SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13291 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Gefährdungsbeurteilung für Angestellte in nachgeordneten Behörden und Institutionen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche, dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus nachgelagerte Behörden und Institutionen wurde bisher eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, was sind jeweils die wichtigsten Ergebnisse und welche konkreten Maßnahmen wurden bisher eingeleitet bzw. bereits umgesetzt? Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese Beurteilung ist bisher an folgenden nachgeordneten Bereichen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vorgenommen worden: Landeszentrale für politische Bildung, Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) , sämtlichen öffentlichen Schulen. Die wichtigsten Ergebnisse folgen aus der Art der Tätigkeit. ln der Verwaltung treten oft gesundheitliche Gefährdungen auf, die durch die sitzende Tätigkeit am Computer hervorgerufen werden. ln diesen Fällen wird überprüft und sichergestellt, dass funktionsgerechtes Arbeitsmaterial zur Verfügung steht und sachgerecht genutzt wird . Wenn bereits gesundheitliche Probleme aufgetreten sind , werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Angebot der Vorsorge durch den Betriebsarzt (BA), 2. Prüfung des Erfordernisses für besondere ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes, Seite 1 von 4 ljSACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 4. Mai 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/13/40 Dresden, )1. Mai 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN 3. Unterstützung der Beschäftigten bei Antragsstellungen beim Rentenversicherer etc., 4. Thematisierung von Schwerpunkten in jährlichen Unterweisungen des Betriebsarztes in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Für die Schulleitungen der öffentlichen Schulen existieren Maßnahmenlisten. Auf Grundlage der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und auch des Betriebsarztes können diese zur Problemlösung verwendet werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind den Verantwortlichen zugeordnet. Zum Beispiel organisatorische Maßnahme - Schulleiter, organisatorische Maßnahme - Hausmeister, Veranlassung der Reparatur - Schulträger. Damit ist die Durchführung der Wirksamkeitskontrolle durch die Schulleiter gewährleistet. Insgesamt werden festgestellte Gefährdungen beurteilt und im sicherheitstechnischen bzw. arbeitsmedizinischen Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung festgehalten . Die Gefährdungsbeurteilung wird dem Schulleiter übergeben. Der Schulleiter, welchem mit seiner Berufung die Unternehmerpflichten übertragen werden (§ 13 Arb- SchG), ist für die Abstellung der Gefährdungen verantwortlich. Dazu teilt er diese dem Schulträger mit und fordert ihn zur Abstellung auf. Eine Prüfung der Gefährdungsbeseitigung erfolgt in der Regel nach einem Jahr bei erneutem Schulbesuch der Sifa bzw. des Betriebsarztes. Hinzu kommen weitere Kontakte zur Beratung des Schulleiters, zur Teilnahme an Beratungen in der Schule (z. B. Bauberatungen u. a.) und zu Unterweisungen des Kollegiums . Die bisher erstellten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dokumentationen sind umfangreich. Zusammen mit weiteren Berichten und Protokollen der Beratungen müsste eine Fülle an Datenmaterial u. a. von den 1.356 öffentlichen Schulen bezüglich festgestellter Gefährdungen ausgewertet werden . Allein für die genannten öffentlichen Schulen müsste jede sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilung inkl. aller anhängigen Dokumente und Vorgänge gesichtet werden , um eine genaue Gewichtung bestimmter Gefährdungslagen vorzunehmen. Pro Schule ist von mindestens einer Stunde Arbeitszeit auszugehen, so dass ein Sachbearbeiter über 30 Wochen mit der Auswertung beschäftigt wäre. Eine statistische Erfassung solcher Sachverhalte ist nicht vorgesehen, da Verantwortung für die Abstellung der Gefährdungen generell dem Schulleiter/der Schulleiterin obliegt. Deshalb ist eine detailliertere Beantwortung im vorgesehenen Bearbeitungszeitraum nicht möglich. Frage 2: Inwiefern begleitet/verantwortet das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Schulleiter , Lehrer, pädagogische Mitarbeiter und Betreuungspersonal an sächsischen Schulen? Die Technische Universität Chemnitz hat im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem LaSuB das Arbeitsschutzmanagementsystem Schule (AManSys) erarbeitet, das den öffentlichen Schulen als Unterstützungssystem zur Verfügung steht. Dieses System gewährleistet die Handlungssicherheit der Schulen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Arbeitsschutzmanagementsystem umfasst verbindliche Handlungsanleitungen für alle Beschäftigten, insbesondere für alle Führungskräfte. Ein wesentlicher Bestandteil von AManSys ist das Notfallmanagement Es enthält die Vergehensweisen bei Gefahrensituationen und sonstigen Notfallmaßnahmen. