SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 091 0 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13297 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Änderungen im Profilunterricht sächsischer Gymnasien (Aktualisierung Drs. 6/7737) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Änderungen sind im Wahlpflichtbereich (Profile) an den sächsischen Gymnasien zum Schuljahr 2018/19 geplant? Anstelle des bisherigen gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen, naturwissenschaftlichen und sportlichen Profils treten sogenannte schulspezifische Profile. Schulen können dabei die bisherigen Lernbereiche der genannten Profile wie bisher weiter nutzen und umsetzen. Sie können aber auch neue Profile entwickeln, die den Bedingungen der konkreten Schule und den regionalen Besonderheiten besonders entsprechen. Dabei können auch bisher nicht vorgesehene Fächerkombinationen einbezogen werden, wie z. B. die Kombination von Mathematik und Sport. Die Schulen können darüber hinaus nicht mehr nur 50 % der Lernbereiche des Lehrplans durch eigene Lernbereiche ersetzen, sondern sogar bis zu 100 %. ln den genannten Profilen wurden bisher in den Klassenstufen 9 und 10 jeweils im Umfang von einem Drittel der vorgesehenen drei Unterrichtsstunden informatische Bildungsinhalte vermittelt. Ab Schuljahr 2018/2019 wird anstelle dessen zur Stärkung der informatischen Bildung in den Klassenstufen 9 und 10 das eigenständige Unterrichtsfach Informatik im Umfang von einer Wochenstunde unterrichtet. Gleichzeitig wird der Umfang des Profilunterrichts in diesen beiden Klassenstufen von bisher drei auf zwei Wochenstunden reduziert, da hier die Vermittlung der informatischen Bildungsinhalte entfällt. Im sprachlichen Profil erlernten die Schüler bisher eine dritte Fremdsprache. Dies wird auch künftig möglich sein, jedoch wird die Fachbezeichnung anstelle von "sprachliches Profil" auf "dritte Fremdsprache" geändert. Der Seite 1 von 3 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/13/42 Dresden , ~ . Mai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS S SACHsEN Stundenumfang bleibt unberührt. Diese Schüler erhalten künftig ebenfalls Unterricht im Fach Informatik, d. h., sie haben in den Klassenstufen 9 und 10 je eine Wochenstunde mehr. Frage 2: Inwieweit werden sich die Änderungen im Profilunterricht sächsischer Gymnasien in der Überarbeitung der Lehrpläne und Stundentafeln niederschlagen ? Zum Schuljahr 2018/2019 werden sowohl ein Lehrplan für das Fach Informatik für die Klassenstufen 9 und 10 als auch ein Lehrplan für die schulspezifischen Profile der Klassenstufen 8 bis 10 erarbeitet und in Kraft gesetzt. Letzterer wird die bisherigen Lernbereiche des gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen, naturwissenschaftlichen und sportlichen Profils enthalten. Zu Auswirkungen auf die Stundentafeln siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Wie wird zukünftig die Qualitätssicherung des Profilunterrichts, insbesondere des fächerverbindenden Unterrichts, definiert und gewährleistet? Frage 4: Wie wird zukünftig die Fachberatung für den Profilunterricht gestaltet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Lehrplan für die schulspezifischen Profile wird den fächerverbindenden Charakter des Profilunterrichts auch künftig festschreiben . Schulen können zwar eigene schulspezifische Profile entwickeln, müssen dabei aber immer mehrere Unterrichtsfächer verbinden. Zum Beispiel wäre die Einrichtung eines Profils mit ausschließlich mathematischen Inhalten nicht statthaft. Die Sicherung der Qualität liegt zunächst in der Eigenverantwortung des Schulleiters. Gleichzeitig wird die Qualitätssicherung, wie bisher, durch die Schulaufsicht unterstützt. Wie bereits gegenwärtig werden auch künftig Fachberater für den Profilunterricht in allen Standortbereichen des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) zur Verfügung stehen. Bei den Fachberatern entfällt lediglich die bisherige Bezeichnung für ein bestimmtes Profil. Der Einsatz der Fachberater wird, wie bisher, durch den jeweiligen Standort des LaSuB koordiniert. Frage 5: Wie stellt die Staatsregierung aktuell und künftig sicher, dass die zur Umsetzung des (schulspezifischen) Profils benötigten Ressourcen (etwa zur Lehrplanerarbeitung, personelle Ressourcen für den Profilunterricht u.a.) auch zur Verfügung stehen? Die Staatsregierung hat grundsätzlich die Aufgabe, die für den laut Stundentafeln ausgewiesen Unterricht notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Ziel wurde das Handlungsprogramm der Sächsischen Staatsregierung "Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen" verabschiedet. Die Lehrplanentwicklung erfolgt mit Ressourcen des Standortes Radebeul des LaSuB. Für die Entwicklung eigener schulspezifischer Lernbereiche können , wie bisher, keine gesonderten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Es besteht aber einerseits Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN nicht die Pflicht, solche Lernbereiche zu entwickeln, andererseits ist dies ausdrücklicher Wunsch einer Reihe von Schulen, die den Profilunterricht eingebettet in die Schulprogrammarbeit weiterentwickeln möchten. Mit freundlichen Grüßen .... ristia~i:V Seite 3 von 3 2018-05-25T10:39:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes