STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13295 Thema: Sicherheitsüberprüfung von Polizeikommissar- und Polizeimeisteranwärtern sowie Polizeibediensteten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem vorgeschriebenen Turnus erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung bzw. eine Überprüfung der Eignung für den Polizeivollzugsdienst der Bewerber zum Vorbereitungsdienst zum Polizeivollzugsbediensteten sowie der Beamten des ' Polizeivollzugsdienstes, der Verwaltungsbeamten und der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei? Rechtsgrundlage für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen ist das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz — SächsSÜG). Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut ist (Wiederholungsüberprüfung). Eine Sicherheitsüberprüfung von Beamten des Polizeivollzugsdienstes, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten erfolgt abhängig von ihrer Funktion entsprechend dem Sicherheitsüberprüfungsplan . Zweck der Überprüfung ist es, den Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit auf Personen zu beschränken, bei denen kein Sicherheitsrisiko vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Sicherheitsüberprüfungen nicht zum Zweck der Eignungsfeststellung für den Polizeivollzugsdienst durchgeführt werden. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/53/27 Dresden, 1. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemäß § 18 Abs. 1 SächsSÜG ist die Sicherheitserklärung der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre erneut zuzuleiten und im Falle eingetretener Veränderungen von dieser zu ergänzen. Bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten nach § 10 SächsSÜG (Ü 3) ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Sollten sicherheitserhebliche Erkenntnisse vorliegen, kann die zuständige Stelle jederzeit eine Wiederholungsprüfung einleiten. Zur Überprüfung der Eignung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst erfolgt nach der Unterzeichnung einer entsprechenden Einwilligungserklärung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Einstellung seit 2017 durch das Auswahlteam bei dem Präsidium der Bereitschaftspolizei eine Prüfung in den polizeilichen Fahndungs- und Informationssystemen . Frage 2: Wie viele Bewerber zum Vorbereitungsdienst zum Polizeivollzugsbediensteten der sächsischen Polizei, wie viele Polizeikommissar- und Polizeimeisteranwärter wurden in Sachsen in den Jahren 2012 bis 2017 vom Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. von sonstigen sächsischen und bundesdeutschen Sicherheitsbehörden hinsichtlich ihrer Eignung für den Polizeivollzugsdienst überprüft/sicherheitsüberprüft? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bewerbern, Polizeikommissar- und Polizeimeisteranwärtern, Sicherheitsbehörden!) Eine Prüfung in den polizeilichen Auskunfts- und Informationssystemen hinsichtlich der Eignung für den Polizeivollzugsdienst wurde erstmals für die Einstellungen im Jahr 2017 durchgeführt. Die Anzahl der Prüfungen in den polizeilichen Auskunfts- und Informationssystemen im Jahr 2017 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bewerber für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene, Fachrichtung Polizei 301 Bewerber für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, 152Fachrichtung Polizei Wachpolizisten (Übernahme in den verkürzten Vorbereitungsdienst) 191 Frage 3: Wie viele der Bewerber bzw. Polizeikommissar- und Polizeimeisteranwärter konnten aufgrund der Überprüfung gemäß Fragen 1 und 2 den Vorbereitungsdienst zum Polizeivollzugsbediensteten nicht beginnen bzw. nicht beenden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sicherheitsbehörden, Bewerbern, Polizeikommissarund Polizeimeisteranwärter!) Die Anzahl der Bewerber, die aufgrund der Prüfung in den polizeilichen Auskunfts- und Informationssystemen gemäß Frage 2 den Vorbereitungsdienst nicht beginnen konnten , ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN Freistaat SACHSEN Bewerber für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene, 10 Fachrichtung Polizei Bewerber für die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, 2 Fachrichtung Polizei Wachpolizisten 9 (Übernahme in den verkürzten Vorbereitungsdienst) Frage 4: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei wurden in Sachsen in den Jahren 2012 bis 2017 vom LfV bzw. sonstigen sächsischen oder bundesdeutschen Sicherheitsbehörden hinsichtlich ihrer Eignung für den Polizeivollzugsdienst überprüft /sicherheitsüberprüft? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sicherheitsbehörden , Beamten PVD, Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeamten!) Frage 5: Wie viele der Bedienstete der sächsischen Polizei wurden aufgrund der Überprüfung gemäß Frage 4 dienstrechtlich belangt oder aus dem Dienst entlassen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Beamten PVD, Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeamten !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Hinsichtlich ihrer Eignung für den Polizeivollzugsdienst wurden keine Bediensteten der sächsischen Polizei sicherheitsüberprüft. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 SächsSOG ist es Zweck der Sicherheitsüberprüfung, den Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit auf Personen zu beschränken, bei denen kein Sicherheitsrisiko vorliegt. ,r li. reundlihT Grüßen P of. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-06-01T11:20:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes