STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13293 Thema: Nicht in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik enthaltene Straftaten 2016 und 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Straftaten, die durch die sächsische Polizei bearbeitet wurden, werden auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen sachlichen Erwägungen oder Gründen nicht in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst und veröffentlicht? Entsprechend der in den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) getroffenen Regelungen werden aktuell in der PKS nicht erfasst: - Straftaten, welche nicht im Straftatenkatalog (Anlage 1 der Richtlinien für die Führung der PKS) abgebildet sind, - Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, - Staatsschutz- und Verkehrsdelikte, - Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, - Fälle, welche hinsichtlich des Tatbestandes, des Tatortes und der Tatzeit /dem Tatzeitraum nicht hinreichend konkretisiert sind, sowie Straftaten , die aufgrund allgemeiner oder spezieller PKS-Erfassungsregeln nicht separat zu erfassen sind. ,4111111111 4.111•111 MML= I M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/53/25 Dresden, 1. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN OMMIE 121 M773 Unabhängig davon werden diese Straftaten bei entsprechender Relevanz veröffentlicht (siehe auch Verkehrsunfallstatistik, Statistik zu Politisch motivierter Kriminalität, Medieninformationen etc.). Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Straftaten entsprechend Frage 1 wurden in den Jahren 2016 und 2017 durch die sächsische Polizei bearbeitet? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Grundlage des Datenbestandes im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen mit Datenbestand vom 9. Mai 2018. Die nachfolgenden Angaben können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen insofern noch ändern: 'Ausschlussgrund 2016 2017 Staatsschutzdelikte 1.783 1.632 Verkehrsdelikte 41.892 44.020 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen 13.063 12.574 Keine Freigabe aus sonstigen Gründen (Statistikfreigabe „nein") 35.512 35.085 Gesamt 92.250 93.311 Unter dem Ausschlussgrund „Keine Freigabe aus sonstigen Gründen (Statistikfreigabe „nein")" werden u. a. auch Straftaten registriert, die aufgrund allgemeiner oder spezieller PKS-Erfassungsregeln nicht separat zu erfassen sind. Eine weitere Differenzierung dieser Fälle ist nicht möglich, da die Gründe, die zur Nichterfassung führen, im Vorgang nicht abgebildet werden. Sie könnten daher selbst bei einer Einzelfallauswertung aller 70.597 Vorgänge nicht vollständig festgestellt werden. Mit-ftieundlichen Grüßen f.Prbf. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-06-01T11:32:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes