STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35*0141.50/8376 Dresden u November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/133 Thema: Abzug von abgeordneten Polizeibeamten aus dem Bereich der Zugangskontrollen an Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach dem Mord an der seinerzeitigen Verfahrensbeteiligten Marwa El-Sherbini am Landgericht Dresden durch einen dortigen Angeklagten wurde durch die Staatsregierung im Rahmen einer sicherheitskonzeptioneilen Reaktion ein System von Zugangskontrollen an Justizgebäuden im Freistaat Sachsen entwickelt. Erkennbar sollte dessen Hauptziel darin bestehen, intensiven Gewalttaten mit Folgen für Leben und Gesundheit von Justizbediensteten, Verfahrensbeteiligten, Besuchern etc. in Justizgebäuden entgegenzuwirken. Im Rahmen dieser Maßnahmen kamen im Freistaat Sachsen knapp 40 Polizeibeamte zur entsprechenden Unterstützung und Verstärkung der die Einlasskontrollen vornehmenden Justizwachtmeister bzw. hinzugezogener privater Sicherungskräfte zum Einsatz.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 1: Ist es zutreffend, dass die zuletzt sechs verbliebenen Polizeibeamten im Bereich des Justizzentrums Chemnitz, welche die entsprechenden Einlasskontrollen mit zum Teil hoheitsrechtlichem Charakter mit vollzogen, zwischenzeitlich gänzlich abgezogen worden sind, weil sie statt dessen zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Chemnitz bzw. Marienberg zum Einsatz gebracht wurden? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Im Justizzentrum Chemnitz, dem ausschließlich das Amtsgericht Chemnitz und die Staatsanwaltschaft Chemnitz angehören, waren zwei Beamte des Polizeivollzugsdienstes tätig, die ab dem 1. Oktober 2014 zur Unterstützung STAATSM1N1STER1IJ1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN der Zentralen Ausländerbehörde in Chemnitz an die Landesdirektion Sachsen abgeordnet wurden. Frage 2: Ist beabsichtigt, nach Fertigstellung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen in Dresden und Leipzig oder im Zusammenhang mit wachsendem Bedarf betreffs des Einsatzes polizeilicher Kräfte an den bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch die jetzt noch verbliebenen ca. 20 Polizeibeamten von den Gerichten und Staatsanwaltschaften respektive Justizgebäuden in Abzug zu bringen und wenn ja, durch welche sicherheitskonzeptionellen Maßnahmen sollen die hierdurch entstehenden Lücken im System der Sicherheitskontrollen geschlossen werden? Frage 3: Ist es zutreffend, dass durch den bereits vollzogenen und evtl, geplanten weiteren Abzug von abgeordneten Polizeibeamten generell deren funktionale Aufgabe, auch Bestreifungen an Justizobjekten vorzunehmen, nicht mehr erfüllt wird, Kurierdienste, die bislang von Justizwachtmeistern geleistet wurden, deren Einsatz nunmehr bei Einsatzkontrollen verstärkt benötigt wird, in Wegfall geraten bzw. eingeschränkt werden und auch die Kontrollen durch sogenannte mobile Einsatzgruppen von Justizwachtmeistern an kleineren Gerichten eingeschränkt werden sollen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Ob und inwieweit eine Unterstützung der in Dresden und Leipzig vorgesehenen Erstaufnahmeeinrichtungen auch durch die noch verbliebenen zehn Polizeivollzugsbeamten erforderlich und infolgedessen die Beendigung der entsprechenden Abordnungen notwendig wird, ist zurzeit noch nicht absehbar. Zutreffend ist, dass durch die Beendigung der sechs Abordnungen zum 1. Oktober 2014 die beim Amtsgericht Chemnitz bisher regelmäßig durchgeführten Sicherheitsrundgänge der Polizeibeamten entfallen sind. Auch ist die Unterstützung des Justizwachtmeisterpools des Landgerichts Chemnitz, der den Vorführdienst und den reibungslosen Ablauf der Einlasskontrollen sicherstellt, entfallen. Seit dem 1. Oktober 2014 kommt die mobile Einsatz- und Kontrollgruppe beim Landgericht Zwickau nur noch eingeschränkt zum Einsatz; bei den nachgeordneten Amtsgerichten Aue, Döbeln, Freiberg und Marienberg werden keine mobilen Einlasskontrollen mehr durchgeführt. Die Einlasskontrollen beim Justizzentrum Chemnitz und bei den Fachgerichten werden - allerdings zeitlich eingeschränkt - fortgeführt. Die bislang mit den täglich durchgeführten Kurierfahrten des Landgerichts Chemnitz zu den nachgeordneten Gerichten betrauten Justizwachtmeister werden verstärkt für Einlasskontrollen eingesetzt. Möglichkeiten, das System der Sicherheitskontrollen durch sicherheitskonzeptionelle und personalneutrale Maßnahmen sicherzustellen, bestehen derzeit nicht. Der Einsatz der Polizeivollzugsbeamten kann mit dem vorhandenen Personal nicht ohne Weiteres kompensiert werden. Eine etwaige Verstärkung des Justizwachtmeisterbereiches bleibt den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 Vorbehalten. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEIN Frage 4: Davon ausgehend, dass nach allen Stellungnahmen der Staatsregierung während der 5. Wahlperiode auf Anfragen betreffs der Notwendigkeit und Verfügbarkeit von Polizeibeamten für Zugangskontrollen in Justizgebäuden erklärt wurde, dass es sich hierbei um Beamte handelt, die auf Grund angegriffenen Gesundheitszustandes bzw. durch eingeschränkte Dienstfähigkeit nur beschränkt verwendungsfähig sind: Wie rechtfertigt sich der Einsatz selbiger, bislang bei Zugangskontrollen an Gerichten tätiger Polizeibeamter nunmehr im Bereich von Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. mit welcher konkreten Aufgabenstellung werden die betreffenden Polizeibeamten dort zum Einsatz gebracht? Die sechs an die Zentrale Ausländerbehörde abgeordneten Beamten des Polizeivollzugsdienstes verrichten Tätigkeiten im Verwaltungsbereich, die keine vollzugspolizeilichen Aufgaben darstellen. Diese sind mit den Einschränkungen der Beamten vereinbar. Frage 5: Ist es zutreffend, dass der Abzug der für die Sicherheitskontrollen an Justizgebäuden im Freistaat Sachsen eingesetzten Polizeibeamten, soweit erfolgt bzw. künftig noch vollzogen, zu einem deutlich höheren Aufwand betreffs verfügbaren Personals im Bereich der Justizwachtmeister führt und ist dabei gewährleistet, dass die Kontrollen von Besucherinnen und Besuchern, Verfahrensbeteiligten etc. hinreichend weibliche Bedienstete im Bereich der Justizwachtmeisterei zur Verfügung stehen bzw. welche Vorstellungen gibt es, eintretende Personaldefizite auszugleichen? Es ist zutreffend, dass im Bereich der Sicherheitskontrollen an Justizgebäuden im Freistaat Sachsen die Beendigung der sechs Abordnungen der Beamten des Polizeivollzugsdienstes zum 1. Oktober 2014 zu einem entsprechenden Aufwand betreffs verfügbaren Personals im Bereich der Justizwachtmeister führt. Zur Frage, ob gewährleistet werden kann, dass hinreichend weibliche Bedienstete im Bereich der Justizwachtmeister zur Verfügung stehen, wird darauf verwiesen, dass sich unter den sechs Beamten des Polizeivollzugsdienstes, deren Abordnungen zum 1. Oktober 2014 beendet wurden, keine Frau befand. Bezüglich der Frage, welche „Vorstellungen“ der Staatsregierung es gibt, in der Zukunft etwa eintretende Personaldefizite auszugleichen, wird mitgeteilt, dass zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, ob und inwieweit eine Unterstützung der in Dresden und Leip^g vorgesehenen Erstaufnahmeeinrichtungen auch durch die noch verbliebenen zehrj^ Polizeivollzugsbeamten erforderlich und infolgedessen die Beendigung der entsprechenden Abordnungen notwendig wird. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 3 von 3