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Darüber hinaus werden Sifa's und BA zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der öffentlichen Schulen Sachsens durch das LaSuB bestellt. Die damit verbundenen Aufgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), auch hinsichtlich der Erstellung der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, wurden vertraglich an diese übertragen. Um alle möglichen Mängel zu betrachten und die Einrichtungen möglichst einheitlich zu betreuen, werden für die Dokumentation der festgestellten Gefährdungen Checklisten digital bereitgestellt. Aus diesen werden Maßnahmenlisten (Gefährdungsbeurteilung) generiert. Frage 3: Welche speziellen Herausforderungen des Lehrerberufes wurden mittels Gefährdungsbeurteilung identifiziert und mit welchen konkreten Maßnahmen wurde bisher auf diese reagiert? (Bitte Angabe der Einzelmaßnahmen mit Laufzeit , Anzahl der Beteiligten sowie erreichten bzw. geplanten Ergebnissen) Die Belastungen der Lehrkräfte werden in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und BA in Gesundheitsberichten (2008, 2010, 2016) und weiteren wissenschaftlichen Forschungsarbeiten untersucht. Damit wird eine umfassende Bewertung der gesundheitlichen Situation der Lehrkräfte möglich. Die Ergebnisse liefern eine solide Grundlage zur Ableitung von arbeitsbezogenen und individuellen Präventionsmaßnahmen . Um alle konkreten Einzelmaßnahmen mit Laufzeit, Anzahl der Beteiligten sowie erreichten beziehungsweise geplanten Ergebnissen an den 1.356 öffentlichen Schulen aufzuführen, müssten die bisher erstellten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dokumentationen ausgewertet werden. Für die genannten öffentlichen Schulen müssten mindestens 1.356 Akten und noch mehr Vorgänge gesichtet werden , um eine genaue Gewichtung bestimmter Gefährdungslagen vorzunehmen. Pro Schule ist von mindestens einer Stunde Arbeitszeit auszugehen, so dass ein Sachbearbeiter über 30 Wochen mit der Auswertung beschäftigt wäre. Deshalb ist eine konkrete Beantwortung im vorgesehenen Bearbeitungszeitraum nicht möglich. Eine Benennung von Schwerpunkten kann insofern auch schwer gegeben werden, da die empfohlenen und durchgeführten Maßnahmen vielfältig und an die jeweilige Schulsituation angepasst sind . Auch hier bespricht der BA mit dem Schulleiter beim nächsten Schulbesuch, ob die angestellten Maßnahmen bereits Verbesserungen in der Schule zeigen, und berät ggf. zu weiteren Maßnahmen. Generell lässt sich aber sagen, dass neben den zumeist baulichen und hygienischen Gefährdungen durch den BA auch psychische Belastungen betrachtet werden. Dazu werden seit 2014 psychische Beanspruchungen in einer getrennten Befragung durch Schulleitung und Örtlichen Personalrat (ÖPR) beurteilt und in einer Gefährdungsbeurteilung dargestellt. Zu den daraus erkennbaren Belastungen werden die Schulleiter und der ÖPR durch den BA beraten und ihnen werden Maßnahmen zur Abstellung vorgeschlagen . Dafür steht ein breites Spektrum an möglichen Maßnahmen zur Verfügung. Der Gesundheitsbericht 2016 zeigt die Notwendigkeit, den bisherigen Arbeits- und Gesundheitsschutz durch schulspezifische Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu verstärken sowie die demografische Entwicklung zu beachten. Diesen Ergebnissen folgend, wird (neben der weiteren Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements) Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5j SACHsEN aktuell die dritte Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, die Gesundheitsförderung für die öffentlichen Schulen vorbereitet. Ziel ist es, künftig schulspezifische gesundheitsförderliche Maßnahmen stärker als bisher in die Schulkonzepte und -Strukturen zu integrieren. Diese werden bei lehrerspezifischen Risikokonstellationen ansetzen, über individuelle Verhaltensänderungen hinausgehen und weitere Angebote zur Gesunderhaltung schaffen. Mit freundlichen Grüßen - Seite 4 von 4 2018-05-31T15:29:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes