STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13301 Thema: Neonazistische Party am 30 März 2018 in Bannewitz, OT Possendorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 30. März 2018 führten Neonazis in Bannewitz, OT Possendorf, eine Party durch. Es nahmen ca. 50 Personen teil. Anwohnerinnen und Anwohner nahmen am Abend des benannten Tages verstärkt Aktivitäten im Jugendclub in Possendorf wahr." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Objekt, in dem die Party stattgefunden hat bzw. handelt es sich beim Veranstaltungsort um den Jugendclub im Bannewitzer OT Possendorf? Bei dem Veranstaltungsort handelt es sich um den Jugendclub in Bannewitz , Ortsteil Possendorf. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3340 Dresden, 1. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wer ist Eigentümer des Objektes und inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. inwieweit verfügen Neonazis über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit? Frage 3: Wer trat als Veranstalter der Party in Erscheinung? Frage 4: Was war ggf. der Anlass für die Party bzw. inwiefern ist der Staatsregierung ein Motto oder eine inhaltliche Ausrichtung der Party bekannt? Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich weiterer durchgeführter oder geplanter Veranstaltungen von Neonazis in diesem Objekt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. undliche Grüßen Fref. Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-06-01T11:18:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes