer 4. wurden von der Beauskunftung benachrichtigt? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/53/18 Dresden, 31. Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Ausschreibung für eine freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich der wissenschaftlichen Mitwirkung an der Evaluierung ist am 25. April 2018 erfolgt. Es wurden vier Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Angebotsfrist endete für die Bieter am 14. Mai 2018. Im Ergebnis der Ausschreibung ist ein Angebot eingegangen. Der Zuschlag wird nach Prüfung des Angebots erfolgen . Der Zuschlag erfolgte in der 21. Kalenderwoche. Als Ausführungszeitraum für die zu beauftragende Dienstleistung ist die Zeit ab Juni 2018 vorgesehen. Die Dienstleistung richtet sich auf die Begutachtung der durch das Staatsministerium des Innern durchzuführenden Prüfung. Von der in Frage 1 erbetenen Überlassung des Ausschreibungstextes wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen. Der Gesamtprozess der Evaluation ist noch nicht beendet und die Verdingungsunterlagen enthalten auf diesen bezogene Angaben und Materialien. Ferner gilt, dass im Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen keine Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen besteht (VerfGH v. 19.7.2012, Vf. 102 —1-11). Eine Vorabmitteilung von Ergebnissen und Einzelaspekten zum Gegenstand der Evaluation im Vorgriff auf die Prüfung und Befassung des Sachverständigen verbietet sich schon deswegen, weil die Möglichkeit anderweitiger Kategorisierung und Bewertung durch den Sachverständigen besteht. Es ist daher sachgerecht und im Übrigen gesetzlich vorgesehen, dass die Landesregierung im Anschluss an die unter Beteiligung eines wissenschaftlichen Sachverständigen abgeschlossene Evaluation dem Landtag über das Ergebnis der Evaluierung zu berichten hat. Mi-_,T 4u .11( r ndliche Grüßen of1.(Dr. ola öller Seite 2 von 2 2018-05-31T10:04:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes