STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/13307 Thema: Ideologische Auslese von Jugendweiherednern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der LVZ, Regionalausgabe Borna, wurde am 18. April über die Jugendweihefeiern im Landkreis berichtet. Der Leipziger Regionalkoordinator Marcel Lehmann vom Sächsischen Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. erklärte darin "Unser Verein ist parteiunabhängig." Das bedeute aber dennoch nicht, dass AfD-Vertreter vor den Jugendlichen und ihren Familien zu Wort kommen. Intern sei geregelt, dass "Parteien, welche ,rechtsorientiert ' agieren", bei den Veranstaltungen nicht präsent seien." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fördermittel sind dem Verein seit 2014 zugeflossen? (Bitte auflisten nach Jahr, Summe, Förderprogramm, Zweckbestimmung und Eigenanteil.) Der Verein erhielt seit dem Jahr 2014 die nachfolgenden Landeszuwendungen . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/425 Dresden, 3-cMai 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Jahr Förderhöhe Förderprogramm 2014 1.475,00 € Richtlinie des Sächsisehen Staatsministeriums 2015 1.560,00 € für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstüt- 2016 1.575,00 € zung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe 2017 1.575,00 € (FRL überörtlicher Bedarf ) vom 20. Dezember 2012 Quelle: Föm1sax, Stand 30.04.2018 Eine Förderung von Jugendweihefeiern erfolgte nicht. STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zweckbestim- Eigenanteil mung Juleica-Schulung 1.384,38 € -Stufe G Juleica-Schulung 1.556,90 € -Stufe G Juleica-Schulung 1.500,00 € -Stufe G Juleica-Schulung 1.500,00 € -Grundstufe Frage 2: Inwiefern verstößt der Verein als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz, da er sich laut Satzung § 2 Ziff. 1 als "im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wirkende Organisation" versteht? Auch als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist und bleibt der Verein "Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V." ein Verein des Privatrechts . Mit Jugendweihe-Veranstaltungen nimmt er keine öffentlichen Aufgaben wahr. Eine Verletzung von Artikel 3 GG ist nicht gegeben, weil Artikel 3 GG nur Träger der öffentlichen Gewalt verpflichtet. Frage 3: Insofern ein Verstoß zu Ziffer 2 vorliegt, wie viele dieser Verstöße hat der Verein seit 2014 begangen? Entfällt. Frage 4: Hat der Verein in Vergangenheit Vertreter anderer Parteienaufgrund einer "Rechtsorientierung" als Redner auf Jungendweihefeiern ausgeschlossen? Frage 5: Wurden von dem Verein in den letzten 4 Jahren oder davor auch Redner ausgeschlossen, die "linksorientiert" waren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Hierüber liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen .y IR/I!{ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-05-31T14:00:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes