STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13289 Thema: Gefährdungsbeurteilung für Angestellte in nachgeordneten Behörden und Institutionen des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren nachgelagerte Behörden und Institutionen wurde bisher eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, was sind jeweils die wichtigsten Ergebnisse und welche konkreten Maßnahmen wurden bisher eingeleitet bzw. bereits realisiert? Die Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Welche speziellen Herausforderungen/Handlungsbedarfe wurden mittels Gefährdungsbeurteilung für Angestellte der Sächsischen Polizei identifiziert und mit welchen konkreten Maßnahmen wurde bisher auf diese reagiert? (Bitte Angabe der Einzelmaßnahmen mit Laufzeit, Anzahl der Beteiligten, deren Einsatzfelder sowie erreichte bzw. geplante Ergebnissen und verfolgte Ziele) Die ngaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. t frbundlic Ptof. Dr:Roland Wöller Anlagen: 2 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 11-1053/52/2 Dresden, 1. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13289 Stichtag: 1. Juni 2018 Behörde Zu Frage 1: Landesdirektion Sachsen In der Landesdirektion Sachsen werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Die Erstellung der tätigkeits-/arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen obliegt den Führungskräften , die Beurteilung obligatorischer/zentraler Gefährdungen erfolgt durch Abteilung 1. Für die Beurteilung von Bildschirmund Büroarbeitsplätzen wurde eine elektronisch ausfüllbare Checkliste erarbeitet. Die Gefährdungsbeurteilungen unterliegen der ständigen Aktualisierung und umfassen eine Vielzahl von Gefährdungsfaktoren, die dabei erneut oder neu zu beurteilen sind. Das Maßnahmenspektrum ist sehr breit, dazu zählen z. B. die Veranlassung von Vorsorgeuntersuchungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Unterweisung und Schulung von Bediensteten sowie die Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsmittel. Landesamt für Denkmal- Es werden Gefährdungsbeurteilungen entsprechend den gepflege Sachsen setzlichen Regelungen zusammen mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Es wird angestrebt, die auf dieser Grundlage ermittelten Gefährdungen zu vermeiden . Es werden wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt (Tragen von pers. Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorge ) und umgesetzt. Die Beschäftigten werden im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Arbeitsschutzunterweisung unterrichtet. Landesamt für Verlas- Es wurden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Die wichsungsschutz Sachsen tigsten Ergebnisse hieraus sind, dass die arbeitsschutzrechtliche Schulung und Unterweisung intensiviert werden muss und die Einrichtung arbeitsergonomischer Arbeitsplätze (ergonomischer Bürostühle und höhenverstellbare Schreibtische) ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsprävention ist. Konkrete Maßnahmen sind die Schulung von Ersthelfern und Mitarbeitern zur Befreiung aus Aufzugsanlagen, Ausbildung eines Leiternprüfbeauftragten, Prüfung von mechanischen und elektrischen Gerätschaften und Einrichtungsgegenständen. Beschaffung o. g. ergonomischer Büromöbel. Staatsbetrieb Geobasisin- Es wurden Gefährdungsbeurteilungen entsprechend den geformation und Vermes- setzlichen Regelungen durchgeführt. Ergebnisse waren hierbei sung Sachsen die bei Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen typischen Gefährdungen , wie Haltungsbeschwerden und auftretende Augenbeschwerden . Zur Gefährdungsminimierung wurden den Beschäftigten ergonomische Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und sie werden regelmäßig zum gesundheitsgerechten Verhalten am Bildschirmarbeitsplatz unterwiesen. Bei technischen Tätigkeiten wurden hauptsächlich Gefährdungen im Umgang mit motorbe- Seite 1 von 3 triebenen Geräten sowie bei der Verwendung von Gefahrstoffen identifiziert. Hierzu werden die Beschäftigten regelmäßig zu sicherheitsgerechtem Verhalten unterwiesen, die Verwendung von geeigneter persönlicher Schutzausstattung angeordnet sowie Betriebsanweisungen für den Umgang mit Geräten und Gefahrenstoffen erstellt. Staatsbetrieb Sächsische Es werden Gefährdungsbeurteilungen entsprechend den ge- Informatik Dienste setzlichen Regelungen an den verschiedenen Standorten durchgeführt. Bestehende Gefährdungen bezogen sich auf Arbeitsmittel der Bildschirmarbeitsplätze der Beschäftigten (Büroarbeitstische und Bildschirme), auf die Fahrtätigkeiten zwischen den Standorten und bei Dienstfahrten. Als Maßnahme werden die Bildschirmarbeitsplätze entsprechend mit neuen Arbeitsmitteln ausgestattet und es werden Unterweisungen zum Arbeitsschutz (regelmäßig) durch die Führungskräfte durchgeführt. Bautechnische Gefährdungen/Mängel werden in Zusammenarbeit mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilen- und Baumanagement beseitigt. Sächsisches Staatsarchiv An allen Standorten sind die nach den rechtlichen Regelungen (StA) erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen erstellt worden. Im Ergebnis dieser Beurteilungen sind alle Tätigkeiten im StA mit geringem oder mittlerem Risiko verbunden. Die Maßnahmen sind je nach Art der Beeinträchtigung unterschiedlich (Abstellung von Gefahren, Aufklärung über Gefahren, Kontrolle der von den Bediensteten zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, organisatorische Maßnahmen und Fortbildungsangebote). Statistisches Landesamt Bislang wurde keine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Konkrete Sachsen Maßnahmen werden aus den regelmäßig durchgeführten Arbeitsplatzbegehungen abgeleitet. Hochschule für öffentliche Bislang wurde keine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Entschei- Verwaltung Meißen, Fort- dung über die Durchführung wird noch getroffen. bildungszentrum des Freistaates Sachsen Landesfeuerwehr- und In der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sach- Katastrophenschutz- sen wurden in der Atemschutzwerkstatt, in den Werkstätten schule Sachsen Haus G sowie im Verwaltungsgebäude Haus A Beurteilungen der Arbeitsbedingungen nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz vorgenommen . Die Beurteilung und Dokumentation der ermittelten Gefährdungen erfolgte differenziert nach mechanischen Gefährdungen , elektrischen Gefährdungen, Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Brand- und Explosionsgefährdungen, thermischen Gefährdungen, Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen, Gefährdungen durch Arbeitsbedingungen , physischer Belastung/ Arbeitsschwere, Wahrnehmung und Handhabbarkeit, psychischen Belastungen sowie Organisation. Seite 2 von 3 Folgende Maßnahmen werden im Ergebnis der vorgenommenen Gefährdungsbeurteilungen bereits durchgeführt oder befinden sich in Bearbeitung: Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und Unterweisung in der Anwendung, technische Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung einer geeigneten Abluft im Bereich der Spülschrankanlage, Erstellung eines einheitlichen Gefahrstoffverzeichnisses, Bereitstellung von Pflegemitteln für den Werkstattbereich Atemschutz, Überprüfung der Fristen für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Schutzmaßnahmen gegen Geruchsbelastungen, Gestaltung der Arbeitsplätze gemäß DGUV 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze ", Erstellung von Betriebsanweisungen für die Arbeitsmittel , Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne, Aufhängung Erster -Hilfe -Plakate gemäß Anforderungen DGUV, Maßnahmen zur Standsicherheit von Regalen, Installation von arbeitsschutztechnischen Abschirmeinrichtungen sowie Lagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 510 Ziffer 4.2 (z. B. Auffangeinrichtungen , Sicherheitsschrank). Polizeibereich Es werden Gefährdungsbeurteilungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen durchgeführt. Siehe beigefügte Anlage 2. Seite 3 von 3 2018-06-01T11:14:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes